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Kranken­zusatz­versicherung

Beim Zahnarzt, im Krankenhaus, beim Facharzt: Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie an vielen Stellen dazu. Drei Bausteinwelten heben das Niveau gezielt an, einzeln oder zusammen.

Krankenzusatzversicherung kurz erklärt

Gesetzlich Versicherte erhalten eine solide Grundversorgung, müssen aber bei vielen Leistungen zuzahlen. Eine Zusatzversicherung hebt das Niveau gezielt an, und der Markt teilt sich dabei in drei Bausteinwelten: den Zahnbereich, die Wahlleistungen im Krankenhaus und den ambulanten Bereich, einzeln oder zusammen wählbar. Diese Seite gibt den Überblick; Zahn und stationär haben eine eigene Seite mit den Einzelheiten.

Wo die gesetzliche Kasse aufhört, beginnt der Zusatz

Die gesetzliche Kasse zahlt die Grundversorgung

Beim Zahnersatz
Die Kasse zahlt einen Festzuschuss zur Regelversorgung; alles darüber tragen Sie selbst oder der Zahnbaustein.
Im Krankenhaus
Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sind Wahlleistungen und werden gesondert berechnet.
Ambulant
Sehhilfen, Heilpraktiker und erweiterte Vorsorge übernimmt die Kasse nur begrenzt.
Die drei Bausteinwelten lassen sich einzeln oder zusammen wählen; Zahn und stationär haben eine eigene Seite.

Das ist abgesichert

  • Zahnbereich: Zahnersatz, hochwertige Füllungen und Prophylaxe über den Kassenzuschuss hinaus
  • Stationär: Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
  • Ambulant: Sehhilfen, Heilpraktiker und erweiterte Vorsorgeleistungen
  • Krankentagegeld als eigener Baustein bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Häufig übersehen

  • Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen
  • In den ersten Jahren begrenzen viele Tarife die Erstattung der Höhe nach
  • Rein kosmetische Wünsche sind nicht versichert

Bausteine im Überblick

Zahn

Der größte Hebel: Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Kasse nur einen Festzuschuss zur Regelversorgung. Zur Krankenzusatzversicherung Zahn

Stationär

Wahlleistungen im Krankenhaus sind keine Kassenleistung. Zur Krankenzusatzversicherung stationär

Ambulant

Sehhilfen, Heilpraktiker und erweiterte Vorsorge übernimmt die gesetzliche Kasse nur begrenzt. Dieser Baustein bleibt hier auf der Überblicksseite; er ist der kleinste der drei und trägt keine eigene Seite.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Gesetzlich Versicherte mit höherem Anspruch.
  • Wer Wert auf Zähne, Sehhilfen oder Heilpraktiker legt.
  • Wer das eigene Einkommen zusätzlich schützen will.

Gut zu wissen

  • Wählen Sie die Bausteine nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, nicht als Paket.
  • Schließen Sie ab, solange Sie gesund sind und keine Behandlung ansteht.
  • Viele Tarife verzichten auf Wartezeiten, begrenzen aber die Erstattung in den ersten Jahren.
  • Eine betriebliche Variante kann steuer- und abgabenbegünstigt sein.
Im Leistungsfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Reichen Sie Ihre Rechnungen ein. Wir helfen, wenn es bei der Erstattung Rückfragen gibt.

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Häufige Fragen

Kann ich mehrere Bausteine kombinieren?
Ja, Zahn, Klinik und ambulante Bausteine lassen sich einzeln oder zusammen wählen.
Wann sollte ich abschließen?
Am besten, solange Sie gesund sind. Für bereits geplante Behandlungen gibt es oft keine Leistung.
Was deckt der ambulante Baustein ab?
Je nach Tarif Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen. Den genauen Umfang klären wir vorab.

Welcher Baustein lohnt sich bei Ihnen zuerst?

Sagen Sie uns, wo Sie zuletzt zugezahlt haben. Unser Team ordnet die drei Bausteine nach Ihrem Bedarf, nennt Wartezeiten und Gesundheitsfragen offen und rechnet die Beiträge nebeneinander. Am besten, bevor eine Behandlung ansteht. Kostenlos und unverbindlich.