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Gruppenunfallversicherung
Die meisten Unfälle Ihrer Leute passieren nicht im Betrieb, sondern zu Hause und beim Sport. Dort greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, und der Ausfall trifft trotzdem Ihre Schicht.
Gruppenunfallversicherung kurz erklärt
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Mitarbeitende nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit, und dort fehlt der gesetzliche Schutz. Eine Gruppenunfallversicherung schließt diese Lücke: Sie sichert das Team je nach Vertrag rund um die Uhr und weltweit ab und zahlt bei bleibenden Folgen eine vereinbarte Summe. Betriebe mit körperlicher Arbeit federn damit ab, was der gesetzliche Schutz nach Feierabend offenlässt.
Das ist abgesichert
- Leistung bei bleibenden Unfallfolgen, berechnet nach Gliedertaxe und Invaliditätsgrad
- Schutz auch in der Freizeit, je nach Vertrag rund um die Uhr und weltweit
- Eine gemeinsame Lösung für das Team
- Auf Wunsch weitere Bausteine, etwa Übergangsleistung oder Unfallrente
- Auf Wunsch der Direktanspruch, mit dem die versicherte Person ihre Leistung unmittelbar beim Versicherer geltend macht
- Der erweiterte Unfallbegriff für erhöhte Kraftanstrengung, allerdings nur für Gelenke, Muskeln, Sehnen, Bänder und Kapseln
Häufig übersehen
- Krankheitsbedingte Einschränkungen ohne Unfall
- Bei reiner Beschränkung auf die Arbeitszeit fehlt der Freizeitschutz
- Bandscheibenschäden, Bauch- und Unterleibsbrüche sowie krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen; auch eine posttraumatische Belastungsstörung nach einem Unfall ist ausgeschlossen
- Meniskus und Bandscheiben zählen nicht zu Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln; der erweiterte Unfallbegriff erfasst sie deshalb nicht
- Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, auch durch Alkohol, sowie bei vorsätzlicher Ausführung einer Straftat
- Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle
- Der Schutz endet, wenn jemand aus dem Betrieb ausscheidet
- Die gesetzliche Absicherung über die Berufsgenossenschaft wird ergänzt, nicht ersetzt
Die Leiter ist kein Randrisiko
Ein Mitarbeiter stürzt am Wochenende zu Hause von der Leiter und behält eine dauerhafte Einschränkung der Hand zurück. Die Berufsgenossenschaft leistet nichts, denn es war kein Arbeits- oder Wegeunfall. Die Gruppenunfallversicherung des Betriebs greift dagegen, wenn sie rund um die Uhr vereinbart ist. Dass ausgerechnet die Leiter das Beispiel liefert, ist kein Zufall: Allein im beruflichen Bereich zählte die gesetzliche Unfallversicherung 2024 rund 19.636 meldepflichtige Leiterunfälle, aus denen 961 neue Unfallrenten und zwölf Todesfälle folgten. Leitern machen dabei nur 2,9 Prozent der meldepflichtigen Unfälle an baulichen Einrichtungen aus, aber 11,0 Prozent der neuen Unfallrenten. Sie sind also überproportional folgenschwer, und privat fehlt der Schutz ganz.
Unfallzahlen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Statistik Arbeitsunfallgeschehen 2024. Der geschilderte Sturz ist eine beispielhafte Darstellung; Prozentsätze, Summen und Progression richten sich nach dem Vertrag.
Für wen ist das sinnvoll?
- Betriebe mit körperlicher Arbeit. Das Unfallrisiko ist stark branchenabhängig: Die Bauwirtschaft meldete 2024 rund 43,76 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollzeitkräfte, Holz und Metall 30,30, bei einem Durchschnitt von 17,27 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 2024).
- Arbeitgeber, die ihrem Team etwas bieten wollen. Der größte Mehrwert liegt in der Freizeit, weil dort keine gesetzliche Absicherung greift.
- Unternehmen mit Außendienst oder Montage: Absturzunfälle machten 2024 rund 5,0 Prozent aller meldepflichtigen Unfälle aus, aber 21,8 Prozent der neuen Unfallrenten und 24,3 Prozent der Todesfälle.
- Betriebe mit viel Handarbeit: Rund 61.308 meldepflichtige Unfälle entfielen 2024 auf nicht kraftbetriebene Handwerkzeuge, 82 Prozent davon trafen die Hände.
- Schaustellerbetriebe: Ihre Berufsgenossenschaft lag 2024 mit 27,54 Unfällen je 1.000 Vollzeitkräfte über dem Durchschnitt.
Gut zu wissen
- Wählen Sie nach Möglichkeit den Schutz rund um die Uhr, denn die meisten Unfälle passieren in der Freizeit.
- Vergleichen Sie die Gliedertaxe, nicht nur die Versicherungssumme. Ein Tarif mit besseren Werten zahlt bei gleicher Summe deutlich mehr.
- Halten Sie die 15-Monats-Fristen im Blick. Geltend machen muss der Versicherungsnehmer, also Ihr Betrieb; wer den Fall liegen lässt, kostet dem Mitarbeiter den Anspruch.
- Prüfen Sie die Übergangsleistung getrennt: Sie hat eigene, viel kürzere Fristen.
- Melden Sie Tätigkeitswechsel, etwa von der Verwaltung in die Montage. Sonst können bei gleichem Beitrag automatisch niedrigere Summen gelten.
- Stimmen Sie die Summen auf die Tätigkeiten ab und achten Sie auf eine Progression für schwere Fälle.
- Klären Sie das Bezugsrecht früh, und zwar arbeitsrechtlich, nicht nur steuerlich. Behalten darf der Betrieb die Leistung nicht: Ohne Einwilligung der Mitarbeitenden muss er sie herausgeben, und eigene unfallbedingte Aufwendungen wie die Entgeltfortzahlung darf er nicht damit verrechnen (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 169/89 und 9 AZR 839/95). Wer will, dass die Leistung beim Team ankommt, vereinbart den Direktanspruch.
- Nutzen Sie den Schutz als sichtbares Argument im Recruiting.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Nach einem Unfall melden Sie sich bei uns, wir begleiten die Feststellung der Leistung. Melden Sie früh: Die Fristen laufen ab dem Unfalltag, nicht ab dem Tag, an dem die Folgen absehbar werden.
Häufige Fragen
Gilt der Schutz auch privat?
Worin unterscheidet sie sich von der gesetzlichen Unfallversicherung?
Wer ist versichert?
Wie wird die Leistung bestimmt?
Was passiert, wenn eine Vorerkrankung mitgewirkt hat?
Wie lange haben wir Zeit, einen Leistungsfall zu melden?
An wen wird ausgezahlt?
Wie werden die Beiträge versteuert?
Endet der Schutz, wenn jemand den Betrieb verlässt?
Nach Feierabend hört der gesetzliche Schutz auf
Sagen Sie uns, wie viele Menschen bei Ihnen arbeiten und was sie tun. Unser Team rechnet eine Gruppenlösung durch, die auch die Freizeit einschließt, und zeigt, was sie je Kopf kostet. Am besten vor der nächsten Lohnrunde. Kostenlos und unverbindlich.


