Techniker wartet die Haustechnik eines Gebäudes

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Technische Versicherung

Steht der Aufzug oder fällt die Heizung aus, merken es die Bewohner am selben Tag. Diese Versicherung deckt plötzliche Defekte an der Haustechnik ab.

Technische Versicherung kurz erklärt

Moderne Gebäude stecken voller Technik, und ein Ausfall von Aufzug oder Heizung trifft die Bewohner sofort. Die technische Versicherung deckt plötzliche und unvorhergesehene Schäden an diesen Anlagen ab, auch durch Bedienfehler, Kurzschluss oder Überspannung, wo die Gebäudeversicherung endet. Wo Aufzug, Zentralheizung oder gemeinschaftliche Technik im Objekt stehen, entscheidet sie darüber, wie schnell die Anlage wieder läuft.

Das ist abgesichert

  • Plötzliche und unvorhergesehene Schäden an Aufzug, Heizung und Haustechnik
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit des Bedienpersonals
  • Kurzschluss, Überstrom und Überspannung, auch durch Blitz, soweit vereinbart
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, soweit nicht der Hersteller haftet
  • Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  • Schäden an Wärmepumpen, Lüftungs- und Klimatechnik sowie Toranlagen
  • Elektronische Anlagen wie Steuerungen, Gegensprech- und Zutrittstechnik
  • Auf Wunsch Mehrkosten für Provisorien zur schnellen Wiederinbetriebnahme, tarifabhängig

Häufig übersehen

  • Reine Wartung, Inspektion und Instandhaltung
  • Normaler Verschleiß und Abnutzung
  • Schäden aus aufgeschobener Instandhaltung und erkennbaren Mängeln
  • Schäden, für die Hersteller oder Wartungsfirma aus Garantie oder Gewährleistung haften
  • Vorsatz und je nach Tarif grobe Fahrlässigkeit

Für wen ist das sinnvoll?

  • Verwalter von Mehrfamilienhäusern mit Aufzug.
  • Objekte mit zentraler Heizungsanlage.
  • WEG mit gemeinschaftlicher Technik.

Gut zu wissen

  • Klären Sie, welche Anlagen namentlich mit welchen Versicherungssummen erfasst sind.
  • Prüfen Sie, ob Überspannung durch Blitz ausdrücklich eingeschlossen ist.
  • Fragen Sie, ob ältere Anlagen zum Neuwert oder Zeitwert entschädigt werden und wie Verschleißteile geregelt sind.
  • Klären Sie, welche Wartungs- und Prüfnachweise der Versicherer als Obliegenheit verlangt, bei Aufzügen die ZÜS-Prüfung nach BetrSichV.
  • Prüfen Sie, ob eine Mehrkosten- oder Provisoriumsdeckung für die schnelle Wiederinbetriebnahme besteht.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Melden Sie einen Defekt unverzüglich und nehmen Sie sicherheitsrelevante Anlagen wie den Aufzug außer Betrieb. Es gilt die Schadenminderungspflicht nach § 82 VVG, stimmen Sie Notmaßnahmen mit dem Versicherer ab und bewahren Sie beschädigte Teile bis zur Freigabe auf. Halten Sie Wartungs- und Prüfnachweise bereit, bei Aufzügen binden Sie Wartungsfirma und ZÜS ein. Melden Sie den Defekt bei uns: Wir prüfen die Deckung, melden ihn der Gesellschaft und begleiten die Abwicklung mit ihr.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Ist die Heizung nicht über das Gebäude versichert?
Fest verbaute Technik teils ja, doch technische Ursachen wie Defekte deckt erst diese Versicherung.
Sind Wartungskosten dabei?
Reine Wartung ist nicht versichert, wohl aber plötzliche Schäden. Wir erklären die Abgrenzung.
Gilt der Schutz für mehrere Anlagen?
Ja, wir bilden die Technik des Objekts passend ab.
Ist Verschleiß versichert?
Marktüblich nein oder nur eingeschränkt. Das ist ein zentraler Prüfpunkt im Bedingungsvergleich.
Ist Überspannung nach Blitz ein reales Risiko?
Ja, 2024 zahlten die Versicherer laut GDV rund 350 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden, statistisch alle 2,5 Minuten ein Schaden.
Muss ich Wartung und Prüfungen nachweisen?
Ja, Wartungs- und Prüfobliegenheiten sind marktüblich. Bei Aufzügen kommt die gesetzliche ZÜS-Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung hinzu.

Steht jede Anlage namentlich im Vertrag?

Schicken Sie uns die Anlagenliste Ihrer Objekte. Unser Team prüft, ob Aufzug, Zentralheizung und gemeinschaftliche Technik einzeln mit Summe erfasst sind und ob Mehrkosten für ein Provisorium mitlaufen. Kostenlos und unverbindlich. Am besten vor der nächsten ZÜS-Prüfung.