Gepflegtes Einfamilienhaus bei warmem Nachmittagslicht

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Wohn­gebäude­versicherung

Dach, Mauerwerk, Heizung: Am Haus hängt der größte Teil dessen, was Sie besitzen. Nach Feuer, Sturm oder Rohrbruch entscheidet dieser Vertrag, ob der Wiederaufbau bezahlt ist.

Wohngebäudeversicherung kurz erklärt

Versichert ist das Gebäude selbst, also Mauerwerk, Dach und fest Verbautes wie Heizung und Sanitär, nicht der Hausrat. Der Schutz greift bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und trägt hohe Reparatur- oder Wiederaufbaukosten. Brennt das Haus vollständig ab, wird es zum heutigen Preis wieder errichtet, einschließlich Architekten- und Planungskosten. Wer ein Haus besitzt, vom Einfamilienhaus bis zur Eigentümergemeinschaft, trägt den Wiederaufbau ohne sie allein.

Was die Wohngebäudeversicherung schützt

Im Grundschutz

  1. FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion
  2. Leitungswasseretwa nach einem Rohrbruch am Gebäude
  3. Sturm und HagelSchäden an Dach und Gebäude

Sinnvolle Ergänzungen

  1. Erweiterte NaturgefahrenÜberschwemmung, Starkregen, Rückstau
  2. GlasbruchBruchschäden an der Verglasung
  3. Photovoltaikdie Anlage auf dem Dach, auch als eigene Police
  4. NebengebäudeGaragen, Carports und Anbauten, sofern vereinbart

im Grundschutz enthaltengegen Beitragszuschlag

Der Grundvertrag sichert das Gebäude mit allem, was fest eingebaut ist; den genauen Umfang bestimmt der Tarif.

Das ist abgesichert

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion, dazu Schäden durch Löschwasser und Ruß
  • Leitungswasser aus Zu- und Ableitungen, Heizkörpern und angeschlossenen Geräten
  • Sturm ab Windstärke acht sowie Hagel, für den keine Mindestwindstärke gilt
  • Überspannung als Folge eines Blitzschlags
  • Fest verbaute Teile wie Heizung, Sanitär und Einbauküche
  • Abbruch, Aufräumarbeiten und Sicherung des Grundstücks nach einem Schaden

Häufig übersehen

  • Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und Schneedruck nur mit dem Baustein Elementar
  • Glasbruch nur mit eigenem Baustein
  • Nicht gemeldete Anbauten wie Garage oder Gartenhaus
  • Folgen aus vernachlässigten Wartungs- und Sicherheitspflichten
  • Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden, je schwerer der Verstoß, desto stärker
  • Der Hausrat wird über eine eigene Versicherung gedeckt

Für wen ist das sinnvoll?

  • Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Lagen mit Sturm-, Starkregen- oder Hochwasserrisiko.

Gut zu wissen

  • Halten Sie Wartungspflichten ein, sonst kann die Leistung gekürzt werden.
  • Für viele Standorte ist Elementarschutz heute sehr empfehlenswert. Manche Tarife enthalten ihn bereits und man müsste ihn ausdrücklich abwählen.
  • Melden Sie bauliche Veränderungen. Eine neue Garage oder ein Gartenhaus ist nur mitversichert, wenn sie bekannt sind.
  • Denken Sie an die Kosten für eine Ersatzwohnung. Ein unbewohnbares Haus verursacht Miete, die sich mitversichern lässt.
  • Beim marktüblichen gleitenden Neuwert gibt es keine feste Versicherungssumme; wichtig sind vollständige und aktuelle Angaben zum Gebäude.
  • Melden Sie Photovoltaikanlage und Wärmepumpe ausdrücklich an. Beide sind fest mit dem Haus verbunden und trotzdem nicht selbstverständlich mitversichert. Bei der Wärmepumpe kommt hinzu, dass ihre Außeneinheit im Freien steht und damit Gefahren ausgesetzt ist, die eine Heizung im Keller nicht kennt.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Die Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte sehen wir uns vor einer Empfehlung besonders an.

Elementarschutz
Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind nur mit diesem Baustein gedeckt. Wir sehen nach, ob Ihr Tarif ihn führt und wie die Selbstbeteiligung geregelt ist.
Grobe Fahrlässigkeit
Ob und wie stark die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt wird, unterscheidet sich erheblich. Manche Tarife verzichten ganz darauf.
Glas und Nebengebäude
Glasbruch und Anbauten wie Garage oder Gartenhaus sind eigene Positionen. Wir gleichen ab, was tatsächlich am Objekt steht.
Mietausfall und Ersatzwohnung
Wird das Haus unbewohnbar, entstehen Kosten für eine Unterkunft. Wie lange und in welcher Höhe der Tarif dafür aufkommt, ist verschieden.
Anlagen für Wärme und Strom
Wärmepumpe, Solarthermie und Photovoltaik sind nicht selbstverständlich eingeschlossen. Bei Einspeisung kommt die Frage des Ertragsausfalls dazu.
Im Schadenfall

Wenn es passiert ist

Sichern Sie das Gebäude, vermeiden Sie Folgeschäden und dokumentieren Sie alles mit Fotos. Melden Sie den Schaden dann bei uns: Wir prüfen die Deckung, melden ihn der Gesellschaft und fassen nach, wenn es hakt.

  • Sorgen Sie dafür, dass nicht mehr kaputtgeht, als ohnehin schon.
  • Schreiben Sie auf, was beschädigt ist, und legen Sie Belege dazu.
  • Beauftragen Sie keine Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung, ausgenommen Notmaßnahmen.

Alles Weitere, nach Ursache sortiert: Wasser aus einer Leitung, Sturm und Hagel und Feuer und Brandschaden.

Alle Formulare zum Ausfüllen: Formularcenter.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Ist Elementarschutz enthalten?
Nicht automatisch. Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und Rückstau deckt erst der Baustein Elementar ab. Einige Tarife führen ihn inzwischen serienmäßig, dann müsste er aktiv abgewählt werden.
Was kostet die Versicherung?
Das hängt von Größe, Bauart und Lage des Hauses ab. Wir erstellen einen passenden Vergleich.
Gilt der Schutz für Nebengebäude?
Garagen, Carports und Gartenhäuser lassen sich einschließen, müssen dem Versicherer aber bekannt sein. Nicht gemeldete Anbauten sind im Schadenfall nicht gedeckt.
Was passiert nach einem Totalschaden?
Das Haus wird zum heutigen Preis gleichartig wieder errichtet, samt Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Der Wiederaufbau muss dafür innerhalb von drei Jahren beginnen.
Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?
Sie lässt sich über die Gebäudeversicherung einschließen oder eigenständig absichern. Wer Strom einspeist, sollte zusätzlich den Ertragsausfall bedenken.
Und die Wärmepumpe?
Auch sie gehört nicht automatisch dazu, obwohl sie fest zum Haus gehört. Sie lässt sich über die Gebäudeversicherung einschließen oder zusammen mit einer Photovoltaikanlage in einem eigenen Vertrag führen. Achten Sie dabei auf die Außeneinheit: Sie steht im Freien und ist Hagel, Vandalismus und Diebstahl ausgesetzt.

Wann wurde Ihre Versicherungssumme zuletzt angefasst?

Schicken Sie uns die Police und, soweit vorhanden, die Unterlagen zum Anbau oder zur neuen Heizung. Unser Team in Magdeburg sieht nach, ob die Summe den heutigen Wiederaufbau trägt und ob Elementarschäden mit drin sind. Am besten vor der nächsten Sturmsaison. Kostenlos und unverbindlich.