Behälter an einer Produktionslinie

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Produkt- und Umwelt­schaden

Ihr Produkt geht raus, und Sie haften für seine Fehler, auch ohne eigenes Verschulden. Dazu kommt, was aus Ihren Lager- und Tankanlagen austreten kann.

Produkt- und Umweltschaden kurz erklärt

Wer Produkte herstellt, importiert oder unter eigenem Namen verkauft, haftet für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt auch ohne eigenes Verschulden. Dazu kommen Umweltrisiken, etwa austretende Stoffe aus Lager- oder Tankanlagen. Beides deckt die Betriebshaftpflicht allein nicht ab; die Produkt- und die Umweltbausteine erweitern sie genau um diese Lücken. Hersteller, Zulieferer, Handel mit Eigenmarken und Betriebe mit umweltrelevanten Anlagen tragen Schadenersatz und Sanierung ohne sie selbst.

Das ist abgesichert

  • Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte
  • Je nach Baustein die typischen Zuliefererschäden: Verbindungs- und Weiterverarbeitungsschäden, Aus- und Einbaukosten, Prüf- und Sortierkosten
  • Rückruf- und Austauschkosten, aber nur über einen eigenen Baustein
  • Ansprüche Dritter nach Umweltschäden
  • Öffentlich-rechtliche Sanierung von Boden, Gewässern und Lebensräumen, je nach Baustein

Häufig übersehen

  • Rückrufkosten. Das ist der am häufigsten übersehene Punkt dieser Seite: Die Musterbedingungen der Produkthaftpflicht nehmen Ansprüche im Zusammenhang mit einem Rückruf ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus. Wer eine Produkthaftpflicht hat, hat damit noch lange keine Rückrufdeckung; die gibt es nur als eigenes Bedingungswerk
  • Reine Nachbesserung mangelhafter Produkte, das ist Gewährleistung und keine Haftpflicht
  • Bekannte oder vorsätzlich verschwiegene Mängel
  • Schäden durch Erzeugnisse, deren Verwendung nach dem Stand der Technik nicht ausreichend erprobt war
  • Umweltschäden auf eigenen, gemieteten oder gepachteten Grundstücken und am Grundwasser: In der Grunddeckung der Umweltschadenversicherung sind beide ausgenommen und nur über Zusatzbausteine versicherbar
  • Altlasten aus der Zeit vor Vertragsbeginn
Schadenbeispiel

Eine Mineralwasserflasche und der Grundsatz dahinter

Eine Neunjährige holte zwei Mehrwegflaschen aus dem Keller; beim Hochheben explodierte eine davon. Glassplitter verletzten ihr linkes Auge schwer, das Sehvermögen sank dauerhaft. Der Bundesgerichtshof gab ihr recht und stellte zwei Dinge klar, die bis heute gelten: Der Einwand, ein Fehler sei nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkennbar gewesen, entlastet nur bei Entwicklungsrisiken, nicht bei Fabrikationsfehlern. Auch der unvermeidbare Ausreißer aus einer sonst einwandfreien Produktion begründet die Haftung. Und der Hersteller muss den Zustand jeder einzelnen Flasche sichern und dokumentieren, im Fall bei 15.000 Flaschen pro Stunde; wer das versäumt, muss beweisen, dass er es nicht war.

Echter Fall: BGH, Urteil vom 09.05.1995, VI ZR 158/94, amtliche Fundstelle BGHZ 129, 353. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag.

Bausteine im Überblick

Erweiterte Produkthaftpflicht

Für die typischen Zuliefererschäden über die Grunddeckung hinaus: Verbindungs-, Vermischungs- und Weiterverarbeitungsschäden, Aus- und Einbaukosten, Prüf- und Sortierkosten. In den Musterbedingungen stehen sie sämtlich unter dem Vorbehalt einer eigenen Vereinbarung.

