Person am modernen Auto in einer deutschen Wohnstraße

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Kfz & Mobilität

Ihr Auto, das Motorrad, der Oldtimer, das Wohnmobil: Alles, was Sie bewegen, braucht eigenen Schutz. Welcher Tarif passt, hängt am Fahrzeug und daran, wie Sie es fahren.

Kfz & Mobilität kurz erklärt

Basis ist die Haftpflicht für Schäden, die Sie anderen mit dem Fahrzeug zufügen; ohne sie darf kein motorisiertes Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Sie entschädigt die Unfallgegner und ersetzt dabei nicht nur die Reparatur, sondern auch Abschlepp-, Gutachter-, Mietwagen- und Anwaltskosten, Nutzungsausfall und Wertminderung. Unbegründete Forderungen wehrt sie auf eigene Kosten ab. Die Kasko dagegen ist freiwillig und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug.

Drei Schutzschalen um Ihr Fahrzeug

plus Vollkaskoplus TeilkaskoKfz-Haftpflicht

Kfz-Haftpflicht

gesetzlich vorgeschrieben

  • Ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügen
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Voraussetzung für die Zulassung

plus Teilkasko

freiwillig

  • Diebstahl und Brand
  • Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung
  • Glasbruch, Wildschäden und Marderbiss

plus Vollkasko

freiwillig, enthält die Teilkasko

  • Selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Vandalismus

Optional:Pannen-, Abschlepp- und Unterwegs-Hilfe, wenn das Fahrzeug liegen bleibt.Deckt Personenschäden des berechtigten Fahrers.Unfallversicherung für die Insassen des Fahrzeugs.Für Schäden, Bußgelder und Streit als Verkehrsteilnehmer.

Vorgeschrieben ist allein die Haftpflicht. Ob Teilkasko oder Vollkasko passt, hängt von Wert und Alter des Fahrzeugs ab.

Das ist abgesichert

  • Haftpflicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden an Dritten, einschließlich mitfahrender Personen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen auf Kosten der Versicherung
  • Teilkasko bei Diebstahl, Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wild und Marderbiss
  • Vollkasko zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus
  • Auf Wunsch Schutzbrief, Rabattschutz, Neuwertentschädigung, GAP-Deckung und freie Werkstattwahl

Häufig übersehen

  • Ohne GAP-Deckung bleibt bei Leasing oder Finanzierung eine Lücke zwischen Zeitwert und Restschuld
  • Ohne Rabattschutz folgt nach einem Schaden die Höherstufung
  • Teilkasko greift nicht bei selbst verschuldeten Schäden am eigenen Auto
  • Die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie bei jedem Kaskoschaden selbst
  • Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die Haftpflicht grundsätzlich nicht gedeckt

Bausteine im Überblick

E-Auto

Schutz für Antriebsakku, Ladekabel und Wallbox, je nach Tarif auch bei Tiefentladung.

Motorrad & Roller

Haftpflicht und Kasko, mit Saisonkennzeichen zahlen Sie nur für die Fahrmonate.

Oldtimer

Günstige Spezialtarife auf Basis eines Wertgutachtens für Liebhaberfahrzeuge.

Wohnmobil, Caravan & Anhänger

Schutz für Reisemobil und Anhänger, je nach Tarif samt fest verbautem Zubehör.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Alle, die ein Fahrzeug zulassen oder bereits fahren.
  • Leasing- und Finanzierungskunden, für die eine GAP-Deckung wichtig ist.
  • Familien und Vielfahrer, die im Schadenfall verlässliche Hilfe brauchen.

Gut zu wissen

  • Prüfen Sie den Vertrag jährlich: Einstufung, Fahrleistung und Bausteine ändern sich.
  • Bei jungen oder finanzierten Autos lohnen Neuwertentschädigung und GAP-Deckung.
  • Ein Saisonkennzeichen spart Beitrag, wenn ein Fahrzeug nur zeitweise fährt.
  • Eine Selbstbeteiligung in der Kasko senkt den Beitrag spürbar. Sie sollte aber zu dem passen, was Sie im Schadenfall aus eigener Tasche tragen wollen.
  • Nicht jeder kleine Schaden lohnt die Meldung. Wir rechnen vorher durch, ob die Höherstufung teurer wird als die Reparatur.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Die Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte sehen wir uns vor einer Empfehlung besonders an.

