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Transport- und Warenversicherung
Ihre Ware liegt im Laderaum, und die Haftung des Transporteurs bemisst sich nach ihrem Gewicht, nicht nach ihrem Wert. Bei leichter, teurer Ware klafft dazwischen eine große Lücke.
Transport- und Warenversicherung kurz erklärt
Auf dem Transport können Waren beschädigt werden oder verloren gehen, und wer sich allein auf die Haftung des Spediteurs verlässt, übersieht eine Lücke: Sie richtet sich nach dem Gewicht der Ware, nicht nach ihrem Wert. Die Transportversicherung schließt diese Lücke, weil sie den tatsächlichen Warenwert absichert, mit eigenem Fahrzeug wie per Spedition. Handel, Produktion und Handwerker mit Werkzeug im Fahrzeug tragen den Rest sonst selbst.
Das ist abgesichert
- Beschädigung und Verlust der Ware unterwegs, zum tatsächlichen Warenwert
- Nach den Musterbedingungen als Allgefahrendeckung und ohne Franchise: Versichert sind alle Gefahren, denen die Güter unterwegs ausgesetzt sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, und den Ausschluss muss der Versicherer belegen
- Transport mit eigenem Fahrzeug oder per Spedition
- Waren, Werkzeug und Material im eigenen Fahrzeug über die Autoinhaltversicherung
- Be- und Entladevorgänge
- Der Beitrag zur großen Haverei
- Auf Wunsch internationale Transporte sowie Kriegs- und Streikgefahren über gesonderte Klauseln
Häufig übersehen
- Die Haftung des Spediteurs ist gesetzlich begrenzt und ersetzt keine Warenversicherung. Sie kann sogar niedriger liegen: In vorformulierten Bedingungen sind 2 bis 40 Rechnungseinheiten je Kilogramm zulässig
- Die Kaskoversicherung des Fahrzeugs deckt das Fahrzeug, nicht seine Ladung
- Verzögerungsschäden. Kommt die Ware zu spät, ist das nach den Musterbedingungen kein Warenschaden; gegenüber dem Frachtführer ist die Lieferfristhaftung auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt
- Innerer Verderb, natürliche Beschaffenheit der Ware, handelsübliche Mengendifferenzen und normale Temperaturschwankungen
- Mittelbare Schäden aller Art. Der Umsatzausfall nach einem Warenverlust gehört in die Betriebsunterbrechung
- Krieg, Streik und Beschlagnahme sind ausgeschlossen, lassen sich aber über gesonderte Klauseln einschließen
- Unzureichende Verpackung, aber nur bei eigenem Verschulden: Der Schutz entfällt nur, wenn Sie Verpackung oder Verladung vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten haben. Hat ein Dritter schlecht gepackt, bleibt er bestehen
- Lagerrisiken sind gesondert zu betrachten
1.087.274 Euro Ware, 113.878 Euro Haftung
Ein beladener Sattelauflieger mit Katalysator-Bauteilen verschwand nachts aus einem Gewerbegebiet. Der Fahrer hatte ihn dort abgestellt, um seine Lenkzeiten einzuhalten, und dabei die Sicherung am Königszapfen nicht angebracht. Die Ware war 1.087.274,05 Euro wert. Der gesetzliche Haftungshöchstbetrag des Frachtführers, gerechnet aus dem Rohgewicht mal 8,33 Sonderziehungsrechten, lag bei 113.878,08 Euro. Gestritten wurde darüber, ob das Abstellen so leichtfertig war, dass die gesetzliche Begrenzung entfällt. Der Bundesgerichtshof verneinte das: Ein qualifiziertes Verschulden lag nicht vor, die Begrenzung blieb. Es blieb also rund ein Zehntel des Warenwerts, und die übrigen neun Zehntel trug der Eigentümer der Ware. Genau diese Differenz ist der Grund für eine eigene Warenversicherung.
Echter Fall: BGH, Urteil vom 23.07.2020, I ZR 119/19. Der Umrechnungswert der gesetzlichen Grenze schwankt mit dem Kurs des Sonderziehungsrechts; was im Einzelfall geleistet wird, richtet sich nach dem Vertrag.
Für wen ist das sinnvoll?
- Handel und Produktion mit wertdichter Ware. Elektronik, Ersatzteile und Arzneimittel trifft die Gewichtsgrenze am härtesten.
- Betriebe mit eigenem Lieferverkehr. Im Werkverkehr gibt es keinen fremden Frachtführer, gegen den sich ein Anspruch richten ließe.
- Handwerk und Service mit Werkzeug und Material im Fahrzeug.
- Unternehmen mit Seeanteil in der Lieferkette. Wird die große Haverei erklärt, verlangt der Dispacheur eine Sicherheit, bevor die Ware herausgegeben wird.
- Auftraggeber wechselnder Frachtführer. Die Betrugsmasche mit vorgetäuschter Identität trifft genau diese Konstellation.
Gut zu wissen
- Versichern Sie den tatsächlichen Warenwert, nicht die Frachtpauschale. Der Versicherungswert ist der gemeine Handelswert am Absendungsort zuzüglich Versicherungskosten und bezahlter Fracht; zusätzlich lassen sich 10 Prozent imaginärer Gewinn einschließen. Wer nur den Einkaufspreis versichert, verschenkt seine Marge.
- Fragen Sie nach der Autoinhaltversicherung, wenn regelmäßig Werkzeug oder Material im Fahrzeug bleibt, und klären Sie, was über Nacht gilt.
- Lesen Sie die Haftungsklausel Ihres Spediteurs, statt die 8,33 zu unterstellen. Der Gesetzgeber lässt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Korridor von 2 bis 40 Rechnungseinheiten zu.
- Prüfen Sie bei Haus-zu-Haus-Deckung die Tagesfrist nach dem Ausladen. Die Musterbedingungen lassen die Zahl offen; bei Verzögerungen im Hafen läuft der Schutz sonst aus, während die Ware noch dasteht.
- Prüfen Sie neue Frachtführer, bevor Sie die Ladung übergeben: Identität, Handelsregister, Referenzen. Rund drei Viertel dieser Fälle sind Identitätsdiebstahl, und den deckt eine solche Prüfung auf.
- Vermerken Sie sichtbare Schäden bei der Ablieferung auf den Frachtpapieren, bevor Sie quittieren. Die Anzeigefristen sind kurz und je nach Transportart unterschiedlich; unser Bogen für Warentransportschäden nennt sie.
- Lassen Sie Ansprüche gegen den Frachtführer nicht liegen: Sie verjähren in einem Jahr.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Bei einem Transportschaden melden Sie sich mit den Belegen bei uns, wir begleiten die Erstattung. Vermerken Sie erkennbare Schäden möglichst schon bei der Ablieferung auf den Frachtpapieren; welche Anzeigefrist für Ihre Sendung gilt, sehen wir für Sie nach.
Häufige Fragen
Haftet nicht der Spediteur?
Wann haftet der Frachtführer unbegrenzt?
Wie schnell muss ich einen Transportschaden melden?
Was ist eine Autoinhaltversicherung?
Was ist der Unterschied zur Verkehrshaftungsversicherung?
Ich fahre meine Ware selbst, brauche ich das trotzdem?
Was ist die große Haverei, und betrifft mich das?
Wie real ist Ladungsdiebstahl?
Was ist Ihre Ladung wirklich wert?
Sagen Sie uns, was Sie versenden, womit und wohin. Unser Team rechnet aus, was die Haftung des Transporteurs im Ernstfall hergibt und was der volle Warenwert kostet. Am besten vor der nächsten großen Lieferung. Kostenlos und unverbindlich.


