Schausteller wartet die Technik eines Fahrgeschäfts

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Elektronik- und Maschinen­versicherung

Ein Bedienfehler, ein Kurzschluss, ein Materialfehler: Ihre teuerste Maschine steht, und die Inhaltsversicherung zahlt dafür nicht. Sie kennt nur benannte Gefahren wie Feuer oder Leitungswasser.

Elektronik- und Maschinenversicherung kurz erklärt

Maschinen und Elektronik sind oft das Herz eines Betriebs und teuer im Ersatz. Die Inhaltsversicherung hilft hier nur begrenzt, denn sie deckt ausschließlich benannte Gefahren wie Feuer oder Leitungswasser. Die Elektronik- und Maschinenversicherung arbeitet umgekehrt: Versichert sind grundsätzlich alle plötzlichen und unvorhergesehenen Schäden, auch durch Bedienfehler, Kurzschluss oder Materialfehler, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Produktionsbetriebe, Praxen und alle mit teurer Technik zahlen den Ersatz sonst selbst.

Das ist abgesichert

  • Plötzliche und unvorhergesehene Schäden an Technik, nach dem Allgefahrenprinzip
  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit; nur Vorsatz bleibt draußen
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung und das Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  • Material-, Konstruktions- und Ausführungsfehler sowie Schmiermittelmangel
  • Bei Elektronik und bei fahrbaren Geräten zusätzlich Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Auch fremdes Eigentum: gemietete, geleaste oder sicherungsübereignete Technik
  • Auf Wunsch fahrbare und transportable Geräte
  • Ein Sachverständigenverfahren zur Schadenhöhe, und eine Abschlagszahlung schon einen Monat nach der Meldung

Häufig übersehen

  • Normale Abnutzung. Der Ausschluss ist aber schmaler als sein Ruf: Vorzeitige Abnutzung, Korrosion und Ablagerungen sind gedeckt, wenn ein Bedienungs-, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Regeltechnik-Versagen oder Schmiermittelmangel dahintersteckt
  • Brand, Blitzschlag und Explosion bei stationären Maschinen; dafür ist die Feuer- und Inhaltsversicherung zuständig
  • Diebstahl bei stationären Maschinen; bei Elektronik und fahrbaren Geräten dagegen versichert
  • Werkzeuge aller Art, Akkumulatoren und Teile, die während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach gewechselt werden
  • Der Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit bekannt sein musste; wer Warnmeldungen übergeht, riskiert den Schutz
  • Schäden, für die ein Lieferant, Werkunternehmer oder Reparaturbetrieb einzustehen hat; bestreitet der Dritte das, tritt der Versicherer in Vorleistung
  • Der Ertragsausfall selbst; dafür gibt es Mehrkosten- und Maschinen-Betriebsunterbrechungsdeckungen
  • Schutz außerhalb des vereinbarten Versicherungsorts, solange mobile Nutzung nicht eingeschlossen ist
  • Vorsätzlich herbeigeführte Defekte
Schadenbeispiel

Eine Schraube locker, und das Hallendach brennt

In der Aufwärmphase einer CNC-Fräsmaschine war ein Spannblock nicht festgeschraubt. Er verdrehte sich in den Arbeitsbereich des laufenden Werkzeugs, das Werkzeug brach ab, das eingespannte Bruchstück fräste sich in den Spannblock. Durch die Hitze entzündete sich in der Arbeitskabine das Gemisch aus Kühlschmierstoff und Luft. Die Maschine wurde erheblich beschädigt, und über die Abluftanlage breitete sich das Feuer bis auf das Hallendach aus. Der Auslöser ist ein Lehrstück für diese Versicherung: ein Bedienungsfehler, genau die Ursache, die der Inhaltsvertrag nicht kennt. Der Brandschaden selbst wäre bei einer stationären Maschine dagegen Sache der Feuerversicherung. Wer beide Verträge hat, braucht sie aufeinander abgestimmt.

