
Immobilienverwalter › Cyber- und Büroabsicherung
Cyber- und Büroabsicherung
In Ihren Akten stehen die Daten von Eigentümern und Mietern. Fällt die IT durch einen Angriff aus, steht die Verwaltung still. Diese Versicherung bringt sie wieder in Gang.
Cyber- und Büroabsicherung kurz erklärt
Eine Verwaltung arbeitet mit sensiblen Eigentümer- und Mieterdaten. Ein Angriff oder Datenverlust legt den Betrieb lahm und kann zugleich eine meldepflichtige Datenschutzverletzung auslösen. Die Cyber-Versicherung übernimmt Wiederherstellung, Haftung und schnelle Soforthilfe. Auch das kleine Büro verliert dabei den Zugriff auf jede Akte, die es führt.
Das ist abgesichert
- Wiederherstellung von Daten und Systemen
- Kosten der Krisen- und Vorfallreaktion, etwa IT-Forensik und Krisenmanagement
- Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall der Verwaltung
- Haftung bei Datenschutzverletzungen, einschließlich DSGVO-Schadenersatz an Betroffene
- Benachrichtigungs- und Rechtsberatungskosten bei einer Datenpanne
- Störungen bei externen Dienstleistern wie Cloud und Rechenzentrum, im vereinbarten Umfang
- Absicherung des Fernzugriffs und mobilen Arbeitens
- Auf Wunsch Vertrauensschaden und Cyber-Betrug, tarifabhängig
Häufig übersehen
- Ohne angemessenes IT-Sicherheitsniveau kann die Leistung gekürzt werden
- Reine Nichtverfügbarkeit beim Ausfall eines externen Dienstleisters ist marktüblich ausgeschlossen
- Schäden durch Krieg und erfolgreiche staatliche Angriffe auf kritische Infrastrukturen
- Vorsatz und wissentliches Abweichen von vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen
- Sachschäden an Hardware gehören in die Inhalts- oder Elektronikdeckung
Für wen ist das sinnvoll?
- Verwaltungen mit digitaler Mieter- und Eigentümerverwaltung.
- Büros mit Online-Portalen für Bewohner.
- Alle, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Gut zu wissen
- Sichern Sie die Grundlagen: regelmäßige Backups, starke Passwörter, individuelle Zugänge, Virenscanner, Firewalls und schnelle Updates.
- Klären Sie, welche technischen Mindestanforderungen der Tarif als Obliegenheit verlangt und ob das Büro sie erfüllt.
- Prüfen Sie, ob Eigenschaden und Drittschaden inklusive DSGVO-Schadenersatz gemeinsam versichert sind.
- Fragen Sie, ob Störungen bei Cloud-Diensten und der Fernzugriff mitversichert sind.
- Halten Sie einen einfachen Notfallplan bereit und dokumentieren Sie Ihre Datenschutzprozesse.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Bei einem Verdacht auf einen Angriff melden Sie sich sofort bei uns und nutzen die im Vertrag benannte Notfall-Hotline. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist möglichst binnen 72 Stunden der Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 33 DSGVO); bei hohem Risiko sind zusätzlich die Betroffenen zu benachrichtigen (Art. 34 DSGVO). Sichern Sie Systeme nach Weisung und erhalten Sie Beweise wie Logfiles. Schnelle Hilfe ist entscheidend.
Häufige Fragen
Brauche ich das als kleines Büro?
Sind Mieterdaten relevant?
Was muss ich technisch vorweisen?
Wie schnell muss ich eine Datenpanne melden?
Sind auch Schäden bei meinem Cloud-Anbieter versichert?
Ersetzt die Cyberpolice die Absicherung der Bürotechnik?
Was verlangt Ihr Tarif von Ihrem Büro?
Sagen Sie uns, womit Ihre Verwaltung arbeitet: Software, Cloud, Fernzugriff. Unser Team sagt Ihnen, welche technischen Mindestanforderungen ein Tarif als Obliegenheit verlangt und ob Eigen- und Drittschaden gemeinsam versichert sind. Kostenlos und unverbindlich.


