Behandschuhte Hände arbeiten an der Stahlkonstruktion beim Aufbau

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Unfall­versicherung

Beim Aufbau arbeiten Ihre Hände, oft die Ihrer Familie mit. Diese Versicherung zahlt bei bleibenden Unfallfolgen, weltweit und rund um die Uhr.

Unfallversicherung kurz erklärt

Auf- und Abbau, schwere Technik, lange Tage: Die Arbeit als Schausteller ist körperlich, und vieles davon findet in der Höhe statt. Die gesetzliche Unfallversicherung der BGN greift nur bei Arbeits- und Wegeunfällen, die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung zahlt dagegen weltweit und rund um die Uhr, bei bleibenden Folgen als einmalige Summe. Ohne sie bleibt die Freizeit von Inhabern, Partnern und Kindern ohne Schutz.

Vom gesetzlichen Grundschutz zum Schutz rund um die Uhr

  1. Gesetzlich über die BGN

    Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten, erfasst sind die Beschäftigten.

  2. plus freiwillige Unternehmerversicherung

    Als Unternehmer und mitarbeitender Partner können Sie sich bei der BGN freiwillig versichern.

  3. plus private Unfallversicherung

    Sie zahlt weltweit und rund um die Uhr bei bleibenden Unfallfolgen, auch in der Freizeit.

Die meisten der rund acht Millionen Unfälle im Jahr passieren in der Freizeit. Gliedertaxe, Progression und der Invaliditätsgrad für eine Unfallrente sind tarifabhängig.

Das ist abgesichert

  • Invaliditätsleistung als einmalige Kapitalsumme nach der Gliedertaxe
  • Schutz weltweit und rund um die Uhr, auch in der Freizeit
  • Infektionen durch Insektenstiche und -bisse
  • Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe
  • Auf Wunsch eine lebenslange Unfallrente ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad
  • Todesfallleistung
  • Tagegeld und Krankenhaustagegeld
  • Übergangsleistung sowie Bergungs- und Transportkosten, relevant im Reisegewerbe
  • Kosten kosmetischer Operationen nach einem Unfall
  • Progression mit 200 bis 300 Prozent bei hohen Invaliditätsgraden

Häufig übersehen

  • Krankheitsbedingte Einschränkungen und Abnutzung ohne Unfall
  • Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert die Leistung anteilig. Nach den Musterbedingungen greift die Minderung erst ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent; darunter wird nicht gekürzt
  • Drei Fristen, alle 15 Monate ab dem Unfall: Die Invalidität muss eingetreten, ärztlich schriftlich festgestellt und geltend gemacht sein. Fehlt eine davon, besteht kein Anspruch
  • Die Übergangsleistung hat eine eigene, kürzere Frist
  • Bewusstseinsstörungen, etwa durch Alkohol, und Unfälle bei Straftaten
  • Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle
Leistungsbeispiel

Absturz ist selten und trifft trotzdem am härtesten

Auf- und Abbau heißt Arbeit auf Leitern, Aufstiegen und Gerüsten. Was daraus folgen kann, zeigt die amtliche Statistik deutlicher als jede Erzählung: Abstürze machten 2024 nur 5,0 Prozent aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle aus, aber 21,8 Prozent der neuen Unfallrenten und 24,3 Prozent der tödlichen Unfälle. In Zahlen: 34.470 Abstürze, 1.908 neue Unfallrenten, 53 Todesfälle. Der größte Einzelanteil entfällt auf Leitern und Tritte, 10.087 Fälle und damit 38,8 Prozent der daraus folgenden Renten. Ein Sturz von der Leiter ist nicht der harmlose Unfall, für den er gilt.

Zahlen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2024. Es sind branchenübergreifende Zahlen des beruflichen Bereichs; eine eigene Unfallquote für das Schaustellergewerbe wird nicht erhoben. Was die private Unfallversicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Betriebsinhaber und mitarbeitende Partner ohne eigene gesetzliche Absicherung.
  • Familienbetriebe, in denen alle mit anpacken, auch die Kinder in der Freizeit.
  • Wer auf seine Arbeitskraft angewiesen ist.

Gut zu wissen

  • Wählen Sie den Schutz rund um die Uhr, nicht nur für die Arbeitszeit.
  • Prüfen Sie die Gliedertaxe für die im Beruf kritischen Körperteile. Die Musterbedingungen setzen den Daumen auf 20 Prozent; viele Tarife werben mit einer verbesserten Gliedertaxe und liegen darüber. Bei gleicher Versicherungssumme entscheidet das über zehntausende Euro.
  • Klären Sie die vereinbarte Progression und ab welchem Grad eine Unfallrente greift. Die Progression wirkt erst, nachdem Gliedertaxe, Vorinvalidität und Mitwirkungsabzug gerechnet sind.
  • Tragen Sie die Fristen in den Kalender, sobald etwas passiert ist. Eintritt, ärztliche schriftliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität müssen binnen 15 Monaten erledigt sein; für die Übergangsleistung gilt eine kürzere Frist. Der Bundesgerichtshof hat diese Regelung für wirksam erklärt, und Gerichte entschuldigen ein Versäumnis nur in Ausnahmefällen.
  • Denken Sie die Familie mit: Auch nicht mitarbeitende Familienmitglieder lassen sich versichern.
  • Fragen Sie uns nach dem Branchenrabatt: Wir arbeiten mit einem leistungsstarken Anbieter, der uns für Schausteller einen Sonderrabatt einräumt.
  • Geben Sie die Tätigkeit als Schausteller korrekt an, um eine Anzeigepflichtverletzung zu vermeiden.
  • Prüfen Sie zusätzlich die freiwillige Unternehmerversicherung bei der BGN für den Arbeitsschutz.

