
Schaden melden
Ein Schaden ist Stress genug. Melden Sie ihn bei uns: Wir prüfen die Deckung, melden ihn der Gesellschaft, übernehmen die Abstimmung mit ihr und bleiben dran, bis die Sache geklärt ist.
Was jetzt zu tun ist
Was ist passiert?
FormularcenterWelcher Vertrag zuständig ist, müssen Sie nicht wissen, das übernehmen wir.
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Ein Schaden am Fahrzeug oder mit dem Fahrzeug
Formular zum Ausfüllen: Schadenmeldung Kfz
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Das eilt. Ein Anruf ist hier schneller als jedes Formular: 0391 73 33 99 0
Jetzt sofort
- Sichern Sie die Unfallstelle und kümmern Sie sich zuerst um Verletzte.
- Sobald jemand verletzt ist, die Schuldfrage offen ist, der Verdacht auf Alkohol besteht oder der andere weitergefahren ist: rufen Sie die Polizei.
- Halten Sie den Hergang fest, solange Sie ihn noch genau erinnern. Eine einfache Skizze und ein paar Sätze reichen.
- Notieren Sie von der anderen Seite Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Namen von Fahrerin oder Fahrer und Halter, Anschrift und Telefon. Sind Sie nicht schuld, notieren Sie zusätzlich deren Kfz-Versicherung mit Nummer des Versicherungsscheins.
- Melden Sie uns den Schaden früh, am besten telefonisch.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Geben Sie an der Unfallstelle nichts zu, auch wenn die Sache für Sie klar aussieht. Ein Schuldanerkenntnis nimmt Ihrem Versicherer die Möglichkeit, die Haftungsfrage selbst zu klären, und kann dazu führen, dass er den Schutz ablehnt.
- Geben Sie keine Reparatur in Auftrag, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Bei einem Tarif mit Werkstattbindung kostet das sonst bares Geld.
- Verkaufen Sie weder das Fahrzeug noch den Restwert ohne Abstimmung.
- Werfen Sie beschädigte Teile nicht weg, solange nicht abschließend reguliert ist.
Sie sind nicht schuld
Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag machen und reichen Sie ihn ein. Ob sich zusätzlich ein Gutachten lohnt, stimmen wir vorher miteinander ab. In vielen Fällen lohnt es sich ab einem Schaden von rund 700 Euro. Kennen Sie nur das Kennzeichen der Gegenseite, hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter; die Nummer steht weiter unten auf dieser Seite.
Sie haben den Schaden verursacht
Nehmen Sie die Daten der geschädigten Person auf, helfen Sie mit, den Schaden klein zu halten, und weisen Sie darauf hin, dass die beschädigten Sachen bis zur Regulierung aufbewahrt werden sollten.
Kasko: Wild, Diebstahl, Hagel, Marder, Vandalismus
Diebstahl und Vandalismus gehören sofort zur Polizei. Ist das Fahrzeug weg, halten Sie alle Schlüssel bereit, auch die Zweitschlüssel: Danach wird regelmäßig gefragt. Bei einem Wildschaden brauchen Sie eine Bescheinigung; ausgestellt wird sie vom Forstamt oder von der Polizeidienststelle, je nachdem, was in Ihrer Region gilt. Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, sagen Sie auch dem Leasing- oder Kreditgeber Bescheid.
Fotografieren Sie das
- Das beschädigte Fahrzeug, gern aus mehreren Richtungen.
- Die Unfallstelle, solange sich nichts verändert hat.
- Bei Wild, Marder, Hagel oder Vandalismus auch die Schadenstelle im Detail.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Schaden unverzüglich. Bleibt jemand verletzt zurück, ist Eile geboten; die Fristen der Unfallversicherung stehen weiter unten.
Zuständig ist meist: Kfz-Versicherung. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Jemand fordert Geld von Ihnen
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Privathaftpflicht, Schadenmeldung Tierhalterhaftpflicht, Schadenmeldung Betriebshaftpflicht, Schadenmeldung Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Jetzt sofort
- Melden Sie uns den Vorgang, sobald Sie davon wissen. Das gilt auch dann, wenn noch niemand eine Summe genannt hat.
