Regenwasser staut sich vor der Laderampe eines Betriebs

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Elementar­schutz für Betriebe

Starkregen sucht sich seinen Weg auch abseits der Flüsse. Läuft Ihr Lager voll, ersetzen die Standardverträge für Gebäude und Inhalt den Schaden nicht.

Elementarschutz für Betriebe kurz erklärt

Standardverträge für Gebäude und Inhalt decken viele Schäden ab, aber nicht die Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch. Der Elementarschutz schließt diese Lücke als Baustein zu beiden Verträgen. Ob und zu welchem Beitrag sich ein Standort versichern lässt, hängt stark von seiner Lage ab. Ohne ihn zahlt ein Betrieb Trocknung, Ersatz und Stillstand selbst, und Starkregen fragt nicht nach der Nähe zum Fluss.

Seltener, aber teurer

Schäden im JahrJe Schaden

  1. Sturm und Hagelim Grundschutz enthaltenSchäden im Jahr479.000 SchädenJe Schaden2.100 Euro
  2. Elementarnur mit eigenem BausteinSchäden im Jahr88.000 SchädenJe Schaden4.700 Euro
Der Baustein deckt die selteneren, aber im Einzelfall teureren Gefahren ab. Was im Grundschutz steht, ist damit keine Aussage über das Risiko. Stand 2025, Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Das ist abgesichert

  • Überschwemmung und Rückstau
  • Starkregen
  • Erdrutsch und Erdsenkung
  • Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbruch
  • Schneedruck, je nach Region und Tarif
  • Auf Wunsch abgestimmt für Gebäude und Inhalt, damit beide Verträge dieselben Gefahren tragen

Häufig übersehen

  • Sturm und Hagel gehören in den Grundschutz, nicht in den Elementarbaustein
  • Grundwasser, solange es nicht an die Oberfläche tritt. Der Bundesgerichtshof verlangt für eine Überschwemmung, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (Urteil vom 20.04.2005, IV ZR 252/03)
  • Rückstau ist enger gefasst, als viele denken: Er liegt nur vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des Gebäudes austritt, nicht schon, wenn Niederschlag nicht mehr abfließen kann (OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2017, 20 U 23/17)
  • Rückstauschäden häufig nur mit eingebauter und gewarteter Rückstausicherung
  • Sturmflut ist regelmäßig ausgeschlossen
  • Der Ertragsausfall nach einem Unwetter, solange die Betriebsunterbrechung die Elementargefahr nicht mitträgt
  • In stark gefährdeten Lagen kann der Schutz eingeschränkt sein
  • Eine Selbstbeteiligung ist in Elementartarifen üblich
Schadenbeispiel

1,80 Meter Wasser in der Ausstellung

Beim Juni-Hochwasser 2024 lief einer Schreinerei im Landkreis Günzburg das Wasser bis auf 1,80 Meter in die Ausstellung, 1,60 Meter ins Büro und bis zu 1,40 Meter in die Hallen. Betroffen waren Maschinen, ein Fahrzeug und die eingelagerte Ware; das Büro musste provisorisch ausgelagert werden. Der Betrieb bezifferte den Schaden auf mindestens 50.000 Euro und schätzte ihn am Ende auf 300.000 bis 500.000 Euro. Zwei Produktionsbetriebe derselben Region standen nach der Überflutung rund eine Woche still. Genau solche Schäden trägt der Grundschutz für Gebäude und Inhalt nicht; sie fallen unter den Elementarbaustein, und der Ertragsausfall nur dann, wenn auch die Betriebsunterbrechung diese Gefahr einschließt.

Echte Fälle aus dem Juni-Hochwasser 2024 im Landkreis Günzburg, Regionalbericht vom 11.07.2024. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag und den vereinbarten Vorsorgepflichten.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Betriebe in der Nähe von Gewässern und in Tallagen. Im Ahrtal traf die Flut 2021 rund 800 IHK-Betriebe und rund 800 Handwerksbetriebe; Kammern schätzten den Sachschaden der gewerblichen Wirtschaft auf etwa 560 Millionen Euro (IHK und Handwerkskammer Koblenz, Stand 2021). Bundesweit zählten die Versicherer 28.000 Unternehmensschäden.
  • Unternehmen mit Lager, Ausstellung oder Produktion im Erd- oder Untergeschoss. In Burgau lief 2024 das Untergeschoss eines Möbelhauses voll, die gesamte Polsterware musste entsorgt werden (Stand 2024).
  • Produktionsbetriebe, für die schon Tage zählen: Zwei Betriebe derselben Hochwasserlage standen jeweils rund eine Woche still.
  • Handwerk mit Maschinenpark, wo der Schaden nicht am Gebäude, sondern an der Technik entsteht.
  • Betriebe in vermeintlich sicherer Lage. 85 Prozent der versicherten Schäden der Flut 2013 entstanden abseits der großen Flüsse (GDV, Stand 2020), und Starkregen kann fast jede Adresse treffen.

