Führungskraft am Fenster eines Büros am Abend

Firmenkunden › D&O, Geschäftsführerhaftung

Firmenkunden

D&O, Geschäftsführer­haftung

Wer eine Gesellschaft führt, haftet ihr gegenüber mit dem Privatvermögen, und zwar unbeschränkt. Der häufigste Anspruch kommt dabei nicht von einem Fremden, sondern von der eigenen Gesellschaft.

D&O, Geschäftsführerhaftung kurz erklärt

Wer eine Gesellschaft führt, haftet ihr gegenüber für Pflichtverletzungen mit dem Privatvermögen, und zwar unbeschränkt. Der häufigste Fall ist dabei nicht die Forderung eines Fremden, sondern die der eigenen Gesellschaft oder ihres Insolvenzverwalters. Die D&O-Versicherung prüft den Anspruch, wehrt unberechtigte Forderungen auf ihre Kosten ab und trägt berechtigte im vereinbarten Rahmen. Ohne sie steht die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen ein, auch in kleinen Gesellschaften und Vereinen.

Ein Schaden, vier Wege: wann es die D&O ist

Der Schaden

Wie ist er entstanden?

  1. Aus Versehen, im BerufVermögensschadenhaftpflicht
  2. Mit AbsichtVertrauensschadenversicherung
  3. Person verletzt, Sache beschädigtBetriebshaftpflicht
  4. Als Entscheidung der FührungD&O-Versicherung

Wo genau die Grenzen laufen, steht im Text, mit Fundstelle.

Geschädigt ist hier meist die eigene Gesellschaft, und gehandelt hat jemand als Organ. Genau diese Ansprüche nimmt die Vermögensschadenhaftpflicht in ihren Musterbedingungen heraus.

Das ist abgesichert

  • Persönliche Haftung von Organen des Unternehmens, mit dem Privatvermögen
  • Ansprüche der eigenen Gesellschaft (Innenhaftung) und Dritter (Außenhaftung)
  • Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch vor Gericht, und zwar bis zur rechtskräftigen Feststellung auch dann, wenn Vorsatz im Raum steht
  • Je nach Vertrag auch ausgeschiedene und künftige Organe
  • Je nach Vertrag Kosten der Rechtsverteidigung im Straf- und Ermittlungsverfahren

Häufig übersehen

  • Vorsätzliche Schadenverursachung und wissentliche Pflichtverletzung. Bis zur rechtskräftigen Feststellung trägt der Versicherer aber die Abwehr, und Handlungen anderer Organmitglieder werden nicht zugerechnet
  • Personen- und Sachschäden: Die D&O deckt nur Vermögensschäden, für den Rest ist die Betriebshaftpflicht da
  • Bußgelder, Vertragsstrafen und Entschädigungen mit Strafcharakter
  • Verfahren vor Gerichten außerhalb Europas, das klassische Risiko im US-Geschäft
  • Bereits bekannte Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn. Als bekannt gilt schon, was jemand als möglicherweise fehlerhaft erkannt hat, auch ohne dass ein Anspruch erhoben wurde
  • Ansprüche daraus, dass Versicherungen nicht oder unzureichend abgeschlossen oder fortgeführt wurden. Ausgerechnet der Vorwurf, den Betrieb unterversichert gelassen zu haben, steht in den Musterbedingungen als eigener Ausschluss
  • Ohne Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist können Alt-Fehler und Spätfolgen ungedeckt bleiben
Schadenbeispiel

Der Insolvenzverwalter fordert 1,5 Millionen Euro

Ein Geschäftsführer hatte nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen geleistet. Der spätere Insolvenzverwalter nahm ihn dafür persönlich auf 1,5 Millionen Euro in Anspruch. Der D&O-Versicherer verweigerte die Deckung mit dem Argument, ein solcher Erstattungsanspruch sei kein Schadenersatz, und das Oberlandesgericht hatte ihm zunächst Recht gegeben. Der Bundesgerichtshof entschied anders: Maßstab ist die Sicht einer durchschnittlich geschäftserfahrenen versicherten Person, und für die ist der Unterschied zu einem üblichen Haftpflichtanspruch nicht ersichtlich. Der Anspruch fällt also unter die Deckung. Das Zahlungsverbot selbst steht heute in § 15b der Insolvenzordnung; die frühere Regelung des § 64 GmbH-Gesetz ist zum 01.01.2021 darin aufgegangen.