- Leiten Sie jedes Schreiben mit einer Forderung sofort weiter, unbeantwortet.
- Ist jemand zu Schaden gekommen, verständigen Sie die Polizei.
- Im gewerblichen Bereich zusätzlich: Gegen einen Mahnbescheid oder den Bescheid einer Behörde muss fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Sagen Sie uns sofort Bescheid, wenn so etwas kommt, ebenso bei einer Klage, einer Streitverkündung, einem Arrest, einer einstweiligen Verfügung oder einem Beweissicherungsverfahren.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Geben Sie nicht zu, dass Sie schuld sind, auch wenn es so aussieht. Ob Sie haften, prüft die Versicherung.
- Beauftragen Sie keine Anwältin und keinen Anwalt, um die Forderung abzuwehren. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist Leistung Ihrer Haftpflichtversicherung. Etwas anderes gilt, wenn Sie selbst etwas durchsetzen wollen, dann ist die Rechtsschutzversicherung zuständig.
- Zahlen Sie nichts aus eigener Tasche, um die Sache aus der Welt zu schaffen.
Fotografieren Sie das
- Wenn Sie etwas beschädigt haben, hilft ein Foto davon. Die Beweissicherung liegt allerdings bei der geschädigten Seite und ist nicht Ihre Pflicht.
Was jetzt läuft
Zeigen Sie den Fall unverzüglich an. In der Haftpflicht ist die Frist besonders knapp: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht eine Woche vor, nachdem Sie von Tatsachen erfahren haben, aus denen Ansprüche entstehen können.
Zuständig ist meist: Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Ihre eigene Ware ist auf dem Transport beschädigt worden
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Warentransport, Schadenmeldung Werkverkehr
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Das eilt. Ein Anruf ist hier schneller als jedes Formular: 0391 73 33 99 0
Jetzt sofort
- Sehen Sie die Ware sofort durch, bevor Sie den Empfang bestätigen.
- Quittieren Sie schon beim bloßen Verdacht nur unter Vorbehalt, und schreiben Sie dazu, was Sie vermuten. Das ist der wichtigste Handgriff überhaupt und später nicht nachholbar.
- Fordern Sie das Transportunternehmen zur gemeinsamen Besichtigung auf und machen Sie es schriftlich haftbar.
- Ziehen Sie die Havariekommissarin oder den Havariekommissar hinzu, die in Ihrer Police oder im Zertifikat genannt sind.
- Melden Sie den Fall unverzüglich.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Verändern Sie nichts an Sendung und Verpackung, bevor die Besichtigung stattgefunden hat. Ausgenommen ist, was nötig ist, um den Schaden klein zu halten.
- Lassen Sie sich nicht auf eine glatte Empfangsbestätigung ein, wenn etwas nicht stimmt.
Ein fremdes Unternehmen hat transportiert
Dann geht es um Ihre Transportversicherung, und daneben um Ihre Ansprüche gegen das Transportunternehmen. Halten Sie Rechnung, Frachtpapiere und den Wert der Ware vor dem Schaden bereit.
Sie haben mit eigenem Personal für den eigenen Betrieb gefahren
Dann haftet kein fremdes Transportunternehmen. Unfall, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Raub und Unterschlagung gehören unverzüglich zur Polizei. Halten Sie Zeugen fest und lassen Sie die Fahrerin oder den Fahrer aufschreiben, was passiert ist.
Fotografieren Sie das
- Die beschädigte Ware.
- Die Verpackung, auch wenn sie äußerlich heil wirkt.
- Die Ladung, wie sie im Fahrzeug stand, wenn das noch möglich ist.
Was jetzt läuft
Hier laufen Ausschluss- und Verjährungsfristen, die kürzer sind als sonst üblich, und die Haftbarmachung ist selbst fristgebunden. Rufen Sie an, statt zu schreiben.
Zuständig ist meist: Transport und Ware. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Sie haften als Frachtführer für beschädigte Ware
Formular zum Ausfüllen: Schadenmeldung Verkehrshaftung
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Das eilt. Ein Anruf ist hier schneller als jedes Formular: 0391 73 33 99 0
Jetzt sofort
- Halten Sie fest, in welchem Zustand Sie die Sendung übernommen haben, und suchen Sie die Übernahmequittung heraus.
