Leerstehende Wohnung nach dem Auszug

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Immobilienverwalter

Mietausfall

Nach dem Wasserschaden ist die Wohnung leer, die Kosten laufen weiter. Diese Versicherung ersetzt die Miete für eine vereinbarte Haftzeit.

Mietausfall kurz erklärt

Wird eine Wohnung nach einem Schaden, etwa durch Feuer oder Wasser, unbewohnbar, fällt die Miete aus, während Kosten weiterlaufen. Die Mietausfallversicherung gleicht den Ausfall der Nettokaltmiete samt fortlaufender Nebenkosten für eine vereinbarte Haftzeit aus. Bei Eigentümern und Verwaltern vermieteter Wohnungen steckt sie oft schon in der Gebäudeversicherung; nachsehen lohnt sich.

Das ist abgesichert

  • Ausfall der Nettokaltmiete für unbewohnbar gewordene, vermietete Wohnräume
  • Fortlaufende Nebenkosten, die der Mieter nicht mehr zahlt
  • Ortsüblicher Mietwert selbstgenutzter, unbewohnbar gewordener Räume
  • Entschädigung für die vereinbarte Haftzeit bis zur Wiederherstellung
  • Berechtigte Mietminderungen des Mieters infolge des Schadens, tarifabhängig
  • Kopplung an die versicherten Gefahren der Gebäudedeckung, inklusive Elementar bei Einschluss
  • Auf Wunsch Ausfall von Gewerbemieten, gesondert zu vereinbaren
  • Auf Wunsch verlängerte Haftzeit für komplexe Objekte, tarifabhängig

Häufig übersehen

  • Mietausfall ohne versicherten Sachschaden
  • Allgemeiner Leerstand und Mietnomaden
  • Ausfälle durch ausbleibende Zahlung ohne Schaden
  • Zeiträume über die vereinbarte Haftzeit hinaus
  • Vom Eigentümer oder Verwalter zu vertretende Verzögerungen der Instandsetzung
  • Gewerbliche Mietverhältnisse, wenn nicht gesondert vereinbart

Für wen ist das sinnvoll?

  • Eigentümer vermieteter Wohnungen.
  • Verwalter, die Einnahmeausfälle abfedern wollen.
  • WEG mit vermieteten Einheiten.

Gut zu wissen

  • Wählen Sie die Haftzeit so, dass die realistische Wiederherstellungsdauer wirklich abgedeckt ist.
  • Klären Sie, ob Nettokaltmiete und fortlaufende Nebenkosten ersetzt werden und ob der Mietwert selbstgenutzter Räume eingeschlossen ist.
  • Fragen Sie, ob berechtigte Mietminderungen des Mieters mitversichert sind.
  • Prüfen Sie, ob der Mietausfall an dieselben Gefahren wie die Gebäudedeckung geknüpft ist, inklusive Elementar.
  • Klären Sie, ob gewerbliche Mietverhältnisse gesondert eingeschlossen sind, falls vorhanden.
  • Halten Sie Mietverträge und Mieten für den Nachweis bereit.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Wird eine Einheit unbewohnbar, melden Sie den Grundschaden und den Mietausfall gemeinsam beim Gebäudeversicherer. Beauftragen Sie die Instandsetzung zügig und dokumentieren Sie den Fortschritt, das belegt die erforderliche Wiederherstellungsdauer. Weisen Sie ausgefallene Mieten mit Mietverträgen und Zahlungsnachweisen nach. Wir helfen, den Ausfall sauber zu erfassen.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Wann zahlt die Versicherung?
Nach einem versicherten Gebäudeschaden, der die Wohnung unbewohnbar macht.
Wie lange wird gezahlt?
Für die vereinbarte Haftzeit bis zur Wiederherstellung, marktüblich 12 Monate, in besseren Tarifen bis 24 oder 36 Monate. Wir wählen sie passend.
Gilt das auch bei Leerstand?
Versichert ist der Ausfall vermieteter Einheiten nach einem Schaden, nicht allgemeiner Leerstand.
Ist Mietausfall automatisch in der Gebäudeversicherung?
Für Wohnraum ist er in den Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung marktüblich ohne besondere Vereinbarung eingeschlossen. Umfang und Haftzeit sind tarifabhängig.
Wird die Brutto- oder die Nettomiete ersetzt?
Marktüblich die Nettokaltmiete zuzüglich der fortlaufenden Nebenkosten, die der Mieter nicht mehr trägt.
Was passiert bei verzögerter Reparatur?
Erstattet wird der für die Wiederherstellung objektiv erforderliche Zeitraum. Selbst verursachte Verzögerungen verlängern die Leistung nicht.

Wie lange trägt die Haftzeit einen Leerstand?

Geben Sie uns die Mietaufstellung und den Gebäudevertrag. Unser Team rechnet die vereinbarte Haftzeit gegen eine realistische Wiederherstellungsdauer und sagt Ihnen, ob Nebenkosten und berechtigte Mietminderung mitlaufen. Am besten vor der nächsten Abrechnung. Kostenlos und unverbindlich.