Umgestoßenes Wasserglas auf einem Tisch wird ruhig aufgewischt

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Privat­haftpflicht

Ein Moment Unachtsamkeit, und der Schaden eines anderen hängt an Ihnen. Dafür stehen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen ein, ohne gesetzliche Obergrenze.

Privathaftpflicht kurz erklärt

Wer einem anderen versehentlich einen Schaden zufügt, muss dafür einstehen, und zwar mit dem gesamten Vermögen. Es gibt dabei keine gesetzliche Obergrenze. Die Privathaftpflicht übernimmt diese Verpflichtung: Sie prüft, ob Sie überhaupt haften, ersetzt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte auf ihre Kosten ab.

Wo die Privathaftpflicht trägt und wo eine eigene Police nötig ist

Mitversichert im Alltag

  • Zu Hause und unterwegs
  • Auf Reisen im Ausland
  • Beim Sport in der Freizeit
  • Aufsichtspflicht über Kinder
  • Zu Fuß und auf dem Rad
  • Familie im selben Haushaltje nach Tarif

Braucht eine eigene Police

  • Hund und PferdTierhalterhaftpflicht
  • Vermietete ImmobilienHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • BauvorhabenBauherrenhaftpflicht
  • Öltank am HausGewässerschadenhaftpflicht
  • BooteWassersporthaftpflicht
Katzen und zahme Kleintiere sind meist mitversichert, Hunde und Pferde nie. Kinder bleiben bis zur ersten Ausbildung über die Eltern versichert.

Das ist abgesichert

  • Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Sachen
  • Folgeschäden aus dem Schaden, etwa ein Nutzungsausfall
  • Bei verletzten Personen: Bergung, Behandlung, Verdienstausfall und Umbaukosten, je nach Fall auch Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente
  • Abwehr unberechtigter Forderungen, im Streitfall vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Mitversichert sind in der Regel Partner, Kinder und Hilfen im Haushalt

Häufig übersehen

  • Schäden, die Sie selbst erleiden oder die sich Versicherte gegenseitig zufügen
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Reine Vertragsverpflichtungen, etwa die Rückzahlung eines Darlehens
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schäden durch ein Kraftfahrzeug, dafür ist die Kfz-Haftpflicht zuständig
  • Schäden durch Wasser- und Luftfahrzeuge, Hunde und Pferde; dafür gibt es eigene Lösungen

Für wen ist das sinnvoll?

  • Alle, die kein unbegrenztes Haftungsrisiko tragen wollen, also praktisch jeden.
  • Familien, weil Kinder und Hilfen im Haushalt in den Schutz einbezogen sind.
  • Junge Erwachsene nach der ersten Ausbildung, weil der Schutz der Eltern dann endet.
  • Wer regelmäßig anderen hilft, etwa beim Umzug.

Gut zu wissen

  • Kinder sind über die Eltern versichert, solange sie zur Schule gehen, in der ersten Berufsausbildung sind oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten warten. Nach einem Zweitstudium, dem Wehrdienst oder dem direkten Berufseinstieg brauchen sie einen eigenen Vertrag.
  • Bei nicht verheirateten Paaren muss der Name des Partners im Vertrag stehen.
  • Stirbt die versicherte Person, läuft der Schutz für die Angehörigen zunächst weiter; mit der nächsten Beitragszahlung wird der überlebende Partner Vertragspartner.
  • Ziehen zwei Menschen zusammen, braucht es keine zwei Verträge. Aus den beiden Einzelverträgen wird einer, in dem beide Personen stehen. Den zweiten kündigen wir zum passenden Termin, damit dazwischen keine Lücke entsteht.
  • Prüfen Sie den Schutz neu, wenn ein Kind die erste Ausbildung abschließt oder Sie einen Hund aufnehmen.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Die Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte sehen wir uns vor einer Empfehlung besonders an.

Versicherungssumme
Sie sollte großzügig bemessen sein. Gerade bei Personenschäden erreichen die Ansprüche der Geschädigten schnell Millionenhöhe.
Forderungsausfall
Verletzt Sie jemand, der weder versichert noch zahlungsfähig ist, gingen Sie sonst leer aus. Manche Tarife enthalten dafür eine Forderungsausfalldeckung.
Gefälligkeitsschäden
Geht beim unbezahlten Helfen etwas zu Bruch, etwa beim Umzug, kommt es auf das Bedingungswerk an. Wie der Tarif das behandelt, sehen wir uns vor dem Abschluss an.
Schlüsselverlust
Das bloße Abhandenkommen von Sachen ist grundsätzlich nicht versichert. Der Verlust fremder Schlüssel lässt sich je nach Tarif einschließen; die Leistung beschränkt sich dann auf den Austausch der Schlösser.
Auslandsaufenthalte
Der Schutz im Ausland ist zeitlich befristet. Wie lange er gilt, hängt vom Tarif ab und ist vor einem Auslandssemester oder einem Au-pair-Jahr zu klären.
Im Schadenfall

Wenn es passiert ist

Schildern Sie uns den Vorfall sachlich. Wir melden ihn und begleiten die Abwicklung bis zur Klärung.

  • Geben Sie nicht zu, dass Sie schuld sind, auch wenn es so aussieht. Ob Sie haften, prüft die Versicherung.
  • Melden Sie uns den Vorgang, sobald Sie davon wissen. Das gilt auch dann, wenn noch niemand eine Summe genannt hat.
  • Leiten Sie jedes Schreiben mit einer Forderung sofort weiter, unbeantwortet.

Alles Weitere zu diesem Fall: Jemand fordert Geld von Ihnen.

Alle Formulare zum Ausfüllen: Formularcenter.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Brauche ich das, wenn ich vorsichtig bin?
Ja. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt, und die Folgen können sehr teuer werden. Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür in voller Höhe mit seinem Vermögen.
Ist mein Partner mitversichert?
Ehepartner sind es in der Regel. Bei nicht verheirateten Lebenspartnern muss der Name im Vertrag stehen. Wir sehen uns Ihre Bedingungen an und sagen Ihnen, was dort geregelt ist.
Sind meine Kinder mitversichert?
Solange sie minderjährig sind, grundsätzlich ja. Darüber hinaus, solange sie zur Schule gehen oder in der ersten Berufsausbildung sind. Nach einem Zweitstudium oder dem Berufseinstieg brauchen sie einen eigenen Vertrag.
Zahlt die Versicherung auch für meinen Hund?
Nein. Für Hunde und Pferde braucht es eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Zahme Kleintiere wie Katzen laufen dagegen über die Privathaftpflicht mit.
Was passiert bei einer unberechtigten Forderung?
Die Abwehr unbegründeter Ansprüche ist Teil der Leistung. Kommt es zum Rechtsstreit, führt ihn die Versicherung und trägt die Kosten.

Wer steht eigentlich in Ihrem Vertrag?

Schicken Sie uns Ihre Police. Unser Team in Magdeburg sieht nach, wie hoch die Summe ist und wer mitversichert ist. Am besten, bevor ein Kind die Ausbildung abschließt. Kostenlos und unverbindlich.