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Betriebliche Altersvorsorge
Ihre Mitarbeitenden haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Wer ihn gut organisiert, macht daraus ein Argument für den eigenen Betrieb statt einer Verpflichtung.
Betriebliche Altersvorsorge kurz erklärt
Jede und jeder Beschäftigte hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil des Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Für Sie als Arbeitgeber ist das weniger Pflicht als Gelegenheit: Wer das Thema von sich aus anspricht und einen verwaltungsarmen Weg anbietet, steht bei Bewerbern und Belegschaft besser da. Für die zugesagte Leistung stehen Sie ein, auch wenn ein Versicherer sie durchführt. Wer nichts anbietet, bekommt die Frage trotzdem gestellt.
Das ist abgesichert
- Geförderter Aufbau einer Zusatzrente aus dem Bruttolohn
- Fünf gesetzlich festgelegte Durchführungswege
- Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit der Betrieb Sozialversicherungsbeiträge einspart
- Ein staatlicher Förderbetrag für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen
- Gesetzliche Insolvenzsicherung bei den dafür vorgesehenen Durchführungswegen
- Auf Wunsch Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz
Häufig übersehen
- Der Betrieb steht für die zugesagte Leistung ein, auch wenn ein externer Träger sie durchführt
- Beitragsfrei ist weniger als steuerfrei. Auf den Teil zwischen 4 und 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze fallen Sozialabgaben an
- Die Anpassungsprüfung der laufenden Renten alle drei Jahre entfällt nicht dadurch, dass niemand danach fragt; § 16 des Betriebsrentengesetzes lässt Auswege, aber kein Übersehen
- Bei Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und widerruflicher Direktversicherung fallen Beiträge zur gesetzlichen Insolvenzsicherung an; der Satz schwankt von Jahr zu Jahr
- Bestehende Zusagen sind vor Änderungen genau zu prüfen, und die individuelle steuerliche Wirkung gehört zur Steuerberatung
Die Pensionskasse kürzte, zahlen musste der Betrieb
Ein Beschäftigter war von 1965 bis 1999 im Betrieb, versorgt über eine Pensionskasse; zwei Drittel der Beiträge kamen vom Arbeitgeber. Ab 2002 bezog er seine Rente. Dann setzte die Kasse ihre Leistungen mehrfach herab. Der Rentner wandte sich nicht an sie, sondern an seinen früheren Arbeitgeber, und das Bundesarbeitsgericht gab ihm recht: Mit der Anmeldung bei der Kasse hatte der Betrieb eine Versorgung zugesagt, und für die steht er ein. 3.917,28 Euro für die Kürzungen. Dazu kam ein zweiter Punkt, an den selten jemand denkt: Der Arbeitgeber hätte alle drei Jahre prüfen müssen, ob die laufende Rente anzupassen ist. Er hatte es unterlassen; für drei Stichtage wurden 4.505,58 Euro nachgezahlt. Der Betrieb existierte längst ohne den Mitarbeiter, die Zusage nicht.
Echter Fall: BAG, Urteil vom 13.12.2016, 3 AZR 342/15. Ob und in welchem Umfang eine Einstandspflicht im Einzelfall besteht, hängt von Zusage und Durchführungsweg ab.
Bausteine im Überblick
Direktversicherung
Der Betrieb schließt eine Rentenversicherung für Mitarbeitende ab. Der einfachste Weg und für kleine und mittlere Betriebe meist der richtige, mit rund 8,8 Millionen Verträgen Ende 2024 auch der verbreitetste.
Pensionskasse
Eine Versorgungseinrichtung, oft branchenbezogen, führt die Vorsorge versicherungsförmig durch: 2023 rund 28,9 Prozent der Deckungsmittel.
Pensionsfonds
Versicherungsförmig mit mehr Anlagefreiheit und damit mehr Chance und Schwankung.
Unterstützungskasse
Für höhere Beiträge geeignet, etwa für Führungskräfte; eigenes bilanzielles und steuerliches Regelwerk.
Direktzusage
Der Betrieb sagt die Leistung selbst zu und trägt sie in der eigenen Bilanz. Der anspruchsvollste Weg und zugleich der größte: 2023 lagen 46,2 Prozent aller Deckungsmittel hier.
Für wen ist das sinnvoll?
- Betriebe ohne jedes Angebot: Spätestens wenn jemand Entgeltumwandlung verlangt, muss ein Weg dastehen.
- Betriebe mit Direktversicherungen von vor 2019. Für diese Altverträge gilt der gesetzliche Zuschuss seit dem 01.01.2022, und das ist in vielen Lohnbuchhaltungen untergegangen.
- Betriebe mit Pensionskassenzusagen, die auf Kürzungen und Nachschusspflichten zu prüfen sind.
- Betriebe mit Direktzusage oder Unterstützungskasse: Dort liegen Bilanzwirkung, Insolvenzsicherungsbeitrag und Anpassungsprüfung zusammen.
- Betriebe mit vielen Beschäftigten im unteren Lohnbereich: Für sie gibt es einen eigenen staatlichen Förderbetrag.
Gut zu wissen
- Kommen Sie dem Anspruch zuvor: Ein vorbereitetes Angebot ist schneller erklärt als eine Einzelanfrage bearbeitet.
- Prüfen Sie Ihre Altverträge auf den Zuschuss. Für Entgeltumwandlungen vor 2019 gilt die Zuschusspflicht seit dem 01.01.2022; wo ein Tarifvertrag gilt, ist zuerst er zu lesen.
- Rechnen Sie den Zuschuss ehrlich: Geschuldet sind 15 Prozent, aber nur, soweit Sie dadurch wirklich Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
- Nutzen Sie den staatlichen Förderbetrag für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen: 30 Prozent auf einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zwischen 240 und 960 Euro im Jahr, höchstens 288 Euro.
- Seien Sie vorsichtig mit eigenen Auskünften an die Belegschaft. Freiwillig erteilte Auskünfte müssen richtig, eindeutig und vollständig sein, sonst haften Sie dafür. Ein Flyer oder eine Betriebsversammlung reichen dafür aus; lassen Sie die Beratung deshalb von uns machen und dokumentieren.
- Legen Sie die Anpassungsprüfung alle drei Jahre in den Kalender.
- Stimmen Sie steuerliche Fragen mit der Steuerberatung ab; wir liefern die Vertrags- und Versorgungsseite dazu.
Wir bleiben an Ihrer Seite
Wir begleiten Einrichtung und Verwaltung und sind für Ihre Mitarbeitenden ansprechbar.
Häufige Fragen
Können Mitarbeitende eine Entgeltumwandlung verlangen?
Ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss verpflichtet?
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
Hafte ich, wenn Versicherer oder Pensionskasse die Leistungen kürzen?
Was passiert mit den Betriebsrenten, wenn mein Betrieb insolvent wird?
Werden Betriebsrenten später verbeitragt?
Was sagen wir Mitarbeitenden, die skeptisch sind?
Gilt das auch für mich als Inhaber?
Die Frage kommt aus der Belegschaft
Sagen Sie uns, wie viele Menschen bei Ihnen arbeiten und ob schon etwas läuft. Unser Team baut einen verwaltungsarmen Weg auf, erklärt ihn Ihrer Belegschaft und nimmt Ihnen den Papierkram ab. Am besten, bevor die erste Nachfrage kommt. Kostenlos und unverbindlich.