Rückrufkosten

Für die organisierte Rückholung betroffener Produkte. Ein eigenes Bedingungswerk, weil die Produkthaftpflicht Rückrufe ausschließt. Es greift zur Vermeidung von Personenschäden, nur für bereits ausgelieferte Ware und nur binnen drei Jahren nach der Auslieferung.

Umwelthaftpflicht

Für privatrechtliche Ansprüche Dritter, die durch einen Umweltschaden geschädigt wurden.

Umweltschadenversicherung

Für die öffentlich-rechtliche Pflicht, Böden, Gewässer oder geschützte Arten nach dem Umweltschadensgesetz zu sanieren, auch ohne geschädigten Dritten.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Hersteller und Importeure.
  • Handel mit Eigenprodukten. Wer eine fremde Ware unter eigener Marke verkauft, gilt nach dem Produkthaftungsgesetz selbst als Hersteller.
  • Zulieferer, deren Teile in fremde Produkte eingebaut werden.
  • Betriebe mit umweltrelevanten Stoffen oder Anlagen. Der Katalog des Umwelthaftungsgesetzes führt 96 Anlagentypen, von Heizwerken über Lackieranlagen bis zum Gefahrstofflager. Für einen Teil davon verlangt das Gesetz eine Deckungsvorsorge, und wer sie nicht nachweist, riskiert die Untersagung des Betriebs.

