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Betriebliche Kranken­versicherung

Ein attraktives Extra zur Mitarbeiterbindung: bessere Gesundheitsleistungen über den Betrieb, als Sachbezug oft steuerfrei.

Betriebliche Krankenversicherung kurz erklärt

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung bieten Sie Ihrem Team bessere Gesundheitsleistungen, etwa bei Zähnen, Vorsorge oder im Krankenhaus. Wie stark das bei der Personalgewinnung wirkt, hängt daran, wie umkämpft Ihre Berufe sind. Trägt der Betrieb die Beiträge als Sachbezug, bleiben sie bis zu einer monatlichen Freigrenze steuer- und beitragsfrei; weil das Team als Gruppe versichert wird, entfällt meist die Gesundheitsprüfung. Ohne ein solches Angebot bleiben im Bewerbergespräch nur Lohn und Urlaub.

Das ist abgesichert

  • Zusätzliche Gesundheitsleistungen für das Team
  • Bausteine wie Zahn, Vorsorge oder Klinik
  • Einfache Abwicklung über den Betrieb
  • In Kollektivverträgen meist ohne Gesundheitsprüfung, oft ohne Wartezeiten
  • Bis 50 Euro monatlich je Kopf steuer- und beitragsfrei, wenn der Betrieb selbst an den Versicherer zahlt
  • Auch Teilzeitkräfte und Minijobber; ein Ausschluss allein wegen der Arbeitszeit ist nach § 4 TzBfG unzulässig

Häufig übersehen

  • Der Umfang ist je nach Budget begrenzt
  • Der Steuervorteil gilt nur für die Sachleistung. Sobald jemand statt der Versicherung Geld verlangen könnte, ist der ganze Vorteil Barlohn, und zwar für alle in der Gruppe
  • Die Freigrenze ist kein Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig
  • Sie gilt für alle Sachbezüge zusammen. Ein Tankgutschein zehrt sie mit auf; ein nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreies Jobticket dagegen nicht
  • In entgeltfreien Zeiten wie Elternzeit oder unbezahltem Urlaub ruht der Schutz typischerweise, solange der Betrieb nicht zahlt
  • Ausscheidende Mitarbeitende verlieren den betrieblichen Schutz. Eine private Fortführung ist meist möglich, aber nur binnen einer kurzen Frist nach dem Ausscheiden und zum teureren Einzelbeitrag
Schadenbeispiel

36,42 Euro im Monat, und der Bundesfinanzhof musste entscheiden

Ein Arbeitgeber zahlte für einen Mitarbeiter monatlich 36,42 Euro in zwei Gruppen-Zusatzversicherungen, für Vorsorge, stationäre Leistungen und Zahnersatz. Das Finanzamt wollte darin Barlohn sehen. Der Bundesfinanzhof entschied anders: Weil der Mitarbeiter arbeitsvertraglich ausschließlich Versicherungsschutz und keine Geldzahlung verlangen konnte, war es Sachlohn, und damit galt die monatliche Freigrenze. Wenige Wochen später kippte derselbe Senat einen fast gleich gemeinten Fall: Dort schlossen die Mitarbeitenden den Vertrag selbst, der Betrieb überwies einen zweckgebundenen Zuschuss aufs Gehaltskonto. Das war Geld, nicht Sache, die Freigrenze griff nicht, und der Arbeitgeber haftete für die Lohnsteuer. Dieselbe Absicht, dieselbe Summe, zwei Wege, und dazwischen liegt der Unterschied zwischen voller Steuerfreiheit und voller Steuerpflicht.

Echte Fälle: BFH, Urteile vom 07.06.2018, VI R 13/16, und vom 04.07.2018, VI R 16/17; das Bundesfinanzministerium hat beide im Schreiben vom 15.03.2022 übernommen. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet und wie Ihr Fall steuerlich zu behandeln ist, richtet sich nach Vertrag und Steuerberatung.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Betriebe, die um Bewerber in engen Berufsfeldern konkurrieren. Wie eng es zugeht, ist von Beruf zu Beruf sehr verschieden: 2025 war rechnerisch rund jede dritte offene Stelle für Qualifizierte nicht besetzbar, insgesamt ging die Fachkräftelücke aber um 24,1 Prozent zurück, und erstmals seit Jahren standen wieder mehr qualifizierte Arbeitslose als offene Stellen zur Verfügung (Institut der deutschen Wirtschaft, Stand 2025).
  • Arbeitgeber, die Wertschätzung zeigen wollen.
  • Unternehmen, die Zusatzleistungen bündeln möchten.

Gut zu wissen

  • Wählen Sie Bausteine, die im Team wirklich genutzt werden.
  • Bleiben Sie Versicherungsnehmer und zahlen Sie die Beiträge selbst an den Versicherer. Der Zahlungsweg entscheidet über die Steuerfreiheit, nicht die gute Absicht: Ein zweckgebundener Zuschuss aufs Gehaltskonto ist Geld und damit voll steuerpflichtig.
  • Rechnen Sie alle Sachbezüge zusammen, bevor Sie die Höhe festlegen. Die 50 Euro sind eine Monatsgrenze über alles, und schon eine geringfügige Überschreitung macht den gesamten Betrag steuerpflichtig.
  • Beziehen Sie Teilzeitkräfte und Minijobber ein. Wer sie allein wegen der Arbeitszeit ausschließt, verstößt gegen § 4 TzBfG.
  • Regeln Sie schriftlich, dass die Leistung freiwillig ist und auch wiederholte Zahlung keinen dauerhaften Anspruch begründet. Sonst kann daraus eine betriebliche Übung entstehen, an die der Betrieb gebunden bleibt.
  • Sagen Sie Ausscheidenden früh, dass die private Fortführung nur binnen einer kurzen Frist möglich ist.
  • Nutzen Sie den Kollektiveffekt: Meist keine Gesundheitsprüfung, oft keine Wartezeiten.
  • Kommunizieren Sie den Vorteil klar in Stellenanzeigen.
Langfristig begleitet

Wir bleiben an Ihrer Seite

Bei Fragen zur Nutzung sind wir für Ihr Team ansprechbar.

