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Elementarschutz für Betriebe
Starkregen sucht sich seinen Weg auch abseits der Flüsse. Läuft Ihr Lager voll, ersetzen die Standardverträge für Gebäude und Inhalt den Schaden nicht.
Elementarschutz für Betriebe kurz erklärt
Standardverträge für Gebäude und Inhalt decken viele Schäden ab, aber nicht die Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch. Der Elementarschutz schließt diese Lücke als Baustein zu beiden Verträgen. Ob und zu welchem Beitrag sich ein Standort versichern lässt, hängt stark von seiner Lage ab. Ohne ihn zahlt ein Betrieb Trocknung, Ersatz und Stillstand selbst, und Starkregen fragt nicht nach der Nähe zum Fluss.
Seltener, aber teurer
Schäden im JahrJe Schaden
- Sturm und Hagelim Grundschutz enthaltenSchäden im Jahr479.000 SchädenJe Schaden2.100 Euro
- Elementarnur mit eigenem BausteinSchäden im Jahr88.000 SchädenJe Schaden4.700 Euro
Das ist abgesichert
- Überschwemmung und Rückstau
- Starkregen
- Erdrutsch und Erdsenkung
- Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbruch
- Schneedruck, je nach Region und Tarif
- Auf Wunsch abgestimmt für Gebäude und Inhalt, damit beide Verträge dieselben Gefahren tragen
Häufig übersehen
- Sturm und Hagel gehören in den Grundschutz, nicht in den Elementarbaustein
- Grundwasser, solange es nicht an die Oberfläche tritt. Der Bundesgerichtshof verlangt für eine Überschwemmung, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (Urteil vom 20.04.2005, IV ZR 252/03)
- Rückstau ist enger gefasst, als viele denken: Er liegt nur vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes austritt, nicht schon, wenn Niederschlag nicht mehr abfließen kann (OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2017, 20 U 23/17)
- Rückstauschäden häufig nur mit eingebauter und gewarteter Rückstausicherung
- Sturmflut ist regelmäßig ausgeschlossen
- Der Ertragsausfall nach einem Unwetter, solange die Betriebsunterbrechung die Elementargefahr nicht mitträgt
- In stark gefährdeten Lagen kann der Schutz eingeschränkt sein
- Eine Selbstbeteiligung ist in Elementartarifen üblich
1,80 Meter Wasser in der Ausstellung
Beim Juni-Hochwasser 2024 lief einer Schreinerei im Landkreis Günzburg das Wasser bis auf 1,80 Meter in die Ausstellung, 1,60 Meter ins Büro und bis zu 1,40 Meter in die Hallen. Betroffen waren Maschinen, ein Fahrzeug und die eingelagerte Ware; das Büro musste provisorisch ausgelagert werden. Der Betrieb bezifferte den Schaden auf mindestens 50.000 Euro und schätzte ihn am Ende auf 300.000 bis 500.000 Euro. Zwei Produktionsbetriebe derselben Region standen nach der Überflutung rund eine Woche still. Genau solche Schäden trägt der Grundschutz für Gebäude und Inhalt nicht; sie fallen unter den Elementarbaustein, und der Ertragsausfall nur dann, wenn auch die Betriebsunterbrechung diese Gefahr einschließt.
Echte Fälle aus dem Juni-Hochwasser 2024 im Landkreis Günzburg, Regionalbericht vom 11.07.2024. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag und den vereinbarten Vorsorgepflichten.
Für wen ist das sinnvoll?
- Betriebe in der Nähe von Gewässern und in Tallagen. Im Ahrtal traf die Flut 2021 rund 800 IHK-Betriebe und rund 800 Handwerksbetriebe; Kammern schätzten den Sachschaden der gewerblichen Wirtschaft auf etwa 560 Millionen Euro (IHK und Handwerkskammer Koblenz, Stand 2021). Bundesweit zählten die Versicherer 28.000 Unternehmensschäden.
- Unternehmen mit Lager, Ausstellung oder Produktion im Erd- oder Untergeschoss. In Burgau lief 2024 das Untergeschoss eines Möbelhauses voll, die gesamte Polsterware musste entsorgt werden (Stand 2024).
- Produktionsbetriebe, für die schon Tage zählen: Zwei Betriebe derselben Hochwasserlage standen jeweils rund eine Woche still.
- Handwerk mit Maschinenpark, wo der Schaden nicht am Gebäude, sondern an der Technik entsteht.
- Betriebe in vermeintlich sicherer Lage. 85 Prozent der versicherten Schäden der Flut 2013 entstanden abseits der großen Flüsse (GDV, Stand 2020), und Starkregen kann fast jede Adresse treffen.
Gut zu wissen
- Lassen Sie die Gefährdung des Standorts einschätzen, wir fragen die ZÜRS-Einstufung für Ihre Adresse ab.
- Prüfen Sie Rückstausicherungen, bevor ein Schaden eintritt: eingebaut, funktionsfähig, gewartet. Daran hängt häufig die Leistung, und die Wartung sollte dokumentiert sein. Zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine zu unbestimmte Wartungsklausel für unwirksam gehalten und den Versicherer zur vollen Zahlung verurteilt (7 U 71/21), doch das entscheidet der Einzelfall. Dokumentieren bleibt der sichere Weg.
- Sichern Sie Gebäude und Inhalt getrennt, aber abgestimmt ab, und ziehen Sie die Betriebsunterbrechung nach.
- Schützen Sie tief liegende Lager zusätzlich baulich.
- Verlassen Sie sich nicht auf staatliche Hilfen. Sie sind freiwillig, es gibt keinen Rechtsanspruch, und mehrere Länder knüpfen Zuschüsse daran, dass Versicherungsschutz nicht zu bekommen war.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Nach einem Unwetter unterstützen wir Sie schnell bei Meldung und Erfassung der Schäden. Halten Sie Fotos und eine grobe Liste der betroffenen Sachen bereit, bevor aufgeräumt wird.
Häufige Fragen
Was zählt überhaupt als Elementarschaden?
Brauchen wir das wirklich, wir liegen nicht am Fluss?
Was bedeutet die Gefährdungsklasse meines Standorts?
Sind Rückstauschäden gedeckt?
Lässt sich jeder Standort absichern?
Zahlt die Versicherung auch den Umsatzausfall nach Hochwasser?
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Kommt eine gesetzliche Versicherungspflicht?
Gilt es für Gebäude und Inhalt?
Wie hoch liegt Ihr Standort wirklich?
Nennen Sie uns die Adresse jedes Standorts und schicken Sie die Verträge für Gebäude und Inhalt mit. Unser Team klärt bei den Gesellschaften, ob und zu welchem Beitrag sich die Lage versichern lässt. Am besten vor der nächsten Unwettersaison. Kostenlos und unverbindlich.


