Beladener Transporter mit Teilen eines Fahrgeschäfts

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Transport für Ihr Geschäft

Auf der Autobahn ist Ihr Geschäft Fahrzeug und Ladung zugleich. Was auf der Fahrt oder beim Aufbau zu Bruch geht, deckt die Kfz-Versicherung nicht. Diese Güterversicherung sichert Auf- und Abbau sowie die Fahrt zum nächsten Platz ab.

Transport für Ihr Geschäft kurz erklärt

Gerade beim Transport und beim Auf- und Abbau entstehen Schäden, und die Kfz-Versicherung deckt die eigene Ladung nicht. Beauftragen Sie eine Spedition, haftet der Frachtführer nur begrenzt nach dem Gewicht; fahren Sie selbst, haftet niemand außer Ihnen. Diese Güterversicherung trägt die Gefahren, denen Ihre Geschäfte und Ihre Ausstattung auf dem Weg von Platz zu Platz und auf dem Festplatz ausgesetzt sind. Wer reist, fährt sein Eigentum, nicht fremde Ware.

Wo die Transportdeckung greift, von der Beladung bis zum Aufbau

Deckung von Haus zu Haus

  1. Be- und Entladung

    Das Verladen der Geschäfte gehört zur Grunddeckung, die Höhe unterscheidet sich je Gesellschaft.

  2. Fahrt zum nächsten Platz

    Verlust und Beschädigung während der Fahrt sind gedeckt.

  3. Zwischenlagerung

    Transportbedingte Zwischenlagerung gehört zur Deckung von Haus zu Haus.

  4. Auf- und Abbau

    Aufbau, Standzeit und Abbau gehören zur Grunddeckung, auch das Standrisiko auf dem Festplatz.

Fahren Sie mit eigenem Personal, liegt Werkverkehr vor; es gibt keinen fremden Frachtführer, der haftet.

Das ist abgesichert

  • Grunddeckung für Schäden durch Transportmittelunfall
  • Sturm und Hagel
  • Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion einschließlich Ruß-, Rauch-, Schmor- und Sengschäden
  • Überschwemmung und witterungsbedingter Rückstau als Elementarereignisse
  • Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
  • Anfahren des Schaustellergeschäfts durch betriebsfremde Fahrzeuge
  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden bis zur Versicherungssumme
  • Schäden am Kühlgut durch Ausfall des Kühlsystems bis 5.000 Euro
  • Vandalismus einschließlich Graffiti
  • Be- und Entladeschäden, bei jeder Gesellschaft Teil der Grunddeckung. Die Höhe unterscheidet sich: manche leisten bis zur Versicherungssumme, manche begrenzen auf einen festen Betrag, das gleichen wir für Sie ab
  • Auf- und Abbau sowie Be- und Entladung, ohne dass es gesondert vereinbart werden muss
  • Standrisiko auf dem Festplatz, also die Zeit zwischen Aufbau und Abbau
  • Deckung von Haus zu Haus einschließlich transportbedingter Zwischenlagerung
  • Aufwendungsersatz für Schadenabwendung und -minderung, auch über die Versicherungssumme hinaus

Häufig übersehen

  • Unzureichend gesicherte oder unsachgemäß verladene Ladung
  • Krieg, Streik, politische Gewalthandlungen und Beschlagnahme im Standard
  • Verzögerung der Reise sowie innerer Verderb und natürliche Beschaffenheit
  • Nicht beanspruchungsgerechte Verpackung, außer ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Schadenbeispiel

Eine Million Euro Ware, 113.878 Euro Haftung

Ein beladener Sattelauflieger verschwand nachts aus einem Gewerbegebiet; der Fahrer hatte ihn abgestellt, um seine Lenkzeiten einzuhalten, und die Sicherung am Königszapfen nicht angebracht. Die Ware war 1.087.274,05 Euro wert. Die gesetzliche Höchsthaftung des Frachtführers, gerechnet aus Rohgewicht mal 8,33 Sonderziehungsrechten, lag bei 113.878,08 Euro. Gestritten wurde darüber, ob das Abstellen so leichtfertig war, dass die Begrenzung entfällt. Der Bundesgerichtshof verneinte das; es blieb bei rund einem Zehntel des Warenwerts. Für Ihren Betrieb ist daran zweierlei wichtig. Beauftragen Sie eine Spedition, ist das die Rechnung, die Sie erwartet. Fahren Sie selbst, gibt es nicht einmal dieses Zehntel: Gegen sich selbst hat niemand eine Frachtführerhaftung.

Echter Fall: BGH, Urteil vom 23.07.2020, I ZR 119/19. Der Fall betraf keinen Schaustellerbetrieb; ein dokumentierter Schausteller-Transportschaden liegt nicht vor. Der Umrechnungswert der gesetzlichen Grenze schwankt mit dem Kurs des Sonderziehungsrechts. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag.

Bausteine im Überblick

Einbruchdiebstahl

Schutz bei Einbruchdiebstahl unterwegs und am Platz.

Leitungswasser

Schäden durch austretendes Leitungswasser.

Glasbruch

Ersetzt Bruchschäden an Verglasungen, auch ohne Unfall des Transportmittels.

