Netzwerkschrank im Technikraum eines Wohnhauses

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Cyber- und Büro­absicherung

In Ihren Akten stehen die Daten von Eigentümern und Mietern. Fällt die IT durch einen Angriff aus, steht die Verwaltung still. Diese Versicherung bringt sie wieder in Gang.

Cyber- und Büroabsicherung kurz erklärt

Eine Verwaltung arbeitet mit sensiblen Eigentümer- und Mieterdaten. Ein Angriff oder Datenverlust legt den Betrieb lahm und kann zugleich eine meldepflichtige Datenschutzverletzung auslösen. Die Cyber-Versicherung übernimmt Wiederherstellung, Haftung und schnelle Soforthilfe. Auch das kleine Büro verliert dabei den Zugriff auf jede Akte, die es führt.

Das ist abgesichert

  • Wiederherstellung von Daten und Systemen
  • Kosten der Krisen- und Vorfallreaktion, etwa IT-Forensik und Krisenmanagement
  • Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall der Verwaltung
  • Haftung bei Datenschutzverletzungen, einschließlich DSGVO-Schadenersatz an Betroffene
  • Benachrichtigungs- und Rechtsberatungskosten bei einer Datenpanne
  • Störungen bei externen Dienstleistern wie Cloud und Rechenzentrum, im vereinbarten Umfang
  • Absicherung des Fernzugriffs und mobilen Arbeitens
  • Auf Wunsch Vertrauensschaden und Cyber-Betrug, tarifabhängig

Häufig übersehen

  • Ohne angemessenes IT-Sicherheitsniveau kann die Leistung gekürzt werden
  • Reine Nichtverfügbarkeit beim Ausfall eines externen Dienstleisters ist marktüblich ausgeschlossen
  • Schäden durch Krieg und erfolgreiche staatliche Angriffe auf kritische Infrastrukturen
  • Vorsatz und wissentliches Abweichen von vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen
  • Sachschäden an Hardware gehören in die Inhalts- oder Elektronikdeckung

Für wen ist das sinnvoll?

  • Verwaltungen mit digitaler Mieter- und Eigentümerverwaltung.
  • Büros mit Online-Portalen für Bewohner.
  • Alle, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Gut zu wissen

  • Sichern Sie die Grundlagen: regelmäßige Backups, starke Passwörter, individuelle Zugänge, Virenscanner, Firewalls und schnelle Updates.
  • Klären Sie, welche technischen Mindestanforderungen der Tarif als Obliegenheit verlangt und ob das Büro sie erfüllt.
  • Prüfen Sie, ob Eigenschaden und Drittschaden inklusive DSGVO-Schadenersatz gemeinsam versichert sind.
  • Fragen Sie, ob Störungen bei Cloud-Diensten und der Fernzugriff mitversichert sind.
  • Halten Sie einen einfachen Notfallplan bereit und dokumentieren Sie Ihre Datenschutzprozesse.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Bei einem Verdacht auf einen Angriff melden Sie sich sofort bei uns und nutzen die im Vertrag benannte Notfall-Hotline. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 33 DSGVO); bei hohem Risiko sind zusätzlich die Betroffenen zu benachrichtigen (Art. 34 DSGVO). Sichern Sie Systeme nach Weisung und erhalten Sie Beweise wie Logfiles. Schnelle Hilfe ist entscheidend.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Brauche ich das als kleines Büro?
Gerade kleinere Verwaltungen sind oft schlechter geschützt: Laut BSI-Lagebericht 2025 waren rund 80 Prozent der von Ransomware betroffenen Organisationen kleine und mittlere Unternehmen. Der Schutz ist sehr sinnvoll.
Sind Mieterdaten relevant?
Ja, bei einer Datenschutzverletzung drohen Haftung und eine Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO. Der Schutz greift hier.
Was muss ich technisch vorweisen?
Viele Tarife setzen Grundmaßnahmen voraus. Wir klären die Anforderungen.
Wie schnell muss ich eine Datenpanne melden?
Möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde; bei hohem Risiko zusätzlich Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 33 und 34 DSGVO).
Sind auch Schäden bei meinem Cloud-Anbieter versichert?
Werden dort gespeicherte Daten manipuliert, infiziert oder unberechtigt zugänglich, besteht nach den Musterbedingungen 2024 Schutz; der reine Ausfall des Dienstleisters bleibt ausgeschlossen.
Ersetzt die Cyberpolice die Absicherung der Bürotechnik?
Nein, Sachschäden an Hardware gehören in die Inhalts- oder Elektronikdeckung. Die Cyberpolice deckt die Folgen von Informationssicherheitsverletzungen.

Was verlangt Ihr Tarif von Ihrem Büro?

Sagen Sie uns, womit Ihre Verwaltung arbeitet: Software, Cloud, Fernzugriff. Unser Team sagt Ihnen, welche technischen Mindestanforderungen ein Tarif als Obliegenheit verlangt und ob Eigen- und Drittschaden gemeinsam versichert sind. Kostenlos und unverbindlich.