Reisende Person mit Koffer auf einem Bahnsteig

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Touristische Versicherungen

Die Reise ist gebucht, dann kommt die Grippe. Oder Sie liegen im Ausland in der Klinik, und die gesetzliche Kasse zahlt davon nur einen Teil.

Touristische Versicherungen kurz erklärt

Im Ausland zahlt die gesetzliche Kasse oft nicht oder nur wenig, und ein Rücktransport kann sehr teuer werden. Touristische Versicherungen schließen diese Lücken rund um Behandlung, Rücktritt, Abbruch und Gepäck. Wer früh bucht oder lange unterwegs ist, trägt Stornokosten und Rücktransport sonst selbst, und beide stehen in keinem Verhältnis zum Reisepreis.

Was die gesetzliche Kasse im Ausland trägt und was nicht

Das trägt die gesetzliche Kasse

  • Behandlung in EU- und Abkommensstaaten
  • Kosten bis zur in Deutschland üblichen Höhe

Das bleibt ohne Zusatzschutz offen

  • Außerhalb der Abkommensstaaten sind Reisende meist Selbstzahler
  • Der medizinisch notwendige Rücktransport wird grundsätzlich nicht getragen
  • Kosten über dem in Deutschland üblichen Niveau
Die Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücken, einschließlich des medizinisch notwendigen Rücktransports.

Das ist abgesichert

  • Reiserücktritt: Stornogebühren, wenn Sie die Reise nicht antreten können
  • Reiseabbruch, wenn Sie vorzeitig zurückmüssen
  • Auslandskrankenschutz einschließlich Rücktransport
  • Reisegepäck bei Diebstahl und Beschädigung
  • Schutzbrief mit Soforthilfe vor Ort, etwa bei Panne oder Notfall

Häufig übersehen

  • Der Rücktritt ist nur aus versicherten Gründen gedeckt, nicht bei bloßer Planänderung
  • Bereits bekannte oder absehbare Erkrankungen sind in der Regel ausgenommen
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte allein reicht nicht, sie deckt zum Beispiel keinen Rücktransport
  • Eine Selbstbeteiligung ist bei Rücktritt und Gepäck üblich

Für wen ist das sinnvoll?

  • Urlaubs- und Geschäftsreisende.
  • Familien, die früh teure Reisen buchen.
  • Personen mit längeren Auslandsaufenthalten.

Gut zu wissen

  • Schließen Sie den Rücktrittsschutz zeitnah zur Buchung ab. Später greift er oft erst nach einer Frist.
  • Zu den versicherten Rücktrittsgründen zählen üblicherweise schwere Erkrankung, Unfall und Tod, aber auch Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, ein erheblicher Schaden am eigenen Eigentum und der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Wer mehrmals im Jahr reist, fährt mit einem Jahresvertrag meist günstiger.
  • Prüfen Sie, ob Kreditkarte oder Arbeitgeber bereits Teile abdecken, bevor Sie doppelt versichern.
  • Der Reiseschutz über eine Kreditkarte kennt Altersgrenzen, und sie sind der häufigste Grund, warum er im Ernstfall doch nicht greift. Es gibt Karten, bei denen der Auslandskrankenschutz mit dem achtzigsten Lebensjahr endet, und bei denen mitreisende Kinder oder Enkel nur bis Mitte zwanzig eingeschlossen sind. Beide Grenzen stehen in den Versicherungsbedingungen der Karte, nicht im Kartenvertrag. Wir sehen vor der Buchung nach.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Die Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte sehen wir uns vor einer Empfehlung besonders an.

Versicherte Rücktrittsgründe
Der Katalog ist entscheidend. Neben Krankheit und Unfall zählen je nach Tarif auch Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit und der Verlust des Arbeitsplatzes dazu.
Selbstbeteiligung
Bei Rücktritt und Gepäck ist sie üblich, oft als Prozentsatz der Stornokosten. Es gibt auch Tarife ganz ohne.
Rücktransport
Er sollte medizinisch sinnvoll und nicht erst medizinisch notwendig sein. Der Unterschied entscheidet im Ernstfall darüber, ob geleistet wird.
Einzelreise oder Jahresvertrag
Ab zwei bis drei Reisen im Jahr rechnet sich der Jahresvertrag meist. Wir rechnen es an Ihrem Reiseverhalten durch.
Mitreisende Personen
Ob Familie oder Reisebegleitung eingeschlossen sind und bis zu welcher Personenzahl, unterscheidet sich deutlich.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Im Notfall im Ausland gilt zuerst die Notrufnummer Ihres Versicherers; sie steht in Ihren Unterlagen. Melden Sie den Fall danach bei uns: Wir prüfen die Deckung und begleiten die Erstattung mit der Gesellschaft.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte nicht?
Sie hilft nur eingeschränkt und deckt zum Beispiel keinen Rücktransport. Eine Auslandskrankenversicherung ist deutlich umfassender.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Bei versicherten Gründen wie schwerer Krankheit. Die genauen Gründe stehen in den Bedingungen.
Lohnt sich ein Jahresvertrag?
Wenn Sie mehrmals im Jahr reisen, oft ja. Wir vergleichen Einzel- und Jahresschutz.

Vor der Buchung ist der beste Zeitpunkt

Sagen Sie uns, wohin es geht, wie lange und mit wem. Unser Team sagt Ihnen, was Ihre Karten und Verträge schon abdecken und wo eine Jahresversicherung günstiger ist als eine Police je Reise. Am besten, bevor Sie buchen. Kostenlos und unverbindlich.