Gut zu wissen

  • Lassen Sie die Gefährdung des Standorts einschätzen, wir fragen die ZÜRS-Einstufung für Ihre Adresse ab.
  • Prüfen Sie Rückstausicherungen, bevor ein Schaden eintritt: eingebaut, funktionsfähig, gewartet. Daran hängt häufig die Leistung, und die Wartung sollte dokumentiert sein. Zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine zu unbestimmte Wartungsklausel für unwirksam gehalten und den Versicherer zur vollen Zahlung verurteilt (7 U 71/21), doch das entscheidet der Einzelfall. Dokumentieren bleibt der sichere Weg.
  • Sichern Sie Gebäude und Inhalt getrennt, aber abgestimmt ab, und ziehen Sie die Betriebsunterbrechung nach.
  • Schützen Sie tief liegende Lager zusätzlich baulich.
  • Verlassen Sie sich nicht auf staatliche Hilfen. Sie sind freiwillig, es gibt keinen Rechtsanspruch, und mehrere Länder knüpfen Zuschüsse daran, dass Versicherungsschutz nicht zu bekommen war.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Nach einem Unwetter unterstützen wir Sie schnell bei Meldung und Erfassung der Schäden. Halten Sie Fotos und eine grobe Liste der betroffenen Sachen bereit, bevor aufgeräumt wird.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Was zählt überhaupt als Elementarschaden?
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Erdsenkung, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen und Vulkanausbruch. Nicht dazu gehören Sturm und Hagel, die stehen im Grundschutz. Ebenfalls draußen: Grundwasser, solange es nicht an die Oberfläche tritt, und regelmäßig auch Sturmflut.
Brauchen wir das wirklich, wir liegen nicht am Fluss?
Die Frage ist berechtigt und die Antwort trotzdem meistens ja. 85 Prozent der versicherten Schäden der Flut 2013 entstanden abseits der großen Flüsse (GDV, Stand 2020), und beim Starkregen liegen rund vier von fünf Adressen in mittlerer oder hoher Gefährdung. Die Hochwasserklasse Ihres Standorts sagt also wenig darüber, ob ein Sommergewitter Ihr Lager flutet.
Was bedeutet die Gefährdungsklasse meines Standorts?
Das Zonensystem der Versicherer teilt Adressen nach der Hochwassergefahr in vier Klassen ein: Klasse 1 ist nach Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen, Klasse 2 seltener als einmal in hundert Jahren, Klasse 3 einmal in zehn bis hundert Jahren, Klasse 4 mindestens einmal in zehn Jahren. Das Zonensystem ZÜRS erfasst rund 22,6 Millionen Adressen; rund 92,4 Prozent liegen in Klasse 1, nur 0,4 Prozent in Klasse 4 (Stand 2025). Je höher die Klasse, desto teurer oder eingeschränkter wird der Schutz. Die Einstufung Ihrer Adresse fragen wir für Sie ab.
Sind Rückstauschäden gedeckt?
Rückstau gehört zu den versicherbaren Elementargefahren, ist aber eng definiert: Das Wasser muss aus dem Rohrsystem des Gebäudes austreten. Läuft Niederschlag nur nicht mehr ab, ist das kein Rückstau, und eine entsprechende Klage blieb erfolglos (OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2017, 20 U 23/17). Viele Verträge verlangen zusätzlich eine funktionsfähige Rückstausicherung. Wir prüfen die Klausel in Ihrem Vertrag.
Lässt sich jeder Standort absichern?
In fast allen Lagen ja: Nach Angaben des GDV sind 99 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen Naturgefahren versicherbar, in Hochrisikolagen über Auflagen, Prävention und höhere Selbstbeteiligung (Stand 2020). Stark gefährdete Standorte klären wir individuell, dort geht oft mehr, als die erste Auskunft vermuten lässt.
Zahlt die Versicherung auch den Umsatzausfall nach Hochwasser?
Nur wenn die Betriebsunterbrechung die Elementargefahr einschließt. Sie ersetzt den Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden; fehlt der Elementarbaustein im Sachvertrag, fehlt er damit auch für die Folgen. Wie real das ist, zeigen die bayerischen Betriebe von 2024 mit rund einer Woche Stillstand.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
In Elementartarifen ist eine Selbstbeteiligung üblich, die Höhe ist tarifabhängig. Wir legen sie gemeinsam so, dass sie zum Betrieb passt. Belastbare Marktpreise für den Gewerbe-Elementarschutz gibt es nicht, der Beitrag hängt zu stark an der Lage; ein Vergleich lohnt sich deshalb.
Kommt eine gesetzliche Versicherungspflicht?
Diskutiert wird sie seit Jahren, entschieden ist sie nicht. Der Bundesrat forderte im Juni 2024 einen Vorschlag der Bundesregierung, der Koalitionsvertrag vom April 2025 sieht eine Lösung für Wohngebäude mit Widerspruchsrecht und staatlicher Rückdeckung vor. Bis April 2026 lag kein Gesetzentwurf vor; ein Antrag im Bundestag wurde im April 2026 von der Tagesordnung abgesetzt. Für Betriebe gibt es bis heute keine gesetzliche Pflicht. Wir verfolgen den Stand.
Gilt es für Gebäude und Inhalt?
Beides lässt sich einschließen, sowohl für das Betriebsgebäude als auch für das Inventar. Wichtig ist, dass beide Verträge dieselben Gefahren abdecken, sonst klafft im Ernstfall eine Lücke.

Wie hoch liegt Ihr Standort wirklich?

Nennen Sie uns die Adresse jedes Standorts und schicken Sie die Verträge für Gebäude und Inhalt mit. Unser Team klärt bei den Gesellschaften, ob und zu welchem Beitrag sich die Lage versichern lässt. Am besten vor der nächsten Unwettersaison. Kostenlos und unverbindlich.