- Nehmen Sie den Vorbehalt oder die Schadenanzeige des Auftraggebers entgegen und notieren Sie, wann er bei Ihnen eingegangen ist.
- Sichern Sie Frachtvertrag, Frachtbrief und die vereinbarte Haftungsregelung.
- Lassen Sie die Fahrerin oder den Fahrer aufschreiben, was auf der Fahrt geschehen ist, solange die Erinnerung frisch ist.
- Melden Sie den Fall unverzüglich.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Erkennen Sie die Forderung nicht an und zahlen Sie nichts, bevor die Haftung geprüft ist. Ein Anerkenntnis nimmt der Prüfung die Grundlage.
- Geben Sie die Sendung nicht frei und verändern Sie nichts daran, bevor der Schaden aufgenommen ist.
Fotografieren Sie das
- Die beschädigte Sendung, so wie sie bei Ihnen steht.
- Die Ladungssicherung im Fahrzeug, wenn sie noch unverändert ist.
- Frachtbrief und Übernahmequittung.
Was jetzt läuft
Die Fristen sind hier besonders kurz, und sie laufen ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber den Schaden anzeigt. Rufen Sie an, statt zu schreiben.
Zuständig ist meist: Transport und Ware. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Wasser aus einer Leitung
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Hausrat, Schadenmeldung Wohngebäude, Schadenmeldung Geschäftsinhalt, Schadenmeldung Betriebsgebäude
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Jetzt sofort
- Nehmen Sie alle elektrischen Geräte in der Nähe vom Netz.
- Kommt das Wasser aus der Zuleitung, drehen Sie den Haupthahn zu.
- Sorgen Sie dafür, dass nicht mehr kaputtgeht, als ohnehin schon: abtrocknen, auffangen, lüften.
- Schreiben Sie auf, was beschädigt ist, und legen Sie Kaufbelege oder einen Kostenvoranschlag dazu.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Beauftragen Sie keine Reparatur, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Notmaßnahmen gegen weiteren Schaden sind davon ausgenommen und dürfen sofort sein.
- Werfen Sie nichts weg, solange der Schaden nicht abschließend geregelt ist. Auch ein durchweichter Teppich ist bis dahin ein Beweisstück.
Fotografieren Sie das
- Die nassen Stellen an Wand, Decke und Boden.
- Die beschädigten Möbel und Geräte.
- Die undichte Stelle selbst, wenn Sie sie sehen.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Zuständig ist meist: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Geschäftsinhalt oder Betriebsgebäude. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Feuer und Brandschaden
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Hausrat, Schadenmeldung Kfz, Schadenmeldung Wohngebäude, Schadenmeldung Geschäftsinhalt, Schadenmeldung Betriebsgebäude
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Erst die Feuerwehr, dann wir. Solange Gefahr besteht, zählt nur die 112. Ist das erledigt, rufen Sie uns an, das geht schneller als jedes Formular: 0391 73 33 99 0
Jetzt sofort
- Brennt es noch oder war es ein größeres Feuer: Feuerwehr rufen.
- Sorgen Sie dafür, dass nicht mehr kaputtgeht, als ohnehin schon.
- Schreiben Sie auf, was beschädigt oder zerstört ist.
- Legen Sie Kaufbelege bei oder holen Sie einen Kostenvoranschlag ein. Eine eigene Schätzung genügt für den Anfang.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Beauftragen Sie keine Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung, ausgenommen Notmaßnahmen.
- Räumen Sie den Brandschutt nicht weg, bevor der Schaden aufgenommen ist.
Fotografieren Sie das
- Die Stelle, an der das Feuer ausgebrochen ist, solange man sie erkennt. Sie ist für die Ursache oft entscheidend.
- Die beschädigten Sachen.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Zuständig ist meist: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Geschäftsinhalt, Betriebsgebäude oder Kfz-Versicherung. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Sturm und Hagel
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Hausrat, Schadenmeldung Kfz, Schadenmeldung Wohngebäude, Schadenmeldung Geschäftsinhalt, Schadenmeldung Betriebsgebäude
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
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- Decken Sie zerstörte Fenster und Dachstellen ab und holen Sie die Einrichtung aus den betroffenen Räumen.
