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Wohngebäudeversicherung
Dach, Mauerwerk, Heizung: Am Haus hängt der größte Teil dessen, was Sie besitzen. Nach Feuer, Sturm oder Rohrbruch entscheidet dieser Vertrag, ob der Wiederaufbau bezahlt ist.
Wohngebäudeversicherung kurz erklärt
Versichert ist das Gebäude selbst, also Mauerwerk, Dach und fest Verbautes wie Heizung und Sanitär, nicht der Hausrat. Der Schutz greift bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und trägt hohe Reparatur- oder Wiederaufbaukosten. Brennt das Haus vollständig ab, wird es zum heutigen Preis wieder errichtet, einschließlich Architekten- und Planungskosten. Wer ein Haus besitzt, vom Einfamilienhaus bis zur Eigentümergemeinschaft, trägt den Wiederaufbau ohne sie allein.
Was die Wohngebäudeversicherung schützt
Im Grundschutz
- FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasseretwa nach einem Rohrbruch am Gebäude
- Sturm und HagelSchäden an Dach und Gebäude
Sinnvolle Ergänzungen
- Erweiterte NaturgefahrenÜberschwemmung, Starkregen, Rückstau
- GlasbruchBruchschäden an der Verglasung
- Photovoltaikdie Anlage auf dem Dach, auch als eigene Police
- NebengebäudeGaragen, Carports und Anbauten, sofern vereinbart
im Grundschutz enthaltengegen Beitragszuschlag
Das ist abgesichert
- Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion, dazu Schäden durch Löschwasser und Ruß
- Leitungswasser aus Zu- und Ableitungen, Heizkörpern und angeschlossenen Geräten
- Sturm ab Windstärke acht sowie Hagel, für den keine Mindestwindstärke gilt
- Überspannung als Folge eines Blitzschlags
- Fest verbaute Teile wie Heizung, Sanitär und Einbauküche
- Abbruch, Aufräumarbeiten und Sicherung des Grundstücks nach einem Schaden
Häufig übersehen
- Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und Schneedruck nur mit dem Baustein Elementar
- Glasbruch nur mit eigenem Baustein
- Nicht gemeldete Anbauten wie Garage oder Gartenhaus
- Folgen aus vernachlässigten Wartungs- und Sicherheitspflichten
- Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden, je schwerer der Verstoß, desto stärker
- Der Hausrat wird über eine eigene Versicherung gedeckt
Für wen ist das sinnvoll?
- Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern.
- Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Lagen mit Sturm-, Starkregen- oder Hochwasserrisiko.
Gut zu wissen
- Halten Sie Wartungspflichten ein, sonst kann die Leistung gekürzt werden.
- Für viele Standorte ist Elementarschutz heute sehr empfehlenswert. Manche Tarife enthalten ihn bereits und man müsste ihn ausdrücklich abwählen.
- Melden Sie bauliche Veränderungen. Eine neue Garage oder ein Gartenhaus ist nur mitversichert, wenn sie bekannt sind.
- Denken Sie an die Kosten für eine Ersatzwohnung. Ein unbewohnbares Haus verursacht Miete, die sich mitversichern lässt.
- Beim marktüblichen gleitenden Neuwert gibt es keine feste Versicherungssumme; wichtig sind vollständige und aktuelle Angaben zum Gebäude.
- Melden Sie Photovoltaikanlage und Wärmepumpe ausdrücklich an. Beide sind fest mit dem Haus verbunden und trotzdem nicht selbstverständlich mitversichert. Bei der Wärmepumpe kommt hinzu, dass ihre Außeneinheit im Freien steht und damit Gefahren ausgesetzt ist, die eine Heizung im Keller nicht kennt.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Die Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte sehen wir uns vor einer Empfehlung besonders an.
- Elementarschutz
- Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind nur mit diesem Baustein gedeckt. Wir sehen nach, ob Ihr Tarif ihn führt und wie die Selbstbeteiligung geregelt ist.
- Grobe Fahrlässigkeit
- Ob und wie stark die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt wird, unterscheidet sich erheblich. Manche Tarife verzichten ganz darauf.
- Glas und Nebengebäude
- Glasbruch und Anbauten wie Garage oder Gartenhaus sind eigene Positionen. Wir gleichen ab, was tatsächlich am Objekt steht.
- Mietausfall und Ersatzwohnung
- Wird das Haus unbewohnbar, entstehen Kosten für eine Unterkunft. Wie lange und in welcher Höhe der Tarif dafür aufkommt, ist verschieden.
- Anlagen für Wärme und Strom
- Wärmepumpe, Solarthermie und Photovoltaik sind nicht selbstverständlich eingeschlossen. Bei Einspeisung kommt die Frage des Ertragsausfalls dazu.
Wenn es passiert ist
Sichern Sie das Gebäude, vermeiden Sie Folgeschäden und dokumentieren Sie alles mit Fotos. Melden Sie den Schaden dann bei uns: Wir prüfen die Deckung, melden ihn der Gesellschaft und fassen nach, wenn es hakt.
- Sorgen Sie dafür, dass nicht mehr kaputtgeht, als ohnehin schon.
- Schreiben Sie auf, was beschädigt ist, und legen Sie Belege dazu.
- Beauftragen Sie keine Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung, ausgenommen Notmaßnahmen.
Alles Weitere, nach Ursache sortiert: Wasser aus einer Leitung, Sturm und Hagel und Feuer und Brandschaden.
Alle Formulare zum Ausfüllen: Formularcenter.
Häufige Fragen
Ist Elementarschutz enthalten?
Was kostet die Versicherung?
Gilt der Schutz für Nebengebäude?
Was passiert nach einem Totalschaden?
Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?
Und die Wärmepumpe?
Wann wurde Ihre Versicherungssumme zuletzt angefasst?
Schicken Sie uns die Police und, soweit vorhanden, die Unterlagen zum Anbau oder zur neuen Heizung. Unser Team in Magdeburg sieht nach, ob die Summe den heutigen Wiederaufbau trägt und ob Elementarschäden mit drin sind. Am besten vor der nächsten Sturmsaison. Kostenlos und unverbindlich.


