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Vollmachten & Verfügungen
Mit den passenden Vorsorgedokumenten legen Sie selbst fest, wer für Sie handelt, und behalten die Kontrolle für den Ernstfall.
Vollmachten & Verfügungen kurz erklärt
Ein Sturz auf der Treppe, ein Schlaganfall, eine Operation mit Komplikationen: Es braucht wenig, und plötzlich muss jemand anderes für Sie entscheiden. Wer das sein soll, legen Sie vorher fest oder gar nicht. Drei Dokumente regeln das: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Sie sind Rechtsdokumente und gehören in die Hand von Notar oder Anwalt; wir erstellen sie nicht, und wir beraten nicht dazu, sondern sagen Ihnen, warum sie wichtig sind.
Wer entscheidet, wenn Sie es nicht können
Sie können vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst entscheiden
- Mit Vorsorgedokumenten
- Die von Ihnen benannte Person handelt in Ihrem Sinne.
- Ohne Regelung
- Andere bestimmen, wer für Sie handelt.
Diese drei Dokumente gehören zusammen
- In der Vorsorgevollmacht benennen Sie die Person, die für Sie handeln soll, wenn Sie es selbst nicht können
- In der Betreuungsverfügung halten Sie fest, wen Sie sich als betreuende Person wünschen, falls es doch zu einer Betreuung kommt
- In der Patientenverfügung schreiben Sie auf, welche medizinische Behandlung Sie möchten und welche nicht
- Wer ein Unternehmen führt, klärt zusätzlich, was im Betrieb geregelt sein muss
Häufig übersehen
- Viele halten es für selbstverständlich, dass Ehepartner oder erwachsene Kinder im Ernstfall entscheiden dürfen. Verlassen Sie sich nicht darauf: Was Angehörige ohne Vollmacht wirklich dürfen, ist enger begrenzt, als die meisten denken. Was genau gilt, erklärt Ihnen die Betreuungsbehörde
- Wer jemanden bevollmächtigt, ihm das aber nicht sagt, hat nichts geregelt: Die bevollmächtigte Person muss von der Vollmacht wissen und Ihre Wünsche kennen
- Für den privaten und den unternehmerischen Bereich braucht es dabei verschiedene Dokumente. Wer einen Betrieb führt, bespricht das mit der Stelle, die seine Gesellschaftsverträge kennt
- Ohne eigene Regelung bestimmen am Ende andere, wer für Sie handelt
- Ein Dokument, das im Ernstfall niemand findet, wirkt nicht
Für wen ist das sinnvoll?
- Alle Personen ab 18 Jahren.
Gut zu wissen
- Muster und Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gibt es beim Bundesministerium der Justiz. Auch örtliche Betreuungsvereine kennen das Thema.
- Die Betreuungsbehörde Ihrer Stadt und die Verbraucherzentrale sind gute erste Adressen für Ihre Fragen.
- Für die rechtssichere Ausgestaltung sind Notarin, Notar oder eine Anwaltskanzlei die richtige Adresse. Ob Sie das brauchen und ob eine notarielle Beglaubigung sinnvoll ist, klären Sie am besten dort.
- Sprechen Sie über die Patientenverfügung auch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt: Welche Behandlungen für Sie infrage kommen, lässt sich im Gespräch besser klären als am Schreibtisch.
- Sagen Sie der bevollmächtigten Person, dass sie es ist, und besprechen Sie mit ihr, was Sie sich wünschen.
- Bewahren Sie die Dokumente auffindbar auf und sagen Sie Vertrauenspersonen, wo sie liegen.
- Sehen Sie die Unterlagen alle paar Jahre durch, und nach jeder größeren Veränderung in Ihrem Leben.
Wir bleiben an Ihrer Seite
Die Dokumente selbst gehören nicht in unsere Hand. Was wir tun: Ihre Versicherungen im Blick behalten, damit Vorsorge und Absicherung noch zusammenpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert.
Häufige Fragen
Erstellen Sie die Dokumente für mich?
Reicht es, wenn ich verheiratet bin?
Können meine Kinder für mich entscheiden?
Muss die bevollmächtigte Person davon wissen?
Brauche ich für mein Unternehmen eigene Vollmachten?
Was passiert ohne Vorsorgedokumente?
Wo bekomme ich Formulare?
Die Papiere machen andere. Der Rest ist unsere Arbeit.
Vollmacht und Verfügungen holen Sie sich bei Notar, Anwaltskanzlei oder Betreuungsbehörde. Was daneben zu Ihrem Leben passt, ist unsere Sache: Berufsunfähigkeit, Pflege, Hinterbliebene, Altersvorsorge. Schicken Sie uns Ihre Verträge. Unser Team prüft, wo eine Lücke bleibt, und sagt Ihnen ehrlich, wenn keine da ist. Kostenlos und unverbindlich.


