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Berufs- und Vermögens­schaden­haftpflicht

Eine falsche Auskunft, eine versäumte Frist, ein Rechenfehler: In beratenden Berufen entsteht der Schaden nicht an einer Sache. Er entsteht am Geld des Kunden, und dafür stehen Sie ein.

Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht kurz erklärt

Bei beratenden oder planenden Tätigkeiten entstehen Schäden oft nicht an Sachen, sondern am Vermögen des Kunden, etwa durch eine falsche Auskunft, eine versäumte Frist oder einen Rechenfehler. Solche reinen Vermögensschäden deckt die Betriebshaftpflicht gerade nicht ab; dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht. Sie prüft die Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und ersetzt berechtigte. Für etliche Berufe, von der Rechtsanwaltschaft über die Steuerberatung bis zur Immobilienverwaltung, ist sie Zulassungsvoraussetzung.

Ein Schaden, vier Wege: wann es die Vermögensschadenhaftpflicht ist

Der Schaden

Wie ist er entstanden?

  1. Als Entscheidung der FührungD&O-Versicherung
  2. Mit AbsichtVertrauensschadenversicherung
  3. Person verletzt, Sache beschädigtBetriebshaftpflicht
  4. Aus Versehen, im BerufVermögensschadenhaftpflicht

Wo genau die Grenzen laufen, steht im Text, mit Fundstelle.

Der Fehler bei der beruflichen Arbeit gegenüber einem Kunden gehört hierher. Handeln als Organ gegenüber der eigenen Gesellschaft und vorsätzliche Taten sind in den Musterbedingungen ausdrücklich ausgenommen.

Das ist abgesichert

  • Reine Vermögensschäden durch berufliche Fehler
  • Prüfung der Forderung und Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch vor Gericht
  • Anders als in der D&O-Versicherung werden die Kosten der Abwehr bei Ansprüchen im Inland nicht auf die Versicherungssumme angerechnet
  • Mitversichert sind in der Regel die gesetzlichen Vertreter und alle Betriebsangehörigen, auch eingegliederte Fremdkräfte und Praktikanten
  • Je nach Beruf die gesetzlich geforderte Mindestdeckung
  • Je nach Vertrag Sachschäden an Akten und Schriftstücken Dritter samt der daraus folgenden Vermögensschäden
  • Auf Wunsch erweiterte Bausteine, etwa für Datenverlust beim Kunden oder erweiterte Nachhaftung

Häufig übersehen

  • Vorsätzliche Pflichtverletzungen und wissentliches Abweichen von Gesetzen, Vorschriften oder Weisungen. Liegt der Grund nur bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter und nicht in der Person der Leitung, behält der Betrieb den Schutz
  • Ansprüche aus organschaftlichem Handeln, also aus der Tätigkeit als Geschäftsführung, Vorstand oder Aufsichtsrat. Dafür ist die D&O-Versicherung da
  • Veruntreuung: Die Musterbedingungen nehmen solche Ansprüche ausdrücklich aus. Dort beginnt die Vertrauensschadenversicherung
  • Erfüllung und Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und die Rückforderung von Honoraren. Versichert ist der Schaden, nicht die eigene Leistung
  • Personen- und Sachschäden gehören in die Betriebshaftpflicht
  • Ansprüche vor Gerichten außerhalb Europas und wegen Verletzung außereuropäischen Rechts
  • Fehlbeträge in der Kasse, überschrittene Kostenvoranschläge und die Vermittlung von Geld- und Grundstücksgeschäften
  • Bekannte Fehler vor Vertragsbeginn
  • Ohne geregelte Nachmeldefrist können Spätfolgen nach Vertragsende ungedeckt bleiben
Schadenbeispiel

Ein Eingangsstempel, der nicht genügte

Ein Rechtsanwalt konnte nicht gerichtsfest belegen, wann ihn ein entscheidendes Schreiben des Mahngerichts erreicht hatte. Er berief sich auf einen späteren Eingang und stützte sich dabei nur auf einen handschriftlichen Kanzlei-Eingangsstempel statt auf eine anwaltliche Versicherung. Das genügte dem Gericht nicht; es legte den gesetzlich vermuteten früheren Zugang zugrunde, und damit war der Anspruch seiner Mandantin verjährt. Verurteilt wurde er zu 65.527,62 Euro entgangenen Ansprüchen und 6.038,28 Euro Prozesskosten, zusammen 70.114,10 Euro nebst Zinsen. Sein eigenes Honorar durfte er fast nicht gegenrechnen, weil die Leistung als objektiv wertlos galt. Kein Personen-, kein Sachschaden, nur Vermögen: der Regelfall dieser Versicherung.