Bargeld und Wertsachen

Absicherung mitgeführter Kassen und Wertsachen, auf Wunsch Wertsachen bis 10.000 Euro und Bargeld bis 5.000 Euro.

Ertragsausfall

Ersetzt den entgangenen Ertrag nach einem Transportschaden, einschließlich der Standgebühren.

Politische Gewalthandlungen

Deckung für Schäden aus politischen Gewalthandlungen, etwa Terror.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Schausteller mit eigenen Geschäften.
  • Fahrgeschäftsbetreiber mit großen, empfindlichen Geschäften.
  • Wer regelmäßig auf- und abbaut oder Fremdtransporteure beauftragt.
  • Betriebe im Werkverkehr, also mit eigenem Personal am Steuer. Gerade dort gibt es keinen fremden Frachtführer, gegen den sich ein Anspruch richten ließe.

Gut zu wissen

  • Prüfen Sie, dass Auf-, Abbau und Be-/Entladung mitversichert ist. Beides gehört zur Grunddeckung; prüfen Sie dort die Höhe.
  • Klären Sie, welche Gefahren der Vertrag benennt und welche er ausnimmt.
  • Prüfen Sie, ob der Versicherungswert zum tatsächlichen Wert des Fahrgeschäfts passt.
  • Klären Sie, ob Zwischen- und Winterlagerung mitversichert sind.
  • Dokumentieren Sie die Ladungssicherung nach den anerkannten Regeln der Technik.
  • Stimmen Sie Transport- und KFZ-Konzept aufeinander ab.

Beispielbeiträge

Zwei typische Beispiele, jeweils mit 500 Euro Selbstbeteiligung.

BeispielWertJahresbeitrag
Wohnwagen inklusive 5.000 Euro Hausrat30.000 €477,23 €
Fahrgeschäft75.000 €760,73 €

Beispielbeiträge Stand 06/2026, freibleibend, je 500 Euro Selbstbeteiligung.

Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Melden Sie einen Transportschaden unverzüglich, befolgen Sie die Weisungen und ziehen Sie einen benannten Havariekommissar hinzu. Bei einem Fremdtransport zeigen Sie dem Frachtführer erkennbare Schäden bei der Ablieferung an, verdeckte innerhalb von sieben Tagen (§ 438 HGB). Sichern Sie Belege, wir begleiten die Erstattung.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Warum reicht die Kfz-Versicherung für den Transport nicht?
Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden Dritter, nicht die eigene Ladung. Dafür ist die Transportversicherung als Güterversicherung da.
Haftet jemand, wenn unser Personal selbst fährt?
Beim Transport mit eigenem Personal auf dem eigenen Hänger liegt Werkverkehr eigener Sachen vor. Dann gibt es nicht einmal die gesetzliche Haftungsgrenze, weil es niemanden gibt, gegen den sie liefe: keinen Frachtführer, keine Fremdhaftung, keinen Anspruch. Ohne eigene Transportversicherung bleibt der Schaden am eigenen Geschäft vollständig im Betrieb.
Und wenn eine Spedition transportiert?
Der Frachtführer haftet nach § 431 des Handelsgesetzbuchs nur begrenzt, mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht. Das Sonderziehungsrecht ist eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds und schwankt mit dem Kurs; im August 2026 entsprach eines davon rund 1,17 Euro, die Grenze lag damit bei etwa 9,78 Euro je Kilogramm. Bei einem Fahrgeschäft, das viel wert und vergleichsweise leicht ist, bleibt davon wenig übrig.
Kann die Haftung des Spediteurs noch niedriger sein?
Ja. In vorformulierten Geschäftsbedingungen darf sie nach § 449 des Handelsgesetzbuchs zwischen 2 und 40 Rechnungseinheiten je Kilogramm liegen, mit Hinweispflicht. Lesen Sie die Haftungsklausel Ihres Spediteurs, statt die 8,33 zu unterstellen.
Wann haftet der Frachtführer unbegrenzt?
Nur bei Vorsatz oder bei Leichtfertigkeit in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde. Die Gerichte legen diese Schwelle hoch: In dem oben genannten Fall genügte es nicht, dass der Fahrer den Auflieger ungesichert im Gewerbegebiet abstellte. Darauf zu bauen ist ein Prozessrisiko, kein Schutz.
Was passiert, wenn die Ladung schlecht gesichert war?
Bei unsachgemäßer Verladung leistet der Versicherer nur, wenn Sie es weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet haben. Die Ladungssicherung ist Pflicht.
Gilt der Schutz bundesweit?
In der Regel ja, passend zu Ihrer Tour.
Wie schnell müssen wir einen Transportschaden melden?
Dem Versicherer unverzüglich, bei einem Fremdtransport verdeckte Schäden innerhalb von sieben Tagen.

Wer zahlt, wenn auf der Fahrt etwas zu Bruch geht?

Schicken Sie uns Transport- und Kfz-Vertrag zusammen. Unser Team gleicht die beiden ab und sagt Ihnen, ob Auf- und Abbau, Be- und Entladung und die Zwischenlagerung wirklich darin stehen. Am besten vor der ersten Tour, und gern schon von unterwegs. Kostenlos und unverbindlich.