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Altersvorsorge für Inhaber
Als Selbstständige oder Inhaber haben Sie oft keine oder nur eine geringe gesetzliche Rente im Rücken. Der erste Schritt ist deshalb nicht der Vertrag, sondern die Frage, wo Sie heute stehen.
Altersvorsorge für Inhaber kurz erklärt
Viele Selbstständige und Inhaber haben keine oder nur eine geringe gesetzliche Rente; der erste Schritt ist deshalb, die eigene Ausgangslage zu klären. Danach führen zwei Wege zum Ziel: die steuerlich geförderte Basisrente, deren Beiträge sich als Sonderausgaben absetzen lassen, und flexible private Vorsorge. Der Tausch dahinter: Die Basisrente ist unbeweglich, dafür vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Für Inhaber mit Haftungsrisiko wiegt der Schutz vor Gläubigern dabei besonders schwer.
Das ist abgesichert
- Aufbau einer privaten Zusatzrente
- Die Basisrente mit vollem Sonderausgabenabzug bis zum gesetzlichen Höchstbetrag
- Schutz vor dem Zugriff von Gläubigern, wenn der Vertrag die gesetzlichen Merkmale erfüllt
- Flexible Modelle mit Beiträgen nach Auftragslage
- Auf Wunsch Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsschutz im selben Vertrag
Häufig übersehen
- Förderung und Steuer unterscheiden sich je Modell stark; die Wirkung im Einzelfall gehört zur Steuerberatung
- Die Basisrente wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Wer nicht mehr zahlen kann, kann den Vertrag beitragsfrei stellen, aber nicht kündigen
- Der Pfändungsschutz in der Ansparphase ist gedeckelt: 7.000 Euro im Jahr und insgesamt höchstens 340.000 Euro. Wer den steuerlichen Höchstbetrag ausschöpft, liegt darüber
- In der Auszahlungsphase ist die Rente pfändbar wie Arbeitseinkommen
- Der Kreis der Hinterbliebenen ist gesetzlich eng: der Ehegatte und Kinder, für die Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht. Unverheiratete Partner und erwachsene Kinder gehören nicht dazu, und ohne beides gibt es keinen Empfänger
- Ein Anbieterwechsel ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale kaum möglich
- Ein später Start verschenkt den Zinseszinseffekt, und Garantien gehen oft zulasten der Renditechance
Der Kündigungsausschluss half nicht
Eine Selbstständige hatte 1997 eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Als es wirtschaftlich eng wurde, vereinbarte sie im Mai 2006 mit dem Versicherer, dass der Vertrag bis zum Renteneintritt weder verwertet noch gekündigt werden darf. Einen Monat später wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Rückkaufswert lag zum Jahreswechsel bei 5.711,67 Euro, und der Treuhänder verlangte ihn für die Masse; der Versicherer lehnte unter Hinweis auf das Verwertungsverbot ab. Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Sparerin: Der Insolvenzverwalter darf kündigen, auch wenn ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde, solange der Vertrag pfändbar ist. Der gesetzliche Pfändungsschutz für Altersrenten half nicht, weil er erst später in Kraft trat und weil die Police ein Kapitalwahlrecht enthielt. Genau daran unterscheidet sich eine Basisrente: Sie kennt kein Kapitalwahlrecht, und das ist die Bedingung des Schutzes.
Echter Fall: BGH, Urteil vom 01.12.2011, IX ZR 79/11. Ob ein einzelner Vertrag geschützt ist, hängt an seiner konkreten Gestaltung; die Prüfung gehört in den Einzelfall.
Für wen ist das sinnvoll?
- Selbstständige und Freiberufler ohne obligatorisches Alterssicherungssystem: Wer nicht unter den gesetzlichen Katalog fällt und keinem Versorgungswerk angehört, baut alles selbst auf.
- Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in der Handwerksrolle. Für sie ist die Basisrente eine Ergänzung, und die Pflichtbeiträge zählen bereits in denselben Höchstbetrag hinein.
- Inhaber mit erhöhtem Haftungsrisiko, etwa am Bau, im Handwerk und im Handel: Hier entscheidet die Vertragsgestaltung, ob die Vorsorge im Ernstfall stehen bleibt.
- Inhaber mit stark schwankendem Gewinn: Der Sonderausgabenabzug wirkt nur, soweit zu versteuerndes Einkommen da ist, und ungenutzte Höchstbeträge lassen sich nicht mitnehmen.
- Wer laufend Zugriff auf sein Kapital braucht oder unverheiratete Partner absichern will, ist bei der Basisrente falsch. Auch das sagen wir Ihnen.
Gut zu wissen
- Klären Sie zuerst, ob Sie gesetzlich rentenversichert sind. Für einzelne Gruppen besteht eine Versicherungspflicht, und das ändert die ganze Planung.
- Rechnen Sie als pflichtversicherter Handwerker mit dem Regelbeitrag: 2026 sind das 735,63 Euro im Monat, in den ersten Jahren auf Antrag der halbe Beitrag von 367,82 Euro. Ein einkommensgerechter Beitrag ist bei Nachweis möglich.
- Prüfen Sie die Befreiung nach 216 Monaten Pflichtbeiträgen genau. Sie spart Beitrag, kann aber Erwerbsminderungsrente, Reha-Ansprüche und die Riester-Förderung kosten.
- Achten Sie auf das Kapitalwahlrecht, wenn Ihnen der Schutz vor Gläubigern wichtig ist. Ein solcher Vertrag erfüllt die gesetzlichen Merkmale nicht, und ein nachträglicher Kündigungsausschluss ersetzt sie nicht.
- Sehen Sie sich die Kosten an, bevor Sie unterschreiben. Eine verbraucherpolitische Untersuchung von 78 Basisrenten-Tarifen kam im März 2026 auf eine durchschnittliche Kostenquote von 45 Prozent, Spanne 32 bis 60 Prozent, gemessen an einer selbst entwickelten Kennzahl. Kein Marktdurchschnitt, aber ein Grund hinzusehen.
- Kombinieren Sie mehrere Wege, und beginnen Sie früh.
- Stimmen Sie die steuerliche Seite mit Ihrer Steuerberatung ab; wir liefern die Vergleichsrechnung dazu.
Wir bleiben an Ihrer Seite
Vorsorge für Inhaber ist nie fertig: Ändern sich Auftragslage, Familie oder Steuerrecht, passen wir die Verträge mit Ihnen an, über all die Jahre.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich 2026 absetzen?
Komme ich an das Geld wieder heran?
Was passiert bei Insolvenz oder Pfändung?
Wie viel meiner Rente muss ich später versteuern?
Werde ich doppelt besteuert?
Bin ich als Selbstständiger überhaupt rentenversicherungspflichtig?
Kann ich nicht einfach die betriebliche Altersvorsorge meines Betriebs mitnutzen?
Kommt eine Vorsorgepflicht für Selbstständige?
Wann sollte ich starten?
Wo stehen Sie ohne die gesetzliche Rente?
Sagen Sie uns Ihr Alter, Ihre Einkünfte und was bereits läuft. Unser Team rechnet auf, was daraus im Ruhestand wird, und stellt Basisrente und flexible Vorsorge mit ihren Vor- und Nachteilen nebeneinander. Je früher Sie anfangen, desto kleiner sind die Beträge, die dafür nötig sind. Kostenlos und unverbindlich.


