
Privatkunden › Photovoltaikversicherung
Photovoltaikversicherung
Eine Anlage auf dem Dach rechnet sich über Jahre, und sie steht das ganze Jahr im Wetter. Hagel, Sturm oder ein technischer Defekt kosten Reparatur und Ertrag zugleich.
Photovoltaikversicherung kurz erklärt
Eine Photovoltaikanlage ist eine größere Investition, die vielen Witterungs- und Technikrisiken ausgesetzt ist. Die Versicherung trägt Reparatur und Ersatz und kann auf Wunsch auch entgangenen Ertrag ausgleichen. Wer eine Anlage auf dem Dach hat, trägt Reparatur und ausgefallenen Ertrag ohne sie selbst, und das rechnet die Investition schnell klein.
Zwei Wege, Ihre Anlage zu versichern
| Merkmal | Baustein zur Wohngebäudeversicherung | Eigene Photovoltaikversicherung |
|---|---|---|
| Vertrag | Erweiterung des bestehenden Gebäudevertrags | Eigenständiger Vertrag für die Anlage |
| Versicherte Teile | Die Anlage als Teil des Gebäudes, im vereinbarten Umfang | Module, Montage, Wechselrichter, Verkabelung und Speicher |
| Passt, wenn | der bestehende Gebäudevertrag die Anlage einschließen kann | ein eigener, auf die Anlage zugeschnittener Schutz gewünscht ist |
Das ist abgesichert
- Feuer, Blitzschlag und Überspannung
- Kurzschluss und Überstrom
- Sturm, Hagel und Schneedruck
- Leitungswasser sowie Schäden durch Luftfahrzeuge
- Alle Teile der Anlage: Module, Montagerahmen, Wechselrichter und Verkabelung
- Auf Wunsch der Ertragsausfall, wenn die Anlage nach einem Schaden stillsteht
Häufig übersehen
- Die Haftung als Betreiber braucht eine eigene Lösung, etwa über die Privathaftpflicht oder die Police selbst
- Reine Verschleiß- und Alterungsschäden
Für wen ist das sinnvoll?
- Betreiber neuer und älterer Anlagen.
- Haushalte und Betriebe, die auf den Ertrag angewiesen sind.
- Eigentümer, die ihre Investition absichern wollen.
- Haushalte, die neben der Anlage auch eine Wärmepumpe oder einen Speicher am Haus haben.
Gut zu wissen
- Eine bestehende Wohngebäudeversicherung deckt die Anlage in der Regel nicht mit. Es braucht entweder einen Zusatzbaustein oder eine eigene Police.
- Der Zusatzbaustein hat einen praktischen Vorteil: Trifft ein Schaden Haus und Anlage zugleich, wird alles aus einer Hand reguliert.
- Wer Strom einspeist, sollte den Ertragsausfall mitdenken. Steht die Anlage nach einem Schaden wochenlang still, fehlen die Einnahmen.
- Melden Sie die Anlage Ihrem Versicherer. Eine nicht angezeigte Anlage ist im Schadenfall nicht gedeckt.
- Denken Sie an die Wärmepumpe. Ihre Außeneinheit steht im Freien und ist damit Hagel, Vandalismus und Diebstahl ausgesetzt, anders als eine Heizung im Keller. Es gibt Policen, die Photovoltaik, Stromspeicher und Wärmepumpe in einem Vertrag führen.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Die Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte sehen wir uns vor einer Empfehlung besonders an.
- Zusatzbaustein oder eigene Police
- Beides ist möglich. Der Baustein reguliert bei einem gemeinsamen Schaden aus einer Hand, die eigene Police ist meist umfassender.
- Ertragsausfall
- Er ersetzt entgangene Einspeisevergütung während der Reparatur. Ob und wie lange, steht im Bedingungswerk.
- Umfang der Anlagenteile
- Module, Wechselrichter, Verkabelung und Montagegestell sollten vollständig eingeschlossen sein, nicht nur die Module. Und was draußen steht, trifft es zuerst: Diebstahl und Tierbiss sind nicht selbstverständlich enthalten, kommen aber in der Praxis vor.
- Wärmepumpe und Stromspeicher
- Beides gehört technisch zur Anlage am Haus, steht aber nicht selbstverständlich im Vertrag. Wir klären, ob Ihre Police sie einschließt oder ob es dafür einen eigenen Baustein braucht.
- Betreiberhaftung
- Wer einspeist, tritt als Betreiber auf. Ob Ihre Privathaftpflicht das mitträgt oder ein eigener Baustein nötig ist, klären wir vor dem Abschluss.
Wenn es passiert ist
Dokumentieren Sie den Schaden an Modulen oder Technik mit Fotos und melden Sie ihn bei uns. Wir prüfen die Deckung, melden ihn der Gesellschaft und begleiten die Abwicklung mit ihr.
- Sorgen Sie dafür, dass nicht mehr kaputtgeht.
- Halten Sie die Angaben zum Gerät bereit: Art, Hersteller, Typ, Baujahr und Gerätenummer.
- Beauftragen Sie keine Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung.
Alles Weitere zu diesem Fall: Technik, Maschinen, Bau und Photovoltaik.
Alle Formulare zum Ausfüllen: Formularcenter.
Häufige Fragen
Reicht meine Wohngebäudeversicherung?
Ist der Ertragsausfall versicherbar?
Lässt sich die Wärmepumpe mit absichern?
Brauche ich eine Betreiberhaftpflicht?
Rechnet sich Ihre Anlage auch nach einem Hagelschlag?
Schicken Sie uns die Rechnung der Anlage und den bestehenden Vertrag. Unser Team sieht nach, ob Leistung und Ertragsausfall in der richtigen Höhe versichert sind, also auch der Strom, den Sie in der Reparaturzeit nicht verkaufen. Am besten vor der nächsten Gewittersaison. Kostenlos und unverbindlich.


