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Kranken­zusatz­versicherung Zahn

Ein Implantat kostet schnell mehr, als die Kasse für den ganzen Zahnersatz gibt. Was über den Festzuschuss hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Krankenzusatzversicherung Zahn kurz erklärt

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss zur Regelversorgung. Alles darüber, also hochwertigere Versorgung, Inlays oder Implantate, zahlen Sie selbst. Die Zahnzusatzversicherung setzt oberhalb dieses Festzuschusses an und übernimmt je nach Tarif einen großen Teil des Restbetrags. Auch Leistungen, die die Kasse gar nicht trägt, lassen sich einschließen.

Ab 2027 zahlt die Kasse beim Zahnersatz weniger dazu

Bis zum 31. Dezember 2026 gelten noch die heutigen Sätze. Danach bleibt beim Zahnersatz mehr an Ihnen hängen. Wie viel, zeigen die Balken.

Was die Kasse trägt, was 2027 wegfällt und wo der Zusatz ansetzt

Die Balken zeigen die Regelversorgung als Ganzes. Der Festzuschuss der Kasse deckt davon einen Teil; den Rest zahlen Sie selbst.

  1. Ohne Bonusheftkein lückenloser Nachweis
  2. Fünf Jahre gepflegtjährlich zur Vorsorge
  3. Zehn Jahre gepflegtder höchste Bonus
  1. Mit Zahnzusatzje nach Tarif

Es gibt Tarife, die den gesamten Eigenanteil bei der Regelversorgung übernehmen. Wie weit Ihr Tarif geht und was er bei Inlays, Implantaten oder Verblendungen leistet, steht in seinen Bedingungen.

Die Prozentwerte beziehen sich auf die Regelversorgung, nicht auf die Rechnungssumme. Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss um 10 Prozentpunkte (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Stand 2026, gesetzlicher Festzuschuss; die Leistung des Zusatzes ist tarifabhängig.

Für kleine Einkommen gibt es die Härtefallregelung. Sie greift etwa, wenn die Einnahmen Ihres Haushalts nicht über einer gesetzlichen Grenze liegen, die mit jedem Angehörigen steigt, oder wenn Sie Sozialleistungen zum Lebensunterhalt oder BAföG beziehen; ob das zutrifft, entscheidet Ihre Krankenkasse. Dann erstattet sie die Regelversorgung vollständig, und daran ändert das neue Gesetz nichts.

Stand: September 2026. Härtefallregelung nach § 55 SGB V; dass sie ab 2027 unverändert gilt, bestätigt das Bundesgesundheitsministerium zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Das ist abgesichert

  • Hochwertiger Zahnersatz: Kronen, Brücken und Implantate über den Kassenzuschuss hinaus
  • Höherwertige Inlays statt der einfachen Kassenversorgung
  • Hochwertige Füllungen statt der einfachen Kassenversorgung
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Parodontose- und Wurzelbehandlung

Häufig übersehen

  • Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen
  • In den ersten Jahren begrenzen viele Tarife die Erstattung der Höhe nach
  • Die gesetzliche Kasse trägt zahnerhaltende Behandlungen ohnehin; die Lücke entsteht vor allem beim Zahnersatz

Für wen ist das sinnvoll?

  • Gesetzlich Versicherte mit gesunden Zähnen, die vorsorgen wollen.
  • Wer hochwertigen Zahnersatz möchte, ohne den Eigenanteil allein zu tragen.
  • Eltern, die früh für ihre Kinder vorsorgen.

Gut zu wissen

  • Schließen Sie ab, solange die Zähne gesund sind und keine Behandlung ansteht.
  • Viele Tarife verzichten auf Wartezeiten, begrenzen aber die Erstattung in den ersten Jahren.
  • Ein gepflegtes Bonusheft erhöht den Zuschuss der gesetzlichen Kasse und senkt damit den Eigenanteil, den die Zusatzversicherung tragen muss.
  • Eine betriebliche Variante kann steuer- und abgabenbegünstigt sein.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Die Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte sehen wir uns vor einer Empfehlung besonders an.

Erstattungssatz beim Zahnersatz
Zwischen sechzig und hundert Prozent des Eigenanteils ist alles am Markt. Das ist der wichtigste Hebel.
Begrenzung in den ersten Jahren
Fast alle Tarife deckeln die Leistung anfangs. Wie stark und wie lange, unterscheidet sich erheblich.
Wartezeit
Manche Tarife leisten sofort, andere erst nach Monaten. Bei absehbarem Bedarf entscheidend.
Zahnbehandlung und Prophylaxe
Nicht jeder Tarif zahlt professionelle Zahnreinigung oder Wurzelbehandlung über den Kassenrahmen hinaus.
Höchstalter und Beitragsentwicklung
Prüfen Sie, wie sich der Beitrag mit dem Alter entwickelt und ob es eine Altersgrenze für den Eintritt gibt.
Im Leistungsfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung ein, dann wissen Sie vorher, was erstattet wird. Bei Rückfragen der Gesellschaft helfen wir.

Leistungsfall melden

Häufige Fragen

Wann sollte ich abschließen?
Am besten, solange Sie gesund sind. Für bereits geplante Behandlungen gibt es oft keine Leistung.
Gibt es Wartezeiten?
Je nach Tarif; viele Zahntarife verzichten darauf, deckeln dafür aber die Erstattung in den ersten Jahren. Wir erklären die Bedingungen vorab.
Warum zahlt die Kasse so wenig?
Sie zahlt einen Festzuschuss zur sogenannten Regelversorgung, nicht anteilig zur tatsächlichen Rechnung. Je hochwertiger die Versorgung, desto größer der Eigenanteil.
Zahlt die Versicherung auch die Zahnreinigung?
Das Werbemodul führt sie als Leistung; ob und in welcher Höhe, steht im jeweiligen Tarif. Wir prüfen das vorab.

Beim Zahnersatz trennen sich die Tarife

Schicken Sie uns Ihren bestehenden Tarif oder sagen Sie uns, was beim Zahnarzt ansteht. Unser Team vergleicht, wie viel die Tarife beim Ersatz tatsächlich übernehmen und welche Grenzen in den ersten Jahren gelten. Am besten, solange nichts angeraten ist. Kostenlos und unverbindlich.