Echter Fall: BGH, Urteil vom 18.11.2020, IV ZR 217/19. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von GmbHs. Die Haftung nach § 43 GmbH-Gesetz ist der Höhe nach unbeschränkt und trifft das Privatvermögen.
  • Betriebe in angespannter Lage. Ansprüche des Insolvenzverwalters wegen Zahlungen nach Insolvenzreife sind der Standardfall, und die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist 2024 um 22,4 Prozent gestiegen.
  • Vorstände und Aufsichtsräte. Seit ARAG/Garmenbeck ist die Anspruchsverfolgung die Regel und nicht die Ausnahme.
  • Gesellschaften mit Fremdgeschäftsführung, in denen Eigentum und Leitung auseinanderfallen.
  • Verantwortliche in Vereinen und Verbänden.

Gut zu wissen

  • Auch in kleinen Gesellschaften kann die persönliche Haftung erheblich sein; die Forderung kommt dort meist aus dem eigenen Haus.
  • Achten Sie auf die Nachmeldefrist. Bei dieser Versicherung zählt, wann der Anspruch erhoben wird, nicht wann der Fehler geschah, und Organhaftungsansprüche verjähren erst in fünf Jahren. Eine knappe Nachmeldefrist ist deshalb die stillste Lücke im Vertrag.
  • Prüfen Sie die Rückwärtsdeckung. Sie gilt nur für Altverstöße, die bei Abschluss unbekannt waren.
  • Denken Sie daran, dass Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet werden. Bei langen Verfahren kann die Summe verbraucht sein, bevor über die Freistellung entschieden ist.
  • Rechnen Sie mit dem Serienschaden: Mehrere Ansprüche aus zusammenhängenden Pflichtverletzungen gelten als ein Versicherungsfall mit einer Summe.
  • Sichern Sie ausgeschiedene und künftige Organe mit ein.
  • Stimmen Sie die Summe auf Bilanz und Risiko ab, nicht auf den Beitrag.
  • Sagen Sie nichts vorschnell zu. Eigene Vergleiche und Anerkenntnisse binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne sie bestanden hätte.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Sobald ein Anspruch erhoben oder auch nur angekündigt wird, melden Sie sich bei uns, wir begleiten die Prüfung und die Abstimmung mit der Gesellschaft.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Wer ist versichert?
In der Regel die Organe des Unternehmens, also Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat und vergleichbare Funktionen, je nach Vertrag auch leitende Angestellte.
Zahlt das Unternehmen oder die Person?
Meist schließt das Unternehmen den Vertrag ab und schützt damit seine Organe. Versichert ist die Person, den Beitrag trägt üblicherweise die Gesellschaft.
Wer erhebt in der Praxis die Ansprüche?
Am häufigsten die eigene Gesellschaft oder, in der Krise, ihr Insolvenzverwalter. Das ist die Innenhaftung, und sie ist der Regelfall. Der Bundesgerichtshof hat 2020 entschieden, dass auch Ansprüche wegen Zahlungen nach Insolvenzreife unter die D&O fallen (IV ZR 217/19).
Wo steht die Haftung, und muss die Gesellschaft sie wirklich verfolgen?
Für GmbH-Geschäftsführer in § 43 Absatz 2 des GmbH-Gesetzes: Wer seine Obliegenheiten verletzt, haftet der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden. Bei Aktiengesellschaften ist die Verfolgung sogar Pflicht. Der Bundesgerichtshof hat 1997 entschieden, dass der Aufsichtsrat Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder prüfen und durchsetzbare Ansprüche grundsätzlich auch verfolgen muss; unterlässt er das, haftet er selbst (Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95, in der Fachwelt als ARAG/Garmenbeck bekannt).
Wie häufig sind D&O-Schäden?
