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Produkt- und Umweltschaden
Ihr Produkt geht raus, und Sie haften für seine Fehler, auch ohne eigenes Verschulden. Dazu kommt, was aus Ihren Lager- und Tankanlagen austreten kann.
Produkt- und Umweltschaden kurz erklärt
Wer Produkte herstellt, importiert oder unter eigenem Namen verkauft, haftet für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt auch ohne eigenes Verschulden. Dazu kommen Umweltrisiken, etwa austretende Stoffe aus Lager- oder Tankanlagen. Beides deckt die Betriebshaftpflicht allein nicht ab; die Produkt- und die Umweltbausteine erweitern sie genau um diese Lücken. Hersteller, Zulieferer, Handel mit Eigenmarken und Betriebe mit umweltrelevanten Anlagen tragen Schadenersatz und Sanierung ohne sie selbst.
Das ist abgesichert
- Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte
- Je nach Baustein die typischen Zuliefererschäden: Verbindungs- und Weiterverarbeitungsschäden, Aus- und Einbaukosten, Prüf- und Sortierkosten
- Rückruf- und Austauschkosten, aber nur über einen eigenen Baustein
- Ansprüche Dritter nach Umweltschäden
- Öffentlich-rechtliche Sanierung von Boden, Gewässern und Lebensräumen, je nach Baustein
Häufig übersehen
- Rückrufkosten. Das ist der am häufigsten übersehene Punkt dieser Seite: Die Musterbedingungen der Produkthaftpflicht nehmen Ansprüche im Zusammenhang mit einem Rückruf ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus. Wer eine Produkthaftpflicht hat, hat damit noch lange keine Rückrufdeckung; die gibt es nur als eigenes Bedingungswerk
- Reine Nachbesserung mangelhafter Produkte, das ist Gewährleistung und keine Haftpflicht
- Bekannte oder vorsätzlich verschwiegene Mängel
- Schäden durch Erzeugnisse, deren Verwendung nach dem Stand der Technik nicht ausreichend erprobt war
- Umweltschäden auf eigenen, gemieteten oder gepachteten Grundstücken und am Grundwasser: In der Grunddeckung der Umweltschadenversicherung sind beide ausgenommen und nur über Zusatzbausteine versicherbar
- Altlasten aus der Zeit vor Vertragsbeginn
Eine Mineralwasserflasche und der Grundsatz dahinter
Eine Neunjährige holte zwei Mehrwegflaschen aus dem Keller; beim Hochheben explodierte eine davon. Glassplitter verletzten ihr linkes Auge schwer, das Sehvermögen sank dauerhaft. Der Bundesgerichtshof gab ihr recht und stellte zwei Dinge klar, die bis heute gelten: Der Einwand, ein Fehler sei nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkennbar gewesen, entlastet nur bei Entwicklungsrisiken, nicht bei Fabrikationsfehlern. Auch der unvermeidbare Ausreißer aus einer sonst einwandfreien Produktion begründet die Haftung. Und der Hersteller muss den Zustand jeder einzelnen Flasche sichern und dokumentieren, im Fall bei 15.000 Flaschen pro Stunde; wer das versäumt, muss beweisen, dass er es nicht war.
Echter Fall: BGH, Urteil vom 09.05.1995, VI ZR 158/94, amtliche Fundstelle BGHZ 129, 353. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag.
Bausteine im Überblick
Erweiterte Produkthaftpflicht
Für die typischen Zuliefererschäden über die Grunddeckung hinaus: Verbindungs-, Vermischungs- und Weiterverarbeitungsschäden, Aus- und Einbaukosten, Prüf- und Sortierkosten. In den Musterbedingungen stehen sie sämtlich unter dem Vorbehalt einer eigenen Vereinbarung.
Rückrufkosten
Für die organisierte Rückholung betroffener Produkte. Ein eigenes Bedingungswerk, weil die Produkthaftpflicht Rückrufe ausschließt. Es greift zur Vermeidung von Personenschäden, nur für bereits ausgelieferte Ware und nur binnen drei Jahren nach der Auslieferung.
Umwelthaftpflicht
Für privatrechtliche Ansprüche Dritter, die durch einen Umweltschaden geschädigt wurden.
Umweltschadenversicherung
Für die öffentlich-rechtliche Pflicht, Böden, Gewässer oder geschützte Arten nach dem Umweltschadensgesetz zu sanieren, auch ohne geschädigten Dritten.
Für wen ist das sinnvoll?
- Hersteller und Importeure.
- Handel mit Eigenprodukten. Wer eine fremde Ware unter eigener Marke verkauft, gilt nach dem Produkthaftungsgesetz selbst als Hersteller.
- Zulieferer, deren Teile in fremde Produkte eingebaut werden.
- Betriebe mit umweltrelevanten Stoffen oder Anlagen. Der Katalog des Umwelthaftungsgesetzes führt 96 Anlagentypen, von Heizwerken über Lackieranlagen bis zum Gefahrstofflager. Für einen Teil davon verlangt das Gesetz eine Deckungsvorsorge, und wer sie nicht nachweist, riskiert die Untersagung des Betriebs.
Gut zu wissen
- Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Produkthaftpflicht eine Rückrufdeckung enthält. In den Musterbedingungen ist der Rückruf ausgeschlossen, und die Kosten sind kein Kleingeld: Eine Auswertung von 367 Rückruffällen aus 28 Ländern beziffert den Durchschnitt eines größeren Rückrufs auf über 10,5 Millionen Euro (Studie eines Industrieversicherers, Stand 2017; ältere, aber die einzige belastbare Kostenstudie).
- Rechnen Sie damit, dass Rückrufe zunehmen: 2024 zählte der ADAC 532 Kfz-Rückrufaktionen mit über vier Millionen Fahrzeugen, den höchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen.
- Prüfen Sie Lieferketten und den Regress gegenüber Zulieferern.
- Sichern Sie Lager- und Tankanlagen über die Umweltbausteine ab, und zwar beide: die Haftpflicht für Ansprüche Dritter und die Schadenversicherung für die Sanierungspflicht. Die Betriebshaftpflicht allein schließt beides aus.
- Melden Sie neue Anlagen aktiv nach. Für Umweltrisiken gibt es keinen automatischen Vorsorgeschutz.
- Wer in die USA oder nach Kanada liefert, braucht eine ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag.
- Bereiten Sie sich auf das neue Produkthaftungsrecht vor: Die Richtlinie 2024/2853 gilt für Produkte, die nach dem 09.12.2026 in Verkehr gebracht werden.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Bei einem Produkt- oder Umweltvorfall melden Sie sich umgehend bei uns, schnelle Schritte begrenzen den Schaden und die Kosten.
Häufige Fragen
Reicht die normale Betriebshaftpflicht?
Sind Rückrufe versichert?
Hafte ich auch ohne eigenes Verschulden?
Was ändert sich am 09.12.2026, und gilt das auch für Software?
Was ist der Unterschied zwischen Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung?
Wie groß kann ein Umweltschaden werden?
Wer gilt eigentlich als Hersteller?
Was passiert, wenn Ihr Produkt einen Fehler hat?
Sagen Sie uns, was Sie herstellen oder unter eigenem Namen verkaufen und wohin es geliefert wird. Unser Team prüft, ob Produkt- und Umweltbausteine zu Ihrer Fertigung passen und wo heute eine Lücke steht. Am besten vor der nächsten Serie. Kostenlos und unverbindlich.