Deckungssumme der Haftpflicht
Die gesetzlichen Mindestsummen sind das Untermaß. Bei schweren Personenschäden reicht das erfahrungsgemäß nicht weit, deshalb sehen wir auf eine deutlich höhere Deckung.
Selbstbeteiligung in der Kasko
Sie senkt den Beitrag und fällt bei jedem Kaskoschaden an. Teil- und Vollkasko lassen sich dabei getrennt einstellen.
Rückstufung nach einem Schaden
Wie stark der Schadenfreiheitsrabatt nach einem Schaden zurückfällt, unterscheidet sich zwischen den Gesellschaften erheblich. Ein Rabattschutz kann das auffangen.
Werkstattbindung
Ein günstigerer Beitrag ist oft an eine Partnerwerkstatt geknüpft. Wer seine eigene Werkstatt behalten will, sollte das vorher wissen.
Grobe Fahrlässigkeit
Ob die Kasko bei grob fahrlässig verursachten Schäden kürzt, etwa beim Überfahren einer roten Ampel, ist ein deutlicher Unterschied im Bedingungswerk.
Im Schadenfall

Wenn es passiert ist

Melden Sie einen Schaden einfach bei uns. Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos und Daten. Wir prüfen die Deckung, melden den Schaden der Gesellschaft und bleiben dran, bis die Sache geklärt ist.

  • Sichern Sie die Unfallstelle und kümmern Sie sich zuerst um Verletzte.
  • Halten Sie den Hergang fest, solange Sie ihn noch genau erinnern. Eine einfache Skizze und ein paar Sätze reichen.
  • Geben Sie an der Unfallstelle nichts zu, auch wenn die Sache für Sie klar aussieht. Ein Schuldanerkenntnis nimmt Ihrem Versicherer die Möglichkeit, die Haftungsfrage selbst zu klären, und kann dazu führen, dass er den Schutz ablehnt.

Alles Weitere zu diesem Fall: Ein Schaden am Fahrzeug oder mit dem Fahrzeug.

Alle Formulare zum Ausfüllen: Formularcenter.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Teilkasko oder Vollkasko?
Das hängt von Wert und Alter des Fahrzeugs ab. Bei neueren oder finanzierten Autos ist Vollkasko oft sinnvoll, bei älteren reicht häufig Teilkasko.
Ist eine GAP-Deckung sinnvoll?
Bei Leasing und Finanzierung ja: Sie schließt die Lücke zwischen Zeitwert und Restschuld beim Totalschaden.
Wie wirkt sich ein Schaden auf den Beitrag aus?
In der Regel folgt eine Höherstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse. Ein Rabattschutz kann das abfedern, wir prüfen das im Vergleich.
Wie hoch ist die Haftpflicht gedeckt?
Der Gesetzgeber gibt Mindestsummen vor, die Gesellschaften bieten in der Regel deutlich mehr an. Gerade bei schweren Personenschäden ist eine großzügige Deckung wichtig. Die gesetzlichen Mindestsummen liegen bei 7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,3 Millionen Euro für Sach- und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.
Was zahlt die Haftpflicht bei einem Personenschaden?
Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und im schweren Fall eine Rente. Auch Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitgeber holen sich ihre Aufwendungen von dort zurück.

Zahlen Sie noch für ein Fahrverhalten von vorgestern?

Nennen Sie uns Fahrzeug, Fahrleistung und wer sonst am Steuer sitzt. Unser Team hält Ihren Vertrag gegen den Markt und sagt Ihnen, was Kasko, freie Werkstattwahl und Rabattschutz bei Ihnen tatsächlich bringen. Am besten, bevor die Kündigungsfrist Ihres Vertrags abläuft. Kostenlos und unverbindlich.