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Kranken­versicherung für Selbstständige

Als selbstständiger Schausteller wählen Sie Ihre Krankenversicherung selbst. Wir vergleichen gesetzlich und privat für Ihren Alltag und Ihre Saison.

Krankenversicherung für Selbstständige kurz erklärt

Als selbstständiger Schausteller sind Sie in der gesetzlichen Kasse nicht pflichtversichert und wählen aktiv zwischen freiwilliger GKV und privater Krankenversicherung. Wir vergleichen die Möglichkeiten und finden eine Lösung, die zu Ihrem Alltag, den schwankenden Saisoneinkünften und Ihrem Budget passt.

Freiwillig gesetzlich oder privat: die Kriterien

Welche Seite passt, hängt von Einkommen, Familie und Lebensplanung ab.
MerkmalFreiwillig gesetzlichPrivat
FamilieBeitragsfreie Familienversicherung unter den gesetzlichen VoraussetzungenKeine beitragsfreie Familienversicherung, jede Person braucht einen eigenen Vertrag
BeitragWird nach dem Einkommen berechnetRichtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Schutz
Späterer WechselEin späterer Wechsel ist nicht in jede Richtung frei möglichRückkehr in die gesetzliche Kasse ab dem Alter fünfundfünfzig grundsätzlich ausgeschlossen

Das ist abgesichert

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung
  • In der GKV die beitragsfreie Familienversicherung unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V
  • In der PKV frei gestaltbare Tarife, etwa Ein- oder Zweibettzimmer und Zahnleistungen
  • Chefarztbehandlung als wählbare Leistung

Häufig übersehen

  • In der GKV ohne Wahlerklärung gar kein Krankengeld, mit Wahlerklärung erst ab der siebten Woche
  • Das gesetzliche Krankengeld deckelt bei 70 Prozent und der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 höchstens 135,63 Euro je Tag
  • In der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung, jede Person braucht einen eigenen Vertrag
  • Rückkehr aus der PKV in die GKV ab Alter 55 grundsätzlich ausgeschlossen
  • Bestehende Vorerkrankungen je nach Modell mit Zuschlag

Für wen ist das sinnvoll?

  • Selbstständige Schausteller.
  • Familienbetriebe ohne Angestelltenstatus.
  • Wer flexible Lösungen sucht.

Gut zu wissen

  • Fragen Sie nach der Chefarztbehandlung, sie lässt sich mitversichern.
  • Denken Sie die ganze Familie mit.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Lassen Sie eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich ärztlich feststellen und reichen Sie Folgebescheinigungen lückenlos ein, halten Sie Einkommensnachweise bereit. Bei Fragen zur Abrechnung und zu Leistungen sind wir an Ihrer Seite.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Muss ich als selbstständiger Schausteller krankenversichert sein?
Ja, in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, erfüllbar über die freiwillige GKV oder eine PKV mit mindestens Basisschutz.
Gesetzlich oder privat, was passt?
Das ist sehr individuell. Wir beraten ehrlich und ohne Druck.
Bekomme ich als Selbstständiger automatisch Krankengeld?
Nein. In der gesetzlichen Kasse gibt es Krankengeld nur mit Wahlerklärung, und dann erst ab der siebten Woche.
Wie hoch ist das gesetzliche Krankengeld höchstens?
2026 höchstens 135,63 Euro je Kalendertag.
Warum trifft ein Ausfall in der Saison so hart?
Weil das Jahreseinkommen an rund 141 Einsatztagen entsteht; ein Ausfall in der Saison trifft den Umsatz überproportional.
Sind Familienangehörige absicherbar?
Ja, wir denken die ganze Familie mit.

Gesetzlich oder privat: Was passt zu Ihrer Saison?

Sagen Sie uns, wie Ihr Jahr aussieht und wer in der Familie mitversichert sein soll. Unser Team stellt Ihnen beide Wege mit Beitrag und Leistung nebeneinander, damit Sie in Ruhe entscheiden können. Kostenlos und unverbindlich. Die Unterlagen schicken wir dorthin, wo Sie gerade stehen, am besten bevor die Saison anfängt.