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Schausteller-KFZ-Konzept
Zugmaschine, Packwagen, Wohnwagen: Ihr Fuhrpark fährt saisonal. Unser exklusiver Spezialtarif bündelt ihn zu Konditionen für das Schaustellergewerbe. Die Kfz-Haftpflicht ist nach § 1 PflVG für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug vorgeschrieben.
Schausteller-KFZ-Konzept kurz erklärt
Schausteller bewegen besondere Fahrzeuge, oft saisonal: Manche Betriebe fahren quer durch Deutschland, andere legen im Jahr kaum Strecke zurück. Als Halter haften Sie für Schäden aus dem Betrieb Ihrer Fahrzeuge auch ohne eigenes Verschulden; die Kfz-Haftpflicht stellt Sie davon frei, die Kasko sichert das eigene Fahrzeug. Unser KFZ-Konzept bündelt Zugmaschinen, Pack- und Wohnwagen zu Konditionen, die auf das Schaustellergewerbe zugeschnitten und exklusiv über Fuhrmann verfügbar sind.
Drei Schutzschalen für Ihren Fuhrpark
Kfz-Haftpflicht
für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug vorgeschrieben
- Stellt Sie als Halter von Ansprüchen Dritter frei
- Gilt für Zugmaschinen, Pack- und Wohnwagen
plus Teilkasko
freiwillig
- Brand und Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitz und Glasbruch
- Zusammenstoß mit Tieren
plus Vollkasko
freiwillig
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Mutwillige Handlungen Dritter
Im Konzept enthalten:Deckt Personenschäden des berechtigten Fahrers.Pannen-, Abschlepp- und Unterwegs-Hilfe, wenn das Fahrzeug liegen bleibt.Beitrag passend zu den Monaten, in denen Sie unterwegs sind.Alle Fahrzeuge in einem Vertrag, mit gemeinsamem Schadenverlauf.
Das ist abgesichert
- Haftpflicht mit 100 Mio. Euro Deckungssumme, dazu Voll- und Teilkasko
- Keine Kilometerbegrenzung, Fahrerkreis und Alter spielen keine Rolle
- Abweichender Halter und unterjährige Zahlweise ohne Zuschlag
- Inklusive Fahrerschutz für PKW und LKW bis 3,5 Tonnen
- Schutzbrief auch für LKW, Zugmaschinen und Anhänger, mit Pannenhilfe, Abschleppen, Fahrzeugrücktransport, Ersatzfahrzeug und Übernachtungskosten
- Bündelung mehrerer Fahrzeuge und Saisonlösungen
- Teilkasko für Brand, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitz, Glasbruch und Zusammenstoß mit Tieren
- Vollkasko zusätzlich für Unfallschäden und Vandalismus
Häufig übersehen
- Sonderaufbauten sind nur bis zur vertraglich vereinbarten Wertgrenze mitversichert; darüber hinaus nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Bei Schaustellerfahrzeugen mit Sonderaufbauten ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme
- Die geladenen Fahrgeschäfte gehören in die Transportversicherung, nicht in die Kfz-Deckung
- Kein Kaskoschutz bei Vorsatz, Kürzung bei grober Fahrlässigkeit je nach Tarif
- Schwarzfahrten und Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis
- Die gewerbliche Schaustellernutzung muss korrekt deklariert sein
- Bei Saisonkennzeichen kein Betrieb oder Abstellen auf öffentlichen Straßen außerhalb des Betriebszeitraums
Bausteine im Überblick
Zugmaschinen
Haftpflicht und Kasko für die schweren Zugfahrzeuge.
Pack- & Wohnwagen
Schutz für Transport- und Wohneinheiten der Tour.
Anhänger
Eigene Absicherung für Anhänger mit eigenem Kennzeichen.
Saisonlösung
Beitrag passend zu den Monaten, in denen Sie unterwegs sind.
Für wen ist das sinnvoll?
- Schaustellerbetriebe mit eigenem Fuhrpark.
- Betriebe mit Zugmaschinen, Packwagen und Anhängern.
- Wer Wohnwagen beruflich nutzt.
Gut zu wissen
- Prüfen Sie, ob alle Fahrzeugarten mit richtiger Nutzungsart deklariert sind.
- Bündeln Sie alle Fahrzeuge für einen gemeinsamen Schadenverlauf.
- Nutzen Sie Saisonlösungen für die ruhige Zeit und klären Sie, wo die Fahrzeuge außerhalb des Betriebszeitraums stehen.