- Ist ein Fahrzeug betroffen und noch fahrbereit, stellen Sie es unter.
- Schreiben Sie auf, was beschädigt ist, und legen Sie Belege dazu.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Beauftragen Sie keine Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung, ausgenommen die Notabdeckung.
- Werfen Sie nichts weg, bevor der Schaden geregelt ist.
Fotografieren Sie das
- Die Schäden am Gebäude, auch aus einiger Entfernung, damit die Lage erkennbar ist.
- Abgedeckte Ziegel, gebrochene Äste und alles, was zeigt, wie stark der Sturm war.
- Die beschädigten Sachen im Inneren.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Zuständig ist meist: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Geschäftsinhalt, Betriebsgebäude oder Kfz-Versicherung. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Überschwemmung, Starkregen und Rückstau
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Hausrat, Schadenmeldung Kfz, Schadenmeldung Wohngebäude, Schadenmeldung Geschäftsinhalt, Schadenmeldung Betriebsgebäude, Schadenmeldung Elementarschutz
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
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- Markieren Sie, wie hoch das Wasser gestanden hat, bevor es abläuft.
- Pumpen Sie ab, reinigen und trocknen Sie, sobald es sicher ist.
- Lassen Sie elektrische Geräte prüfen, bevor Sie sie wieder anschließen.
- Schreiben Sie auf, was beschädigt ist, und legen Sie Belege dazu.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Pumpen Sie den Keller nicht leer, solange draußen das Wasser noch steigt. Der Druck von außen bleibt sonst ohne Gegendruck von innen, und das kann Mauerwerk aufschwemmen, unterspülen und im schlimmsten Fall die Statik treffen.
- Beauftragen Sie keine Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung, ausgenommen Notmaßnahmen.
Fotografieren Sie das
- Die Wände mit den markierten Wasserständen.
- Die beschädigten Gegenstände, bevor Sie sie entsorgen dürfen.
- Die Umgebung, damit erkennbar ist, woher das Wasser kam.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Zuständig ist meist: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Geschäftsinhalt, Betriebsgebäude, Kfz-Versicherung oder Elementarschutz. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Einbruch, Diebstahl und Raub
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Hausrat, Stehlgutliste, Schadenmeldung Kfz, Schadenmeldung Wohngebäude, Schadenmeldung Geschäftsinhalt
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Das eilt. Ein Anruf ist hier schneller als jedes Formular: 0391 73 33 99 0
Jetzt sofort
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und lassen Sie sich das Aktenzeichen geben.
- Sind Karten, Schlüssel oder Zugangsdaten weg: sperren Sie sofort Bankkarten, Kreditkarten, Konten und die Mobilfunkkarte.
- Sichern Sie die Wohnung notdürftig, etwa mit einem Notschloss oder einer Ersatzverglasung.
- Stellen Sie eine Liste des Gestohlenen zusammen und geben Sie sie wortgleich bei der Polizei und bei uns ab.
- Legen Sie zusammen, was Sie an Belegen finden.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Reichen Sie die Liste nicht unvollständig ein, um schneller zu sein. Was später nachkommt, wird meist nicht mehr anerkannt. Lieber einmal in Ruhe vollständig.
- Räumen Sie die Spuren nicht weg, bevor die Polizei da war.
Fotografieren Sie das
- Die aufgebrochene Tür, das beschädigte Schloss, das Fenster.
- Den Zustand der Räume, bevor Sie aufräumen.
- Wertsachen, die noch da sind, als Beleg dafür, was Sie besaßen.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Schaden unverzüglich. Für die Liste des Gestohlenen setzt Ihr Vertrag eine eigene Frist; wird sie versäumt, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
Zuständig ist meist: Hausratversicherung, Geschäftsinhalt, Kfz-Versicherung oder Wohngebäudeversicherung. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Blitzschlag und Überspannung
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Hausrat, Schadenmeldung Wohngebäude, Schadenmeldung Geschäftsinhalt, Schadenmeldung Betriebsgebäude
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Jetzt sofort
- Prüfen Sie alle elektrischen Geräte darauf, ob sie noch tun, was sie sollen. Manche fallen erst Tage später aus.
