Rohbau eines Gewerbegebäudes in der Dämmerung

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Bürgschafts- und Kautions­versicherung

Der Auftrag steht, und der Auftraggeber will eine Sicherheit. Nimmt die Bank sie auf Ihre Kreditlinie, fehlt das Geld genau dort, wo Sie investieren wollten.

Bürgschafts- und Kautionsversicherung kurz erklärt

Viele Aufträge verlangen Sicherheiten: Bau- und Werkverträge sehen häufig vor, dass ein Teil der Auftragssumme einbehalten oder durch eine Bürgschaft abgelöst wird. Bei einer Kautionsversicherung stellt der Versicherer diese Bürgschaften, nicht die Bank. Ihre Kreditlinie bleibt damit für Investitionen frei, mehrere Bürgschaften laufen über einen gemeinsamen Rahmen, und oft sind keine zusätzlichen Sicherheiten nötig. Bau- und Handwerksbetriebe und Auftragnehmer der öffentlichen Hand halten sich so den Kreditrahmen frei.

Das ist abgesichert

  • Ein flexibler Bürgschaftsrahmen für mehrere Avale
  • Bürgschaften für Vertragserfüllung, Gewährleistung und Anzahlung
  • Ablösung von Bareinbehalten, damit Liquidität zurückfließt
  • Schonung der Kreditlinie bei der Bank
  • Auch die Bauhandwerkersicherung, mit der Sie selbst Sicherheit für Ihren Werklohn verlangen können, samt zehn Prozent für Nebenforderungen (§ 650f BGB)

Häufig übersehen

  • Es ist eine Sicherheitenstellung, keine Finanzierung: Nimmt der Auftraggeber die Bürgschaft berechtigt in Anspruch, fordert der Versicherer den Betrag vom Betrieb zurück
  • Die Bonität wird vor Einräumung geprüft
  • Bereits notleidende Verträge sind ausgeschlossen
  • Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern muss niemand stellen: Im VOB/B-Vertrag darf der Auftraggeber sie nicht verlangen, und in vorformulierten Klauseln ist sie auch zwischen Unternehmen unwirksam
  • Unterschreitet die Auftragssumme bei öffentlichen Aufträgen 250.000 Euro netto, ist auf die Vertragserfüllungssicherheit und in der Regel auch auf die Mängelsicherheit ganz zu verzichten
Schadenbeispiel

Fünf Prozent, die nicht jahrelang feststecken

Ein Ausbaubetrieb übergibt ein Gewerk mit einer Auftragssumme von 400.000 Euro. Der Auftraggeber will für die Zeit der Mängelansprüche eine Sicherheit von fünf Prozent, also 20.000 Euro, einbehalten. Statt das Geld über Jahre stehen zu lassen, legt der Betrieb eine Gewährleistungsbürgschaft aus seinem Kautionsrahmen vor; der Einbehalt wird ausgezahlt, die Liquidität arbeitet wieder im Betrieb. Wird später ein Mangel gemeldet und nicht behoben, kann der Auftraggeber die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Dass die Sicherheit nicht endlos stehen bleiben darf, hat der Bundesgerichtshof 2026 bestätigt: Eine Klausel aus dem Vergabehandbuch des Bundes, nach der die Sicherheit erst zurückgegeben wird, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam. Der Grund ist genau die Rechnung des Betriebs: Er trägt sonst über einen womöglich sehr langen Klärungszeitraum die Avalzinsen und die geschmälerte Kreditlinie, auch bei unberechtigten Mängelrügen.

Echter Fall: BGH, Urteil vom 07.05.2026, VII ZR 107/25 (Klausel Nr. 110.3 ZVB/E-StB 2012). Die geschilderte Auftragssumme ist beispielhaft; Höhe und Laufzeit der Sicherheiten richten sich nach dem Bauvertrag, der Rahmen nach der Vereinbarung mit dem Versicherer.

Bausteine im Überblick

Vertragserfüllungsbürgschaft

Sichert dem Auftraggeber die ordnungsgemäße Ausführung während der Bauzeit.

Gewährleistungsbürgschaft

Sichert Mängelansprüche nach der Abnahme und löst den Bareinbehalt ab.

Anzahlungsbürgschaft

Sichert geleistete Voraus- und Abschlagszahlungen des Auftraggebers.

Bauhandwerkersicherung

Die Sicherheit, die ein Auftraggeber am Bau für den Werklohn des Unternehmens zu stellen hat; auch sie lässt sich über eine Kautionsversicherung stellen.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Bau- und Handwerksbetriebe. Das Baugewerbe lag 2025 mit 104 Insolvenzen je 10.000 Betriebe auf Rang drei aller Wirtschaftszweige, bei einem gesamtwirtschaftlichen Wert von 69 (Statistisches Bundesamt, Stand 2025). Für Auftraggeber ist die Sicherheit also kein Misstrauen, sondern Routine.
  • Auftragnehmer der öffentlichen Hand, für die die Prozentgrenzen der VOB/A unmittelbar gelten.
  • Wachsende Betriebe mit Liquiditätsbedarf. Zur Einordnung der Marktlage: Das Bauhauptgewerbe setzte 2025 rund 120,5 Milliarden Euro um, ein Höchststand, und der Auftragseingang legte um 9,2 Prozent zu (Statistisches Bundesamt, Stand 2025).
  • Betriebe, die selbst Sicherheit brauchen: Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB lässt sich ebenfalls über den Kautionsrahmen stellen.