Echter Fall: OLG Brandenburg, Urteil vom 15.07.2025, 3 U 25/24. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Beratende Berufe wie Planung, IT oder Buchhaltung.
  • Agenturen und Dienstleister mit Verantwortung für Kundenprojekte.
  • Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatung. Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Steuerberatern bei insolvenzbedrohten Mandanten 2017 verschärft: Bei ernsthaften Anhaltspunkten für einen Insolvenzgrund bestehen Prüf-, Warn- und Hinweispflichten, und zwar auch außerhalb eines beschränkten Mandats (Urteil vom 26.01.2017, IX ZR 285/14).
  • Immobilienverwaltungen und Vermittlerberufe, für die die Absicherung Zulassungsvoraussetzung ist.
  • Versicherungsmakler. Die Rechtsprechung sieht sie als treuhänderähnliche Sachwalter ihrer Kunden; das Oberlandesgericht Hamm hat 2024 einen Makler zum Ersatz sämtlicher Schäden aus einer schlecht beratenen Umdeckung verurteilt (Urteil vom 26.06.2024, 20 U 202/23).

Gut zu wissen

  • Prüfen Sie die für Ihren Beruf geforderte Mindestsumme. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie für die Steuerberatung sind es 250.000 Euro je Versicherungsfall, für Wohnimmobilienverwaltungen 500.000 Euro je Fall und eine Million Euro im Jahr, für die Wirtschaftsprüfung eine Million Euro je Fall. Für die Versicherungsvermittlung gelten seit dem 09.10.2024 1.564.610 Euro je Fall und 2.315.610 Euro im Jahr; diese Beträge werden regelmäßig an den europäischen Verbraucherpreisindex angepasst, zuletzt um gut 20 Prozent.
  • Wundern Sie sich nicht über abweichende Zahlen im Verordnungstext. Die deutsche Verordnung nennt weiterhin 1.276.000 und 1.919.000 Euro; angepasst wird über eine unmittelbar geltende europäische Verordnung, und der nationale Wortlaut hinkt hinterher.
  • Melden Sie einen möglichen Fehler früh, auch wenn noch niemand eine Forderung gestellt hat. Das sichert den Versicherungsschutz.
  • Stimmen Sie die Summe auf Ihre Projektgrößen ab, nicht auf den Mindestwert.
  • Achten Sie auf die Nachmeldefrist. Beraterfehler fallen oft erst Jahre später auf, und der Bundesgerichtshof lässt die Verjährung dann später beginnen: Ein verlorener Prozess allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandant den Fehler erkennen konnte (Urteil vom 09.10.2025, IX ZR 18/24).
  • Denken Sie an die Serienschadenklausel. Derselbe Fehler in vielen Kundenverträgen gilt als ein Versicherungsfall und verbraucht nur eine Summe.
  • Wer Kunden mit Bezug zu den USA berät, braucht dafür eine ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Melden Sie eine mögliche Forderung frühzeitig bei uns, wir klären den nächsten Schritt mit Ihnen. Maßgeblich ist in vielen Verträgen der Zeitpunkt des Verstoßes, nicht der Meldung; warten verschlechtert die Lage nie zu Ihren Gunsten.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Was ist ein reiner Vermögensschaden?
Ein finanzieller Schaden, dem kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht, zum Beispiel durch eine fehlerhafte Beratung, eine versäumte Frist oder eine falsche Berechnung. Für Personen- und Sachschäden ist die Betriebshaftpflicht zuständig, für reine Vermögensschäden diese Versicherung. Geld, Wertpapiere und Kryptowerte gelten dabei übrigens als Sachen.
Ist sie für meinen Beruf vorgeschrieben?
