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Immobilienverwalter

Vertrauens­schaden­versicherung

Rücklagen und Mietkonten sind fremdes Geld in Ihrer Hand. Diese Versicherung ersetzt den Schaden, wenn Mitarbeitende davon etwas veruntreuen.

Vertrauensschadenversicherung kurz erklärt

Als Verwalter haben Sie und Ihr Team Zugriff auf fremdes Geld, von WEG-Rücklagen bis zu Mietkonten. Werden diese Mittel vorsätzlich veruntreut, entsteht schnell ein hoher Schaden, und meist fällt es erst spät auf. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt solche Schäden und hilft bei der Aufklärung. Solange fremdes Geld über Ihre Konten läuft, bleibt dieses Risiko bestehen.

Das ist abgesichert

  • Unterschlagung und Veruntreuung durch eigene Mitarbeitende
  • Schäden an Gemeinschafts- und Mietkonten der verwalteten Objekte
  • Betrug und Untreue zulasten des Unternehmens
  • Vermögensschäden durch vorsätzliche Handlungen, die die Haftpflicht ausschließt
  • Kosten der Schadenermittlung und Aufklärung
  • Auf Wunsch Leiharbeit, Praktikanten und externe Vertrauenspersonen, tarifabhängig
  • Ergänzung um Cyber- und Manipulationshandlungen, tarifabhängig
  • Weltweite oder europaweite Geltung je nach Vertrag

Häufig übersehen

  • Rein fahrlässige Fehler, die in die Verwalterhaftpflicht gehören
  • Schäden ohne nachweisbaren Vorsatz
  • Entgangene Erträge nur je nach Tarif
  • Fehlende interne Kontrollen wie das Vier-Augen-Prinzip können den Schutz gefährden

Für wen ist das sinnvoll?

  • Verwaltungen mit Zugriff auf WEG-Rücklagen.
  • Mietverwaltungen mit eigenen Mietkonten.
  • Wachsende Büros mit mehreren Mitarbeitenden.

Gut zu wissen

  • Führen Sie ein Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen ein.
  • Trennen Sie Konten sauber je Mandat.
  • Richten Sie die Deckungssumme an den verwalteten Geldern aus, also an Rücklagen und Mietkontenvolumen.
  • Klären Sie, welcher Personenkreis versichert ist, eigene Mitarbeitende, Leiharbeit oder externe Dritte.
  • Prüfen Sie, ob die Kosten der Schadenermittlung mitversichert sind.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Bei einem Verdacht melden Sie sich vertraulich und unverzüglich. Sichern Sie Belege und Kontobewegungen, prüfen Sie Zugriffsrechte und sichern Sie sensible Bereiche sofort doppelt ab. Bei Straftatverdacht ist eine Strafanzeige zu prüfen. Wir prüfen die Deckung, melden den Fall der Gesellschaft und begleiten die Regulierung mit ihr.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Was unterscheidet sie von der Verwalterhaftpflicht?
Diese deckt vorsätzliche Veruntreuung, die Verwalterhaftpflicht fahrlässige Fehler.
Sind nur eigene Mitarbeitende versichert?
Je nach Tarif auch externe Dritte. Wir prüfen den Umfang.
Lohnt sich das für kleine Büros?
Schon ein einzelner Fall kann existenzbedrohend sein. Der GDV geht davon aus, dass jährlich 5 bis 10 Prozent der Unternehmen von eigenen Mitarbeitenden betrogen werden. Wir schätzen das Risiko ein.
Wie hoch sind die Schäden typischerweise?
Kriminelle Mitarbeitende erbeuten laut GDV im Schnitt fast 115.000 Euro, bevor sie auffliegen.
Sind eigene Mitarbeitende das größere Risiko?
Ja, sie verursachen laut GDV knapp zwei Drittel der Fälle und rund 75 Prozent des Gesamtschadens.
Welche Kontrollen sind sinnvoll?
Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, klare Zuständigkeiten, ein Hinweisgebersystem und regelmäßige Schulungen.

Wie viel fremdes Geld liegt auf Ihren Konten?

Nennen Sie uns die Größenordnung von Rücklagen und Mietkonten. Kostenlos und unverbindlich. Unser Team richtet die Summe daran aus, klärt, welcher Personenkreis versichert ist, und prüft, ob die Kosten der Aufklärung mitlaufen. Am besten, bevor die nächste Rücklage wächst.