Gut zu wissen

  • Planen Sie den Bürgschaftsrahmen mit der Auftragslage.
  • Vergleichen Sie die Konditionen mit Bankavalen: Bei der Versicherungslösung bleibt die Kreditlinie frei, und die Avalkonditionen sind oft günstiger. Was im Einzelfall gilt, rechnen wir durch.
  • Lesen Sie die Sicherungsklausel, bevor Sie unterschreiben. Bürgschaft auf erstes Anfordern, sieben Prozent Gewährleistungssicherheit oder eine Rückgabe erst nach Ablauf aller Verjährungsfristen sind Klauseln, die Gerichte gekippt haben.
  • Fordern Sie die Rückgabe aktiv ein, wenn der Sicherungszweck entfallen ist. Eine Bürgschaft, an die niemand denkt, kostet weiter Avalprovision und belastet den Rahmen.
  • Richten Sie den Rahmen früh ein, bevor er gebraucht wird; die Ausstellung einzelner Bürgschaften geht danach meist kurzfristig.
  • Achten Sie darauf, dass Bürgschaftstexte zum Bauvertrag passen, Auftraggeber lehnen abweichende Formulare sonst ab.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Bei Inanspruchnahme einer Bürgschaft begleiten wir die Abstimmung mit der Gesellschaft.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Ist das ein Kredit?
Nein, es ist eine Sicherheitenstellung. Ihre Kreditlinie bleibt für anderes frei. Wird eine Bürgschaft berechtigt gezogen, zahlt der Versicherer an den Auftraggeber und holt sich den Betrag vom Betrieb zurück.
Welche Bürgschaften sind üblich?
Häufig die Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauzeit, die Gewährleistungs- oder Mängelansprüchebürgschaft nach der Abnahme, die Anzahlungsbürgschaft und am Bau die Bauhandwerkersicherung. Wir richten den Rahmen passend ein.
Wie hoch dürfen die Sicherheiten sein?
Bei öffentlichen Bauaufträgen steht es in der Vergabeordnung: Die Sicherheit für die Vertragserfüllung soll fünf Prozent der Auftragssumme nicht überschreiten, die für Mängelansprüche drei Prozent der Abrechnungssumme (§ 9c Abs. 2 VOB/A). Achten Sie auf die verschiedenen Bezugsgrößen. Außerhalb davon gilt der Vertrag, aber es gibt Grenzen: Eine Gewährleistungssicherung von sieben Prozent in vorformulierten Bedingungen des Auftraggebers hat der Bundesgerichtshof als unangemessen verworfen (Urteil vom 01.10.2014, VII ZR 164/12), eine Vertragserfüllungsbürgschaft über zehn Prozent dagegen nicht beanstandet.
Wann bekommen wir die Bürgschaft zurück?
Sobald der Sicherungszweck entfällt. Nach der VOB/B ist die Sicherheit für Mängelansprüche in der Regel nach zwei Jahren zurückzugeben, wenn nichts anderes vereinbart ist; die Vertragserfüllungssicherheit nach der Abnahme. Sind die gesicherten Mängelansprüche verjährt, muss der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde herausgeben, und bloß erhobene, inzwischen verjährte Mängelrügen halten sie nicht (BGH, Urteil vom 09.07.2015, VII ZR 5/15). Klauseln, die die Rückgabe unangemessen hinauszögern, sind unwirksam.
Müssen wir eine Bürgschaft auf erstes Anfordern stellen?
Nein. Im VOB/B-Bauvertrag darf der Auftraggeber sie nicht verlangen, und in vorformulierten Vertragsbedingungen ist die Verpflichtung dazu unwirksam, ausdrücklich auch zwischen Unternehmen (BGH, Urteil vom 18.04.2002, VII ZR 192/01). Das Argument, unter Kaufleuten sei das zulässig, trägt also nicht. Fällt eine solche Klausel weg, wird sie auch nicht in eine einfache Bürgschaft umgedeutet; dann gilt das Gesetz.
Was ist der Vorteil gegenüber der Bankbürgschaft?
Mehrere Avale laufen über einen gemeinsamen Rahmen, die Kreditlinie bei der Bank bleibt für Investitionen frei, und oft sind keine zusätzlichen Sicherheiten nötig. Die Konditionen vergleichen wir im Einzelfall.
Können wir selbst Sicherheit vom Auftraggeber verlangen?
Ja, am Bau. Nach § 650f BGB können Sie für die noch nicht gezahlte Vergütung Sicherheit verlangen, einschließlich zehn Prozent für Nebenforderungen, woraus sich die geläufige Rechnung mit 110 Prozent ergibt. Die üblichen Kosten dieser Sicherheit erstatten Sie dem Besteller, höchstens zwei Prozent für das Jahr. Verweigert er die Sicherheit, können Sie kündigen und behalten fünf Prozent der Vergütung für den nicht erbrachten Teil.
Wie schnell steht eine Bürgschaft bereit?
Nach Einrichtung des Rahmens meist kurzfristig. Die Einrichtung selbst setzt eine Bonitätsprüfung voraus; wir kümmern uns um die Schritte.
Wie verbreitet ist die Kautionsversicherung?
Sehr: Die deutschen Kreditversicherer trugen zuletzt rund 98 Milliarden Euro an Bürgschaften und Garantien (nach Zahlen des GDV, Stand 2025). Für Auftraggeber ist eine Versicherungsbürgschaft deshalb ein gewohntes Papier.

Ihre Kreditlinie ist für Investitionen da

Schicken Sie uns Ihre laufenden Bürgschaften und den Rahmen Ihrer Bank. Unser Team rechnet aus, was ein eigener Kautionsrahmen kostet und wie viel Kreditlinie Sie damit zurückbekommen. Am besten vor der nächsten Ausschreibung. Kostenlos und unverbindlich.