- Sorgen Sie dafür, dass nicht mehr kaputtgeht.
- Schreiben Sie auf, was betroffen ist, und legen Sie Belege dazu.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Beauftragen Sie keine Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung.
- Entsorgen Sie die defekten Geräte nicht, bevor der Schaden geregelt ist.
Fotografieren Sie das
- Die Einschlagstelle, wenn sie zu erkennen ist.
- Die betroffenen Geräte, gern mit Typenschild.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Zuständig ist meist: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Geschäftsinhalt oder Betriebsgebäude. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Glasbruch
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Hausrat, Schadenmeldung Kfz, Schadenmeldung Wohngebäude
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Jetzt sofort
- Sichern Sie die Bruchstelle, damit sich niemand verletzt und nichts weiter zu Bruch geht.
- Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein oder legen Sie den Kaufbeleg bei.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Lassen Sie die Scheibe nicht ersetzen, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Die Notsicherung dürfen Sie sofort vornehmen.
Was die Glasversicherung abdeckt
Versichert sind die Scheiben und Glasteile selbst. Ob auch Rahmen und angrenzende Teile dazugehören, steht in Ihrem Vertrag und unterscheidet sich deutlich. Wir sehen für Sie nach.
Fotografieren Sie das
- Die gebrochene Scheibe im Ganzen.
- Die Bruchstelle aus der Nähe.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Schaden unverzüglich.
Zuständig ist meist: Kfz-Versicherung, Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung. Und häufig besteht eine eigene Glasversicherung, wir prüfen das für Sie. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Fahrrad gestohlen
Formular zum Ausfüllen: Schadenmeldung Hausrat
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Jetzt sofort
- Erstatten Sie Anzeige und lassen Sie sich das Aktenzeichen und die Tagebuchnummer geben.
- Suchen Sie den Kaufbeleg des Rades heraus. Fehlt er, helfen auch Zweitschrift, Fotos, Fahrradpass oder die Gebrauchsanweisung.
- Suchen Sie das Schloss und seinen Beleg heraus, wenn Sie beides noch haben.
- Melden Sie den Verlust dem Fundbüro.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Kaufen Sie kein Ersatzrad, bevor der Schaden geregelt ist.
Fotografieren Sie das
- Ein Bild des Rades, falls Sie noch eines haben.
- Die Stelle, an der es stand, und der Rest des Schlosses, wenn er noch da ist.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Diebstahl unverzüglich. Fragen Sie nach etwa drei Wochen beim Fundbüro nach, ob das Rad aufgetaucht ist.
Zuständig ist meist: Hausratversicherung. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Mutwillige Beschädigung
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Hausrat, Schadenmeldung Kfz, Schadenmeldung Geschäftsinhalt
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Jetzt sofort
- Erstatten Sie Anzeige und lassen Sie sich die Tagebuchnummer oder das Aktenzeichen geben.
- Holen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung ein.
- Schätzen Sie die Schadenhöhe, unverbindlich. Ein Näherungswert genügt.
- Reichen Sie die Bestätigung der Anzeige ein.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Fotografieren Sie das
- Den Schaden so, dass Umfang und Lage erkennbar sind.
- Einzelheiten aus der Nähe.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Schaden unverzüglich.
Zuständig ist meist: Hausratversicherung, Geschäftsinhalt oder Kfz-Versicherung. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Eine Person ist verunglückt
Formular zum Ausfüllen: Schadenmeldung Unfall
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Das eilt. Ein Anruf ist hier schneller als jedes Formular: 0391 73 33 99 0
Jetzt sofort
- Lassen Sie sich ärztlich behandeln, auch wenn es zunächst harmlos aussieht.
- Melden Sie den Unfall unverzüglich.
- Lassen Sie sich die Unterlagen aushändigen: ärztlicher Bericht, Entlassungsbericht, Bescheinigung über einen Krankenhausaufenthalt.
- Hat jemand anderes den Unfall verursacht, auch ein Tier oder ein Fahrzeug: Die Gegenseite sollte ihre Haftpflichtversicherung einschalten, und Sie können dort Ansprüche stellen.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Beantworten Sie Fragen zum Gesundheitszustand nicht schnell und ungenau. Wo Sie unsicher sind, schreiben Sie das dazu. Eine unbedachte Antwort auf die Frage, ob Sie vorher völlig gesund waren, kann die Leistung kosten.