Gut zu wissen

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Produkthaftpflicht eine Rückrufdeckung enthält. In den Musterbedingungen ist der Rückruf ausgeschlossen, und die Kosten sind kein Kleingeld: Eine Auswertung von 367 Rückruffällen aus 28 Ländern beziffert den Durchschnitt eines größeren Rückrufs auf über 10,5 Millionen Euro (Studie eines Industrieversicherers, Stand 2017; ältere, aber die einzige belastbare Kostenstudie).
  • Rechnen Sie damit, dass Rückrufe zunehmen: 2024 zählte der ADAC 532 Kfz-Rückrufaktionen mit über vier Millionen Fahrzeugen, den höchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen.
  • Prüfen Sie Lieferketten und den Regress gegenüber Zulieferern.
  • Sichern Sie Lager- und Tankanlagen über die Umweltbausteine ab, und zwar beide: die Haftpflicht für Ansprüche Dritter und die Schadenversicherung für die Sanierungspflicht. Die Betriebshaftpflicht allein schließt beides aus.
  • Melden Sie neue Anlagen aktiv nach. Für Umweltrisiken gibt es keinen automatischen Vorsorgeschutz.
  • Wer in die USA oder nach Kanada liefert, braucht eine ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag.
  • Bereiten Sie sich auf das neue Produkthaftungsrecht vor: Die Richtlinie 2024/2853 gilt für Produkte, die nach dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht werden.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Bei einem Produkt- oder Umweltvorfall melden Sie sich umgehend bei uns, schnelle Schritte begrenzen den Schaden und die Kosten.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Reicht die normale Betriebshaftpflicht?
Für Produkt- und Umweltrisiken nicht. Die Musterbedingungen der Haftpflicht schließen sowohl die öffentlich-rechtlichen Sanierungspflichten als auch Schäden durch Umwelteinwirkung aus; erhalten bleibt nur das Produktrisiko für bereits ausgelieferte Erzeugnisse, und selbst das nicht für die einschlägigen Anlagen. Wer Tank-, Lager- oder genehmigungsbedürftige Anlagen betreibt, braucht die Umweltbausteine zwingend zusätzlich, denn für Anlagen aus dem Katalog des Umwelthaftungsgesetzes haftet der Inhaber ebenfalls ohne Verschulden.
Sind Rückrufe versichert?
Nicht in der Produkthaftpflicht. Deren Musterbedingungen nehmen Ansprüche im Zusammenhang mit einem Rückruf ausdrücklich aus. Rückrufdeckung gibt es nur als eigenes Bedingungswerk, für Hersteller und Handel einerseits und für Kfz-Teile-Zulieferer andererseits. Sie greift außerdem nur zur Vermeidung von Personenschäden, nur für schon ausgelieferte Ware und nur binnen drei Jahren nach Auslieferung; Nachlieferung, Produktionsausfall und entgangener Gewinn bleiben draußen.
Hafte ich auch ohne eigenes Verschulden?
Für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt grundsätzlich ja, das sieht das Produkthaftungsgesetz so vor. Der Bundesgerichtshof hat das schon 1995 an einer explodierten Mineralwasserflasche durchdekliniert: Auch der unvermeidbare Ausreißer begründet die Haftung. Zwei Grenzen zieht das Gesetz: Bei Sachschäden trägt die geschädigte Person die ersten 500 Euro selbst, und der Anspruch erlischt zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen. Sorgfältige Arbeit allein hilft gegen dieses Risiko also nicht, wohl aber eine passende Deckung.
Was ändert sich am 09.12.2026, und gilt das auch für Software?
Ab dann gilt das neue europäische Produkthaftungsrecht für Produkte, die danach in Verkehr gebracht werden. Software und Systeme mit künstlicher Intelligenz sind darin ausdrücklich Produkte. Hersteller müssen im Streitfall Unterlagen offenlegen, und Gerichte dürfen einen Fehler vermuten, wenn der Nachweis für die geschädigte Person übermäßig schwierig wäre. Die 500-Euro-Grenze bei Sachschäden und der Haftungshöchstbetrag entfallen im Richtlinientext. Wie schwer diese Beweislast bisher wiegt, zeigt ein Fall von 2023: Die Klage einer Patientin wegen eines gebrochenen Keramikinlays scheiterte allein daran, dass sie den Produktfehler nicht nachweisen konnte (BGH, Urteil vom 01.08.2023, VI ZR 82/22). Das deutsche Umsetzungsgesetz war am 30.08.2026 noch nicht verkündet; ein Regierungsentwurf liegt seit dem 17.12.2025 vor. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald es so weit ist.
Was ist der Unterschied zwischen Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung?
Die Umwelthaftpflicht übernimmt Ansprüche geschädigter Dritter, etwa des Nachbarn, dessen Grundstück betroffen ist. Die Umweltschadenversicherung übernimmt die Pflicht gegenüber den Behörden, Böden, Gewässer oder geschützte Arten zu sanieren, auch wenn kein Dritter geschädigt ist. Für viele Betriebe gehört beides zusammen. Achten Sie dabei auf zwei Grenzen der Grunddeckung: das eigene Grundstück und das Grundwasser sind ausgenommen und brauchen eigene Bausteine.
Wie groß kann ein Umweltschaden werden?
Sehr groß, und vor allem sehr langlebig. Im bekanntesten deutschen Fall wurden zwischen 2006 und 2008 rund 106.000 Tonnen belasteter Kompost auf Ackerflächen ausgebracht; betroffen sind heute 1.105 Hektar Boden und rund 490 Millionen Kubikmeter Grundwasser. Die geschädigten Stadtwerke summierten ihre Abwehrkosten bis Mitte 2024 auf 15,3 Millionen Euro; ihre Klage von 2019 führte erst am 13.04.2026 zu einem Urteil dem Grunde nach.
Wer gilt eigentlich als Hersteller?
Mehr Betriebe, als die meisten denken. Neben dem tatsächlichen Hersteller auch, wer seinen Namen oder seine Marke auf das Produkt setzt, wer es in den europäischen Wirtschaftsraum einführt, und im Zweifel jeder Lieferant, der seinen eigenen Vorlieferanten nicht binnen eines Monats benennen kann. Gerade für Handelsbetriebe mit Eigenmarken ist das der entscheidende Satz.

Was passiert, wenn Ihr Produkt einen Fehler hat?

Sagen Sie uns, was Sie herstellen oder unter eigenem Namen verkaufen und wohin es geliefert wird. Unser Team prüft, ob Produkt- und Umweltbausteine zu Ihrer Fertigung passen und wo heute eine Lücke steht. Am besten vor der nächsten Serie. Kostenlos und unverbindlich.