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Kranken­zusatz­versicherung stationär

Wer im Krankenhaus liegt, merkt den Unterschied sofort: das Zimmer, die Ruhe und die Frage, wer operiert. Das sind Wahlleistungen, und die gesetzliche Kasse zahlt sie nicht.

Krankenzusatzversicherung stationär kurz erklärt

Die gesetzliche Krankenkasse trägt die medizinisch notwendige Behandlung im Mehrbettzimmer durch den diensthabenden Arzt. Alles darüber, also die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt, sind Wahlleistungen und werden gesondert berechnet. Die stationäre Zusatzversicherung übernimmt diese Wahlleistungen und macht Sie als gesetzlich Versicherten im Krankenhaus zum Privatpatienten.

Was der stationäre Zusatz im Krankenhaus hebt

Im Krankenhaus
  • Privatpatienten-Status

    Auch als gesetzlich Versicherter.

  • Ein- oder Zweibettzimmer

    Statt der Unterbringung im Mehrbettzimmer.

  • Chefarztbehandlung

    Behandlung durch den Chefarzt statt durch den diensthabenden Arzt.

  • Individuelle ärztliche Betreuung

    Durchgehend derselbe ärztliche Ansprechpartner.

  • Spezialisierte Behandlungsmethoden

    Samt moderner Medizintechnik.

  • Freie Krankenhauswahl

    Die Klinik wählen, nicht zugewiesen bekommen.

Wahlleistungen sind keine Kassenleistung; das Krankenhaus berechnet sie gesondert.

Das ist abgesichert

  • Status eines Privatpatienten, auch als gesetzlich Versicherter
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Individuelle ärztliche Betreuung
  • Spezialisierte Behandlungsmethoden und moderne Medizintechnik
  • Freie Krankenhauswahl

Häufig übersehen

  • Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen
  • In den ersten Jahren begrenzen viele Tarife die Erstattung der Höhe nach
  • Ambulante Behandlungen und der Zahnbereich gehören in eigene Bausteine

Für wen ist das sinnvoll?

  • Gesetzlich Versicherte, die im Krankenhaus mehr Ruhe wollen.
  • Wer bei einer geplanten Operation die Klinik frei wählen möchte.
  • Wer Wert auf durchgehende ärztliche Betreuung legt.

Gut zu wissen

  • Schließen Sie ab, solange kein Krankenhausaufenthalt absehbar ist.
  • Klären Sie, ob die freie Krankenhauswahl bundesweit oder nur regional gilt.
  • Prüfen Sie, ob der Tarif auch bei ambulanten Operationen leistet.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Die Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte sehen wir uns vor einer Empfehlung besonders an.

Ein- oder Zweibettzimmer
Manche Tarife leisten nur für das Zweibettzimmer. Das ist der häufigste Unterschied.
Chefarztbehandlung
Prüfen Sie, ob die Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinausgeht.
Freie Krankenhauswahl
Der Umfang ist tarifabhängig; manche Tarife verlangen eine vorherige Zusage.
Wartezeit
Manche Tarife leisten sofort, andere erst nach Monaten. Bei absehbarem Bedarf entscheidend.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Melden Sie einen geplanten Krankenhausaufenthalt vorher, dann ist die Kostenzusage rechtzeitig da. Bei Rückfragen der Gesellschaft helfen wir.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Was ist eine Wahlleistung?
Alles, was über die medizinisch notwendige Grundversorgung hinausgeht, etwa das Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung. Das Krankenhaus berechnet sie gesondert.
Gilt der Schutz auch bei einer Notaufnahme?
Wahlleistungen setzen nach dem Krankenhausentgeltgesetz eine voll- oder teilstationäre Behandlung voraus. Die Versorgung in der Notaufnahme allein ist noch keine solche Aufnahme; wird daraus ein stationärer Aufenthalt, greifen die Wahlleistungen ab diesem Zeitpunkt.
Brauche ich das zusätzlich zur Zahnzusatzversicherung?
Die beiden Bausteine decken verschiedene Bereiche ab und schließen sich nicht aus.

Wer operiert, ist keine Kleinigkeit

Sagen Sie uns Ihr Alter und ob Vorerkrankungen bestehen. Unser Team vergleicht, welche Tarife das Ein- oder Zweibettzimmer und die Wahl des Arztes tragen und welche Wartezeiten gelten. Am besten, bevor ein Eingriff im Raum steht. Kostenlos und unverbindlich.