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Krankenzusatzversicherung stationär
Wer im Krankenhaus liegt, merkt den Unterschied sofort: das Zimmer, die Ruhe und die Frage, wer operiert. Das sind Wahlleistungen, und die gesetzliche Kasse zahlt sie nicht.
Krankenzusatzversicherung stationär kurz erklärt
Die gesetzliche Krankenkasse trägt die medizinisch notwendige Behandlung im Mehrbettzimmer durch den diensthabenden Arzt. Alles darüber, also die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt, sind Wahlleistungen und werden gesondert berechnet. Die stationäre Zusatzversicherung übernimmt diese Wahlleistungen und macht Sie als gesetzlich Versicherten im Krankenhaus zum Privatpatienten.
Was der stationäre Zusatz im Krankenhaus hebt
Privatpatienten-Status
Auch als gesetzlich Versicherter.
Ein- oder Zweibettzimmer
Statt der Unterbringung im Mehrbettzimmer.
Chefarztbehandlung
Behandlung durch den Chefarzt statt durch den diensthabenden Arzt.
Individuelle ärztliche Betreuung
Durchgehend derselbe ärztliche Ansprechpartner.
Spezialisierte Behandlungsmethoden
Samt moderner Medizintechnik.
Freie Krankenhauswahl
Die Klinik wählen, nicht zugewiesen bekommen.
Das ist abgesichert
- Status eines Privatpatienten, auch als gesetzlich Versicherter
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Individuelle ärztliche Betreuung
- Spezialisierte Behandlungsmethoden und moderne Medizintechnik
- Freie Krankenhauswahl
Häufig übersehen
- Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen
- In den ersten Jahren begrenzen viele Tarife die Erstattung der Höhe nach
- Ambulante Behandlungen und der Zahnbereich gehören in eigene Bausteine
Für wen ist das sinnvoll?
- Gesetzlich Versicherte, die im Krankenhaus mehr Ruhe wollen.
- Wer bei einer geplanten Operation die Klinik frei wählen möchte.
- Wer Wert auf durchgehende ärztliche Betreuung legt.
Gut zu wissen
- Schließen Sie ab, solange kein Krankenhausaufenthalt absehbar ist.
- Klären Sie, ob die freie Krankenhauswahl bundesweit oder nur regional gilt.
- Prüfen Sie, ob der Tarif auch bei ambulanten Operationen leistet.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Die Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte sehen wir uns vor einer Empfehlung besonders an.
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Manche Tarife leisten nur für das Zweibettzimmer. Das ist der häufigste Unterschied.
- Chefarztbehandlung
- Prüfen Sie, ob die Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinausgeht.
- Freie Krankenhauswahl
- Der Umfang ist tarifabhängig; manche Tarife verlangen eine vorherige Zusage.
- Wartezeit
- Manche Tarife leisten sofort, andere erst nach Monaten. Bei absehbarem Bedarf entscheidend.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Melden Sie einen geplanten Krankenhausaufenthalt vorher, dann ist die Kostenzusage rechtzeitig da. Bei Rückfragen der Gesellschaft helfen wir.
Häufige Fragen
Was ist eine Wahlleistung?
Gilt der Schutz auch bei einer Notaufnahme?
Brauche ich das zusätzlich zur Zahnzusatzversicherung?
Wer operiert, ist keine Kleinigkeit
Sagen Sie uns Ihr Alter und ob Vorerkrankungen bestehen. Unser Team vergleicht, welche Tarife das Ein- oder Zweibettzimmer und die Wahl des Arztes tragen und welche Wartezeiten gelten. Am besten, bevor ein Eingriff im Raum steht. Kostenlos und unverbindlich.