- Die Kfz-Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 8 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gilt für drei Gruppen, jeweils nur bei ausschließlicher Verwendung im Schaustellergewerbe: Zugmaschinen, Wohnwagen und Wohnmobile über 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und Packwagen über 2.500 Kilogramm. Erkennbar ist sie am grünen Kennzeichen. Die Voraussetzungen im Einzelnen prüft die Zulassungsstelle, nicht wir; fragen Sie dort nach, bevor Sie planen.
- Verwechseln Sie die Steuerbefreiung nicht mit einer Befreiung von der Versicherung. Die Pflicht zur Kfz-Haftpflicht nach § 1 PflVG bleibt für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug bestehen, auch für das steuerfreie.
- Geben Sie Sonderaufbauten mit ihrem Wert an. Sie sind nur bis zur vereinbarten Wertgrenze mitversichert; was darüber liegt, muss ausdrücklich vereinbart werden.
- Ein Kranaufbau wird gesondert berechnet und steckt deshalb nicht im Tarifrechner; eine Ladebordwand dagegen muss nicht eigens aufgenommen werden.
- Nutzen Sie für die Einstufung den Nachweis schadenfreier Jahre.
Beitragsübersicht KFZ-Konzept
Jahresbeiträge inklusive 19 Prozent Versicherungssteuer, nach Nachweis von sechs schadenfreien Jahren. Haftpflicht (KH) mit 100 Mio. Euro Deckungssumme; Vollkasko (VK) 1.000 Euro, Teilkasko (TK) 300 Euro Selbstbeteiligung. PKW inklusive Schutzbrief.
| Fahrzeug | KH | KH + TK | KH + VK/TK |
|---|---|---|---|
| PKW bis 75 kW | 630,14 € | 786,55 € | 1.231,20 € |
| PKW bis 125 kW | 741,77 € | 1.014,36 € | 1.405,16 € |
| PKW über 125 kW | 820,22 € | 1.326,23 € | 2.288,17 € |
| LKW bis 3,5 t zGG | 1.008,56 € | 1.209,48 € | 1.757,77 € |
| LKW ab 3,5 t zGG | 1.340,31 € | 1.559,11 € | 2.385,08 € |
| Zugmaschinen | 1.314,79 € | 1.529,40 € | 2.339,94 € |
| Anhänger | 74,37 € | auf Anfrage | auf Anfrage |
| Wohnmobile | 515,28 € | auf Anfrage | auf Anfrage |
Beispielbeiträge Stand 06/2026, freibleibend. GAP-Deckung optional 96 Euro im Jahr. Ihren genauen Beitrag ermitteln wir im Schausteller-KFZ-Tarifrechner.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Zeigen Sie ein Schadenereignis dem Versicherer marktüblich innerhalb einer Woche an, behördliche Ermittlungen unverzüglich, und geben Sie ohne Abstimmung kein Anerkenntnis ab. Sichern Sie die Unfallstelle und entfernen Sie sich nicht unerlaubt. Im Schadenfall übernehmen wir die Abwicklung für den ganzen Fuhrpark.
Häufige Fragen
Lohnt sich das gegenüber Einzelverträgen?
Warum hafte ich als Halter auch ohne eigenes Verschulden?
Sind unsere Zugmaschinen von der Kfz-Steuer befreit?
Ändert die Steuerbefreiung etwas an der Versicherungspflicht?
Was droht, wenn ein Fahrzeug ohne Versicherung unterwegs ist?
Welche Mindestsummen gelten für unsere Anhänger?
Können wir Saisonkennzeichen nutzen?
Sind Saisonlösungen möglich?
Ist der Hausrat im Wohnwagen über die normale Hausratversicherung versichert?
Dürfen wir Anhänger von anderen Betrieben ziehen?
Welche Fahrerlaubnis brauchen wir für schwere Züge?
Gilt das auch für gemietete Fahrzeuge?
Steht jedes Fahrzeug mit der richtigen Nutzungsart im Vertrag?
Schicken Sie uns Ihre Fahrzeugliste, gern vom Platz aus. Kostenlos und unverbindlich. Unser Team prüft Einstufung, Nutzungsart, Sonderaufbauten und die Saisonlösung für die ruhige Zeit und rechnet den gemeinsamen Schadenverlauf durch. Am besten vor der nächsten Tour.