Exklusivtarif Premium PLUS U100

Diesen Tarif vermitteln wir exklusiv für Schausteller. Die folgenden Summen sind das Beispiel des Tarifblatts, gerechnet für die Berufsgruppe Geschäftsführer mit 225 Prozent Progression bei Vollinvalidität. Ihre Summen vereinbaren wir passend zu Ihrer Situation.

LeistungSumme im Beispiel
Invaliditätsleistung100.000 €
bei Vollinvalidität, mit 225 Prozent Progression225.000 €
Todesfallleistung10.000 €

Beispielwerte des Tarifblatts, keine Zusage für jede Berufsgruppe. Den Beitrag nennen wir im Gespräch.

Im Leistungsfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Zeigen Sie einen Unfall fristgerecht an und lassen Sie eine bleibende Invalidität innerhalb der Vertragsfristen ärztlich feststellen und geltend machen, sichern Sie die ärztliche Dokumentation von Beginn an. Bei einem Arbeitsunfall führt der Weg zum Durchgangsarzt und zur BGN. Wir begleiten die Feststellung.

Leistungsfall melden

Häufige Fragen

Welche Berufsgenossenschaft ist für Schausteller zuständig?
Im Regelfall die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, die BGN.
Bin ich als Unternehmer automatisch gesetzlich unfallversichert?
Nein. Ob Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten einbezogen sind, steht in der Satzung des Trägers; bei der BGN sind sie es nach deren eigener Auskunft nicht automatisch. Möglich ist eine freiwillige Versicherung, deren Schutz am Tag nach Antragseingang beginnt. Und selbst dann gilt er für die Tätigkeit, nicht für die Freizeit.
Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung im Vergleich?
Sie zahlt eine Rente, und zwar erst ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit; darunter gibt es nichts. Eine Kapitalleistung kennt sie nicht. Die private Unfallversicherung leistet dagegen nach Gliedertaxe schon bei kleineren Graden und zahlt eine einmalige Summe. Ein verlorener Zeigefinger sind dort 10 Prozent der Versicherungssumme. Das ist die konkrete Ergänzungslücke, um die es geht.
Deckt die gesetzliche Unfallversicherung auch Freizeitunfälle?
Nein, sie deckt Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Die meisten der rund acht Millionen Unfälle im Jahr passieren aber in der Freizeit, und die ist Sache der privaten Unfallversicherung.
Gilt der Schutz auch bei der Arbeit?
Ja, die private Unfallversicherung leistet rund um die Uhr, auch privat.
Was ist am Tarif Premium PLUS U100 besonders?
Wir vermitteln ihn exklusiv für Schausteller. Er leistet weltweit rund um die Uhr und schließt Infektionen durch Insektenstiche und -bisse sowie Vergiftungen durch Einatmung schädlicher Stoffe ein, dazu Bergungs- und Transportkosten.
Wie wird die Invaliditätsleistung berechnet?
Aus Versicherungssumme mal Invaliditätsgrad. Den Grad liefert die Gliedertaxe: In den Musterbedingungen stehen für Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit 70 Prozent für einen Arm, 55 für eine Hand, 20 für den Daumen, 10 für den Zeigefinger, 5 für einen anderen Finger und 50 für ein Auge. Bei Teilverlust gilt der entsprechende Teil; mehrere Körperteile werden addiert und bei 100 Prozent gedeckelt. Die Werte sind laut Musterbedingungen unverbindlich, Ihr Tarif kann bessere führen.
Warum wird meine Leistung gekürzt, obwohl es ein Unfall war?
Dafür gibt es drei getrennte Hebel, und sie greifen nacheinander. Eine Vorinvalidität wird abgezogen. Haben Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt, mindert sich der Invaliditätsgrad um diesen Anteil, allerdings erst ab 25 Prozent Mitwirkung. Und einzelne Bereiche sind ausgeschlossen. Den Vollbeweis für die Mitwirkung muss der Versicherer führen.
Wie schnell muss ich nach einem Unfall handeln?
Sofort und dann noch einmal terminiert. Ziehen Sie unverzüglich einen Arzt hinzu und melden Sie den Unfall. Für die Invaliditätsleistung gelten danach drei Fristen von je 15 Monaten ab dem Unfall: Die Invalidität muss eingetreten sein, sie muss ärztlich schriftlich festgestellt sein, und sie muss beim Versicherer geltend gemacht sein. Fehlt eine davon, ist der Anspruch weg. Für die Übergangsleistung ist die Frist kürzer, und sie wird am häufigsten übersehen.
Zählt ein Sturz beim Aufbau als Arbeitsunfall?
Auf dem Festplatz ist die Grenze zwischen Arbeit und Wohnwagen alles andere als eindeutig, und daran hängt es. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur infolge der versicherten Tätigkeit; die private leistet rund um die Uhr und stellt die Frage nicht. Für einen Betrieb, in dem gewohnt und gearbeitet wird, ist das der eigentliche Grund für den privaten Vertrag.
Wie hoch sollte die Summe sein?
Sie sollte zu Ihrer Situation passen. Wir ermitteln einen sinnvollen Betrag.
Sind Kinder mitversichert?
Kinder lassen sich gut einschließen, gerade im Familienbetrieb.

Gilt Ihr Schutz auch nach Feierabend?

Schicken Sie uns Ihre Police. Kostenlos und unverbindlich. Unser Team liest die Gliedertaxe für die Körperteile durch, auf die es bei Ihrer Arbeit ankommt, und sagt Ihnen, ob der Schutz rund um die Uhr gilt oder nur für die Arbeitszeit. Fragen Sie uns dabei nach dem Branchenrabatt für Schausteller, gern von unterwegs.