Für einige Berufe ja: Rechtsanwälte, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Wohnimmobilienverwaltung und die Versicherungsvermittlung brauchen sie als Zulassungsvoraussetzung, jeweils mit gesetzlich festgelegten Mindestsummen. Auch außerhalb der klassischen Beraterberufe taucht sie auf, etwa im Bewachungsgewerbe mit 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Wir prüfen die Anforderungen für Ihre Tätigkeit. Das betrifft auch uns selbst: Als Versicherungsmakler gehören wir zu den Berufen, für die sie Zulassungsvoraussetzung ist.
Welcher Zeitpunkt zählt für den Schutz?
In den Musterbedingungen gilt das Verstoßprinzip: Versichert ist der Fehler, der während der Vertragslaufzeit begangen wurde, auch wenn die Forderung erst Jahre später kommt; bei einem Unterlassen zählt im Zweifel der Tag, an dem die versäumte Handlung spätestens hätte erfolgen müssen. Das ist der Systemunterschied zur D&O-Versicherung, wo es auf die Anspruchserhebung ankommt. Welcher Grundsatz in Ihrem Vertrag gilt, sehen wir vor Abschluss gemeinsam nach.
Was bedeutet Nachmeldefrist?
Sie bestimmt, wie lange nach Vertragsende ein Verstoß aus der Vertragszeit noch gemeldet werden darf. In den Musterbedingungen steht dort eine Lücke, die jeder Vertrag selbst füllt. Weil Beraterfehler oft spät auffliegen, entscheidet gerade diese Zahl über den Schutz beim Versichererwechsel oder bei der Betriebsaufgabe.
Gilt der Schutz für das ganze Team?
Ja, in der Regel für die gesetzlichen Vertreter und alle Betriebsangehörigen, einschließlich eingegliederter Fremdkräfte und Praktikanten. Ansprüche der Versicherten untereinander sind allerdings ausgeschlossen.
Zahlt sie, wenn ein Mitarbeiter bewusst gegen eine Weisung verstößt?
Für den Betrieb in der Regel ja. Der Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung greift gegen den Versicherungsnehmer nur, wenn der Grund in seiner Person oder bei einem Repräsentanten liegt, also bei Inhaber, Geschäftsführung, Vorstand oder Partner. Der bewusste Fehler einer einzelnen Kraft kostet dem Betrieb den Schutz also nicht.
Was unterscheidet sie von der Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden samt deren finanziellen Folgen. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Schäden, die von Anfang an nur das Vermögen treffen. Viele Betriebe brauchen beides, wir stimmen die Verträge aufeinander ab.
Und was unterscheidet sie von D&O und Vertrauensschaden?
Drei Fragen trennen die drei Verträge: Wer hat gehandelt, wie, und wessen Vermögen ist betroffen? Fehler des Unternehmens bei der beruflichen Arbeit gegenüber einem Kunden gehören hierher. Fehler eines Organs gegenüber der eigenen Gesellschaft gehören in die D&O; sie sind hier ausdrücklich ausgeschlossen. Und vorsätzliche Taten, insbesondere Veruntreuung, sind hier ebenfalls ausgeschlossen und gehören in die Vertrauensschadenversicherung.
Zehren die Anwaltskosten an der Versicherungssumme?
Im Inland nicht. Die Musterbedingungen rechnen die Kosten des Versicherers nicht auf die Versicherungssumme an; nur bei Ansprüchen im Ausland oder vor ausländischen Gerichten ist das anders. Das ist ein spürbarer Unterschied zur D&O-Versicherung, wo die Abwehrkosten die Summe verbrauchen.

Der Fehler, der Geld kostet, hinterlässt keine Beule

Sagen Sie uns, was Sie beruflich verantworten und welche Summen dabei im Spiel sind. Unser Team prüft, ob Ihre Summe zu den Aufträgen passt und ob die Nachhaftung nach dem Ende der Tätigkeit geregelt ist. Am besten vor dem nächsten großen Mandat. Kostenlos und unverbindlich.