- Warten Sie nicht ab, wenn Beschwerden bleiben. Die Fristen laufen weiter, ganz gleich, wie es Ihnen geht.
Was jetzt läuft
Hier sind die Fristen härter als überall sonst. Bleibt etwas zurück, muss der Anspruch auf Invaliditätsleistung meist innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall schriftlich erhoben werden; einige Verträge sehen längere Fristen vor. Ein Arzt muss den Dauerschaden zudem innerhalb der im Vertrag genannten Frist feststellen. Damit uns dafür Zeit bleibt: Kommen Sie spätestens neun Monate nach dem Unfall auf uns zu, wenn etwas zurückzubleiben droht. Ändert sich der Gesundheitszustand später, sagen Sie uns auch das unverzüglich.
Zuständig ist meist: Unfallversicherung. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Sie brauchen rechtliche Unterstützung
Formular zum Ausfüllen: Schadenmeldung Rechtsschutz
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Jetzt sofort
- Sagen Sie uns früh Bescheid, am besten bevor Kosten entstehen.
- Stimmen Sie Schritte, die Kosten auslösen, vorher mit uns ab, soweit Ihnen das zumutbar ist. Duldet etwas keinen Aufschub, weil sonst eine Frist verstreicht, veranlassen Sie es und sagen uns unmittelbar danach Bescheid.
- Beauftragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt erst, wenn die Deckung zugesagt ist. Üblicherweise holt die Kanzlei diese Zusage vor der Beauftragung selbst ein.
- Schildern Sie den Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß.
- Benennen Sie Ihre Beweismittel und legen Sie die Unterlagen bereit.
- Informieren Sie auch Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt vollständig und helfen Sie beim Beschaffen der Unterlagen.
- Halten Sie uns auf dem Laufenden, wenn sich etwas tut.
Das bitte nicht
- Ermitteln Behörden gegen Sie, äußern Sie sich nicht zur Sache, bevor Sie sich abgestimmt haben. Sprechen Sie zuerst mit uns oder mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Was jetzt läuft
Zeigen Sie den Fall unverzüglich an. Ist Ihr Vertrag beendet, können Ansprüche aus der Zeit davor nur noch begrenzt geltend gemacht werden; die Frist steht in Ihren Bedingungen.
Zuständig ist meist: Rechtsschutzversicherung. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Angriff auf Ihre IT
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Das eilt. Ein Anruf ist hier schneller als jedes Formular: 0391 73 33 99 0
Jetzt sofort
- Melden Sie den Vorfall sofort. Bei einem Angriff zählt jede Stunde.
- Stimmen Sie jeden Schritt mit uns und dem Versicherer ab, bevor Sie ihn tun.
- Leiten Sie Schreiben mit Forderungen unverzüglich weiter.
- Gegen einen Mahnbescheid oder den Bescheid einer Behörde muss fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Sagen Sie sofort Bescheid, ebenso bei Klage, Streitverkündung, Arrest, einstweiliger Verfügung oder Beweissicherungsverfahren.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Beauftragen Sie nicht auf eigene Faust einen IT-Dienstleister. Abgestimmte Hilfe ist in der Regel mitversichert, selbst besorgte oft nicht.
- Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
- Beauftragen Sie keine Anwältin und keinen Anwalt zur Abwehr von Ansprüchen.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Vorfall unverzüglich. Ob im Einzelfall gesetzliche Meldepflichten zu beachten sind, hat der Versicherungsnehmer zu prüfen; sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei.
Zuständig ist meist: Cyber-Versicherung. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
Technik, Maschinen, Bau und Photovoltaik
Formulare zum Ausfüllen: Schadenmeldung Photovoltaik, Schadenmeldung Elektronik und Maschinen
Oder melden Sie den Schaden telefonisch unter 0391 73 33 99 0 oder über unser Kontaktformular.
Jetzt sofort
- Sorgen Sie dafür, dass nicht mehr kaputtgeht.
- Steckt eine Straftat dahinter, etwa Diebstahl oder mutwillige Beschädigung: unverzüglich Anzeige erstatten.