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Häufige Fragen

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
In arbeitgeberfinanzierten Kollektivverträgen ist meist keine Gesundheitsprüfung nötig, und oft entfallen auch Wartezeiten. Das erleichtert die Aufnahme des gesamten Teams, auch von Mitarbeitenden, die einzeln schwer versicherbar wären. Ob es eine Mindestzahl an Teilnehmenden braucht, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden; oft geht es schon mit wenigen Köpfen. Die genauen Bedingungen hängen vom Vertrag ab.
Warum entscheidet der Zahlungsweg über die Steuer?
Weil es darauf ankommt, was die Mitarbeitenden arbeitsvertraglich verlangen können. Wer ausschließlich Versicherungsschutz beanspruchen kann, bekommt Sachlohn, und die Freigrenze greift; wer stattdessen auch Geld verlangen könnte, bekommt Barlohn. Praktisch heißt das: Der Betrieb schließt den Gruppenvertrag ab und überweist an den Versicherer, nicht auf das Gehaltskonto.
Wie verbreitet ist die betriebliche Krankenversicherung?
Sie wächst deutlich: Ende 2025 boten rund 60.600 Unternehmen eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung an, 16 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, und über 2,8 Millionen Menschen waren so abgesichert (Verband der Privaten Krankenversicherung, Stand 2025); 2020 waren es rund 13.100 Arbeitgeber. In der Fläche bleibt sie trotzdem die Ausnahme: In einer Befragung mittelständischer Betriebe boten 14 Prozent eine bKV an, bei Unternehmen bis zehn Beschäftigten nur 5 Prozent (Stand 2024).
Bleibt der Beitrag steuerfrei?
Finanziert der Betrieb die Versicherung als Sachbezug, bleibt der Beitrag bis zu 50 Euro je Monat und Mitarbeitendem außer Ansatz (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), sofern keine anderen Sachbezüge auf dieselbe Grenze einzahlen. Beitragsfrei in der Sozialversicherung ist er in diesem Rahmen ebenfalls, weil § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV die steuerliche Freigrenze für die Bewertung sonstiger Sachbezüge für entsprechend anwendbar erklärt. Wichtig: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Ihre konkrete Gestaltung stimmen Sie mit der Steuerberatung ab.
Geht das auch als Geldzuschuss?
Nein, der Steuervorteil gilt nur für die Sachleistung, also die vom Betrieb abgeschlossene Versicherung. Ein ausgezahlter Zuschuss ist normaler Arbeitslohn.
Ist das nicht dasselbe wie die 600 Euro für Gesundheitsförderung?
Nein, und die Verwechslung ist teuer. Der Freibetrag von 600 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG) gilt nur für Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V an Qualität, Zweckbindung und Zertifizierung genügen. Versicherungsbeiträge gehören nicht dazu, ebenso wenig Massagen oder Vorsorgeuntersuchungen ohne Bezug zu einer zertifizierten Maßnahme. Zwei getrennte Instrumente mit eigenen Voraussetzungen.
Was ist, wenn wir schon andere Sachbezüge geben?
Dann teilen sie sich die Grenze: Das Gesetz spricht von Vorteilen, die insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen, ein Tankgutschein zählt also mit. Eine wichtige Ausnahme ist der Zuschuss zum Nahverkehrsticket; er ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei und verbraucht die Grenze nicht. Betriebliche Altersversorgung und pauschal versteuerte Unfallversicherung laufen ohnehin nach eigenen Regeln.
Wer zahlt die Beiträge?
Das ist gestaltbar, vom Arbeitgeber finanziert bis zur Beteiligung der Mitarbeitenden. Steuerlich unterscheiden sich die Modelle deutlich, und ob eine Entgeltumwandlung in eine bKV steuerlich trägt, ist nicht abschließend geklärt. Wir zeigen die Unterschiede, die Wirkung prüft Ihre Steuerberatung.
Dürfen wir Teilzeitkräfte oder Minijobber aussparen?
Nicht allein wegen der Arbeitszeit. § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet, Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln als vergleichbare Vollzeitkräfte; für befristet Beschäftigte gilt dasselbe. Zulässig ist es dagegen, den begünstigten Kreis über sachliche Merkmale positiv abzugrenzen. Wie Sie den Kreis abgrenzen, legt die Versorgungsordnung fest; wir bringen die Vorlage des Versicherers mit, die arbeitsrechtliche Prüfung gehört zu Ihrer Rechtsberatung.
Was passiert beim Ausscheiden aus dem Betrieb?
Der betriebliche Schutz endet in der Regel mit dem Arbeitsverhältnis. Eine private Fortführung ist meist möglich, aber nur auf Antrag binnen einer kurzen Frist nach dem Ausscheiden; danach erlischt die Möglichkeit dauerhaft, und der Beitrag steigt auf den Satz der Einzelversicherung. Die Fristen stehen in den Gruppenversicherungsbedingungen.
Lohnt sich das schon für kleine Teams?
Auch kleine Teams profitieren. Wir prüfen passende Lösungen.

Ein Extra, das im Gespräch hängen bleibt

Sagen Sie uns, wie groß Ihr Team ist und wo die Menschen am ehesten zuzahlen. Unser Team rechnet aus, was ein Budget je Kopf kostet, und klärt die steuerliche Behandlung mit Ihrem Steuerberater ab. Am besten vor der nächsten Einstellungsrunde. Kostenlos und unverbindlich.