Echter Fall aus einem Fallbericht des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung, veröffentlicht am 21.06.2021. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Produktionsbetriebe mit teuren Maschinen: Bedienungsfehler, Versagen der Regeltechnik, Schmiermittelmangel und Fliehkraft sind hier die typischen Ursachen.
  • Betriebe mit empfindlicher Elektronik und IT. Überspannung braucht keinen Volltreffer: In einem dokumentierten Fall schlug der Blitz 1,2 Kilometer entfernt ein, die Überspannung lief über das Datennetz und setzte den Netzwerkverteiler in Brand. Als Wirkradius gelten bis zu 1,5 Kilometer.
  • Bau- und Handwerksbetriebe mit mobilen Geräten, wo Diebstahl mitversichert ist. In einer Branchenbefragung von 2024 gerieten 43 Prozent der Bauprojekte durch Diebstahl oder Vandalismus in Verzug.
  • Praxen mit Medizintechnik; sie ist in den Bedingungswerken als eigene Anlagengruppe geführt.
  • Schausteller mit Fahrgeschäften: Steuerungen, Antriebe und Beleuchtung sind transportable technische Anlagen und fallen systematisch unter diese Deckungen.

Gut zu wissen

  • Erfassen Sie alle wesentlichen Geräte mit Wert und Baujahr.
  • Schließen Sie mobile Geräte und Baustelleneinsatz gezielt ein. Ohne den Einschluss endet der Schutz am Betriebsgrundstück, und für Diebstahl unterwegs gilt meist eine eigene Selbstbeteiligung.
  • Halten Sie Wartungsnachweise bereit. Der Zeitwert bemisst sich ausdrücklich auch nach der Instandhaltung, gepflegte Technik bringt im Schadenfall also mehr.
  • Nehmen Sie die IT-Auflagen der Elektronikversicherung ernst: mindestens tägliche Datensicherung mit getrennt aufbewahrten Datenträgern, Firewall und aktuelle Virenscanner, Sicherheitsupdates, geordnete Rechteverwaltung. Wer das vernachlässigt, riskiert eine Kürzung.
  • Lassen Sie das Schadenbild unverändert, bis der Versicherer es freigibt, und fotografieren Sie es. Bei Diebstahl gehört eine Anzeige bei der Polizei dazu.
  • Elektronik und Produktionsmaschinen sind meist getrennte, kombinierbare Deckungen. Wir stellen zusammen, was zu Ihrem Maschinenpark passt.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Bei einem Defekt melden Sie sich bei uns. Wir prüfen die Deckung, melden den Schaden der Gesellschaft und begleiten die Abwicklung. Lassen Sie die beschädigte Sache bis zur Freigabe unverändert, das ist eine vertragliche Pflicht.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Was unterscheidet sie von der Inhaltsversicherung?
Die Inhaltsversicherung deckt nur benannte Gefahren von außen wie Feuer, Einbruch oder Leitungswasser. Die technische Versicherung deckt die inneren Betriebsschäden, also Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Material- und Konstruktionsfehler. Spiegelbildlich schließen die Maschinenbedingungen Brand, Blitz und Explosion aus. Beide Verträge greifen ineinander, ohne sich zu doppeln.
Ist Verschleiß versichert?
Das Verschleißteil selbst nicht, die normale Abnutzung bleibt immer draußen. Vorzeitige Abnutzung, Korrosion und Ablagerungen sind dagegen gedeckt, wenn ein Bedienungs-, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, das Versagen der Regeltechnik oder Schmiermittelmangel die Ursache war, und Folgeschäden an anderen Austauscheinheiten ohnehin. Genau an dieser Abgrenzung entzünden sich die meisten Streitfälle, und die Beweislast für den unvorhergesehenen Schaden liegt beim Betrieb: Er muss zeigen, dass der Schaden überraschend kam und auch mit der nötigen Sorgfalt nicht abzuwenden war (OLG Köln, Urteil vom 10.02.2009, 9 U 118/08). Die Musterbedingungen nennen als versicherte Ursachen ausdrücklich Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom und Überspannung, das Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Schmiermittelmangel, Zerreißen durch Fliehkraft sowie Über- und Unterdruck.