2024 zählten die Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft rund 2.500 D&O-Schäden, das dritte Anstiegsjahr in Folge, mit im Schnitt über 115.000 Euro je Schaden (Mitteilung vom 10.11.2025). Als Treiber nennt der Verband ausdrücklich die Insolvenzentwicklung: 21.812 Unternehmensinsolvenzen zählte das Statistische Bundesamt für 2024, ein Plus von 22,4 Prozent.
Was heißt Innen- und Außenhaftung?
Innenhaftung: Die eigene Gesellschaft fordert Ersatz von ihrem Organ, das ist in der Praxis der häufigste Fall. Außenhaftung: Ein Dritter, etwa ein Gläubiger, nimmt das Organ persönlich in Anspruch. Eine D&O-Versicherung deckt üblicherweise beides; den Umfang regelt der Vertrag.
Welcher Zeitpunkt zählt, der Fehler oder der Anspruch?
Der Anspruch. Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendmachung während der Vertragsdauer oder in der anschließenden Nachmeldefrist; Fachleute nennen das claims-made. Genau deshalb sind zwei Punkte entscheidend: die Rückwärtsdeckung für unbekannte Altverstöße und eine Nachmeldefrist, die zur fünfjährigen Verjährung der Organhaftung passt. Gerichte haben Klauseln ohne angemessene Nachhaftung wiederholt beanstandet.
Haftet die Geschäftsführung für jede Fehlentscheidung?
Nein. Eine unternehmerische Entscheidung, die auf angemessener Informationsgrundlage und zum Wohl der Gesellschaft getroffen wurde, ist keine Pflichtverletzung, auch wenn sie sich später als Verlust erweist. Das Aktiengesetz nennt das in § 93 Absatz 1. Aber Vorsicht: Die Beweislast dafür trägt das Organ selbst, und genau diese Verteidigung kostet Geld.
Zahlt die D&O auch, wenn Vorsatz vorgeworfen wird?
Die Abwehr ja. Der Versicherer verteidigt, bis eine wissentliche Pflichtverletzung rechtskräftig festgestellt ist; erst dann entfällt der Schutz. Handlungen anderer Organmitglieder werden der versicherten Person dabei nicht zugerechnet.
Gilt eine gesetzliche Selbstbeteiligung?
Für Vorstände einer Aktiengesellschaft schreibt das Aktiengesetz sie vor, mindestens zehn Prozent des Schadens bis mindestens zum Eineinhalbfachen der festen Jahresvergütung. Für GmbH-Geschäftsführer gilt das nicht; dort ist eine Selbstbeteiligung Vertragssache. Auf Abwehrkosten fällt sie nach den Musterbedingungen ohnehin nicht an.
Reicht die Versicherungssumme, wenn mehrere Organe betroffen sind?
Nur einmal. Abwehrkosten werden auf die Summe angerechnet, und zusammenhängende Ansprüche gelten als ein Serienschaden mit einer Summe. Die Höhe gehört deshalb an Bilanz und Risiko ausgerichtet, nicht an den Beitrag.
Was deckt die D&O nicht?
Personen- und Sachschäden, das ist ein Fall für die Betriebshaftpflicht. Außerdem Bußgelder und Strafen, Verfahren außerhalb Europas, bekannte Altverstöße und die wissentliche Pflichtverletzung. Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit des Unternehmens gehören in die Vermögensschadenhaftpflicht, vorsätzliche Taten eigener Leute in die Vertrauensschadenversicherung.
Brauche ich das in einer kleinen GmbH?
Auch in kleinen Gesellschaften kann die persönliche Haftung erheblich sein, und sie trifft dort oft härter, weil kein Konzern dahintersteht. Wir schätzen das Risiko mit Ihnen ein.

Ihr Privatvermögen steht mit im Spiel

Sagen Sie uns Gesellschaftsform, Umsatz und wer im Haus Verantwortung trägt. Unser Team prüft, ob eine bestehende Zusage der Gesellschaft trägt, und rechnet die Summe für Ihr Haus aus. Am besten vor dem nächsten Jahresabschluss. Kostenlos und unverbindlich.