- Halten Sie die Angaben zum Gerät bereit: Art, Hersteller, Typ, Baujahr und Gerätenummer.
- Prüfen Sie, ob ein Wartungsvertrag läuft oder ob Garantie und Gewährleistung noch greifen. Manches zahlt der Hersteller, nicht die Versicherung.
- Legen Sie Kaufbelege bei oder holen Sie einen Kostenvoranschlag ein.
- Füllen Sie die Fragebögen der Gesellschaft vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wo Sie etwas nicht beantworten können, schreiben Sie genau das hin, statt die Zeile leer zu lassen.
Das bitte nicht
- Beauftragen Sie keine Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung.
- Entsorgen Sie beschädigte Teile nicht, bevor der Schaden geregelt ist. Gerade bei Maschinen ist das defekte Teil der wichtigste Beleg.
Bei Photovoltaik zusätzlich
Erwarten Sie weniger Ertrag oder einen Ausfall, legen Sie die Abrechnungen Ihres Energieversorgers bei, meist der letzten 24 Monate, sowie die ursprüngliche Ertragsprognose oder das Gutachten der Fachfirma.
Fotografieren Sie das
- Das beschädigte Gerät oder die Maschine, mit Typenschild.
- Auf der Baustelle zusätzlich die Gegebenheiten rundherum.
- Bei einer Photovoltaikanlage die ganze Anlage von allen Seiten samt Umgebung, damit erkennbar ist, dass keine dauerhafte Verschattung vorliegt.
Was jetzt läuft
Melden Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Zuständig ist meist: Elektronik und Maschinen oder Photovoltaikversicherung. Und am Bau greift oft eine eigene Bauleistungsversicherung. Welcher Vertrag im Einzelfall zahlt, steht in Ihren Bedingungen; wir sehen für Sie nach.
So melden Sie einen Schaden
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
- Schildern Sie kurz, was passiert ist, und halten Sie Ihre Vertragsdaten bereit.
- Wir prüfen die Deckung, melden den Schaden und begleiten die Abwicklung.
Schaden online melden
Das hilft uns sofort
- Was ist passiert, wann und wo?
- Welche Versicherung oder welcher Vertrag ist betroffen?
- Fotos oder eine kurze Liste der Schäden, wenn möglich.
- Bei Diebstahl oder Unfall: Anzeige oder Unfallbericht, falls vorhanden.
Kfz-Schaden, an dem Sie keine Schuld haben
Sind Sie bei einem Kfz-Schaden nur Anspruchsteller und tragen keine Schuld, können Sie den Schaden direkt beim Versicherer der Gegenseite geltend machen.
Ist Ihnen nur das Kennzeichen bekannt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 weiter. Dort erfahren Sie, welche Gesellschaft den Unfallgegner versichert, und können sich auf Wunsch direkt dorthin durchstellen lassen.
So erreichen Sie uns im Schadenfall
Für Schadenmeldungen gilt unsere zentrale Rufnummer 0391 73 33 99 0. Eine gesonderte Schaden-Hotline gibt es nicht, und es besteht keine Rufumleitung außerhalb der Öffnungszeiten: Wer außerhalb unserer Zeiten anruft, erreicht niemanden. Nutzen Sie dann das Formular auf dieser Seite oder eine E-Mail. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen.
Im Notfall
Bei akuten Notfällen wie Feuer oder Unfall verständigen Sie zuerst die zuständigen Stellen wie Feuerwehr oder Polizei. Melden Sie den Schaden danach zu unseren Öffnungszeiten bei uns; wir prüfen die Deckung und melden ihn der Gesellschaft. Telefon: 0391 73 33 99 0.
Was in den ersten Stunden sonst noch zählt, steht weiter oben nach Ursache sortiert: Was jetzt zu tun ist.
Sie wissen nicht, welcher Vertrag greift?
Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Kostenlos und unverbindlich. Unser Team sucht den betroffenen Vertrag heraus, prüft, ob er den Fall trägt, und meldet ihn der Gesellschaft. Melden Sie sich am besten am selben Tag, denn viele Verträge verlangen die Meldung unverzüglich.
