Wird der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
Lässt sich der Schaden reparieren, werden die Reparaturkosten übernommen. Beim Totalschaden trennt sich der Weg: Für Maschinen sehen die Musterbedingungen den Zeitwert abzüglich Altmaterial vor, für Elektronik den Neuwert, begrenzt auf den Zeitwert, wenn serienmäßige Ersatzteile fehlen oder gar nicht wiederbeschafft wird. Den Teil über dem Zeitwert gibt es nur bei tatsächlicher Wiederbeschaffung binnen zwei Jahren.
Sind Daten und Software mitversichert?
Nur begrenzt. Die Bedingungen sagen es deutlich: Daten sind keine Sachen, und dazu gehören auch Software und Programme. Gedeckt ist die Wiederherstellung der Betriebssystemdaten, sonstige Daten bis zu einer vereinbarten Summe. Eine volle Daten- und Softwaredeckung gibt es nur über Zusatzklauseln. Dazu kommen die IT-Auflagen, ohne die der Schutz wackelt.
Sind gemietete oder geleaste Maschinen versichert?
Ja, versichert ist auch das Interesse des Eigentümers, wenn Sie selbst nicht Eigentümer sind. Für Vermieter interessant: Auch die Unterschlagung durch einen Mieter kann mitversichert sein, und zwar sogar dann, wenn sich der angebliche Mieter den Besitz durch Betrug verschafft hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2009, 7 U 65/09).
Ist Diebstahl von Baumaschinen versichert?
Bei fahrbaren und transportablen Geräten ja, dort sind Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub eingeschlossen; bei stationären Maschinen nicht. Keine theoretische Frage: In einer Branchenbefragung von 2024 meldeten 80 Prozent der Baustellenverantwortlichen mindestens einen Diebstahl im Jahr. Eine Umfrage, keine amtliche Statistik, aber die Richtung ist deutlich.
Deckt sie auch den Produktionsausfall?
Nein. Die Sachdeckung ersetzt die Technik, nicht den entgangenen Ertrag; Vermögensschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dafür gibt es zwei Wege: eine Mehrkostendeckung, die die Kosten zur Abwendung oder Verkürzung des Stillstands trägt, und die Maschinen-Betriebsunterbrechung als große Lösung. Welcher passt, hängt daran, wie schnell ein Ausfall bei Ihnen ins Geld geht.
Wie hängt die Versicherung mit den Prüfpflichten für Fahrgeschäfte zusammen?
Eng. Für fliegende Bauten gilt seit Juli 2012 bundesweit die Norm DIN EN 13814, für Zelte die DIN EN 13782. Vor der erstmaligen Aufstellung braucht es eine befristete Ausführungsgenehmigung, nach jedem Aufbau eine Gebrauchsabnahme vor Ort; dazu kommen Verlängerungsprüfungen mit Bremssystemen, Sicherheitsbügeln und Probefahrten. Versicherungsseitig ist das mehr als Bürokratie: Die Bedingungen verpflichten dazu, behördliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Wer die Prüfkette lückenlos dokumentiert, sichert damit auch seinen Versicherungsschutz.
Wie oft trifft es Elektronik durch Blitz und Überspannung?
Eine gewerbliche Statistik dazu veröffentlicht die Branche nicht. Als Größenordnung, allerdings aus den Privatsparten: Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zahlten 2024 rund 350 Millionen Euro für etwa 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden, im Schnitt 1.600 Euro je Fall (GDV, Stand 2024).
Ist das eine Nischensparte?
Nein: 2024 nahmen die technischen Versicherungen rund 3,0 Milliarden Euro an Beiträgen ein und zahlten 1,8 Milliarden Euro für etwa 1,05 Millionen Schäden (nach Zahlen des GDV, Stand 2024, für die gesamte Sparte einschließlich Montage und Bauleistung).

Ihre teuerste Maschine steht still. Und dann?

Nennen Sie uns Ihre Anlagen mit Anschaffungsjahr und Wert. Unser Team prüft, welche davon die Inhaltsversicherung trägt und welche einen eigenen Vertrag brauchen, und rechnet den Unterschied aus. Am besten vor der nächsten Investition. Kostenlos und unverbindlich.