Stillstehende Maschinenhalle mit ruhendem Werkzeug

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Betriebs­unterbrechung

Die Maschine ist verbrannt, die Halle gesperrt, und die Löhne laufen weiter. Ein Stillstand kostet zweimal: den Umsatz, den Sie nicht machen, und die Kosten, die trotzdem anfallen.

Betriebsunterbrechung kurz erklärt

Steht der Betrieb nach einem Brand oder Rohrbruch still, laufen Miete, Löhne und Leasingraten weiter, während die Einnahmen fehlen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift, wenn ein versicherter Sachschaden den Betrieb unterbricht: Sie ersetzt für die vereinbarte Zeit den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Kosten. Wer hohe Fixkosten trägt oder von einer Maschine und einem Standort abhängt, gerade in Produktion und Handwerk, zahlt ohne sie jeden Stillstandstag aus eigener Tasche.

So bricht der Ertrag ein, und so weit trägt die Versicherung

Ersetzt, solange die Haftzeit läufterwarteter Verlauf ohne Schaden
  1. Vor dem Schaden

    Der Betrieb läuft, der Ertrag verläuft wie erwartet.

  2. Der Sachschaden

    Ein versicherter Sachschaden trifft eine betrieblich genutzte Sache und unterbricht den Betrieb.

  3. Stillstand

    Kosten wie Miete und Personal laufen weiter, während die Einnahmen fehlen.

  4. Wieder im Betrieb

    Der Ertrag erreicht wieder das erwartete Niveau.

Ohne versicherten Sachschaden gibt es meist keine Leistung. Behördliche Schließungen gehören in die Betriebsschließungsversicherung, allgemeine Marktrückgänge sind nicht versichert. Die Haftzeit ist wählbar und vertraglich vereinbart; ob sie zur realistischen Wiederaufbauzeit Ihres Betriebs passt, klären wir im Gespräch.

Das ist abgesichert

  • Entgangener Gewinn nach einem versicherten Schaden
  • Fortlaufende Kosten wie Miete und Personal, einschließlich Löhnen und Gehältern
  • Vereinbarte Haftzeit bis zur Wiederaufnahme
  • Monatliche Abschlagszahlungen während der Unterbrechung, auf Verlangen (nach den Musterbedingungen)
  • Mehrkosten wie eine Ausweichanmietung, je nach Vereinbarung
  • Auf Wunsch Kopplung an IT-Schäden

Häufig übersehen

  • Ohne versicherten Sachschaden meist keine Leistung
  • Behördliche Schließungen gehören in die Betriebsschließungsversicherung
  • Allgemeine Marktrückgänge sind nicht versichert
  • Der Ausfall eines Zulieferers oder Abnehmers ist nur über eigene Rückwirkungsklauseln gedeckt, und dann nach den Musterbedingungen standardmäßig nur bei Sachschäden innerhalb Deutschlands
  • Verzögert sich die Wiederherstellung, weil nicht genug Kapital bereitsteht, ist der dadurch vergrößerte Ausfall nach den Musterbedingungen nicht ersetzt
  • Verlängern behördliche Auflagen die Wiederherstellung, geht auch das nach den Musterbedingungen nicht voll zulasten der Versicherung
Schadenbeispiel

Ein Großbrand, eine Warnung, zwölf Monate Haftzeit

Ein Produktionsbetrieb brennt 2018. Der Versicherungsmakler hatte vorher schriftlich gewarnt, die Betriebsunterbrechungs-Summe von 917.000 Euro sei deutlich zu knapp bemessen, und eine Anpassung empfohlen; der Betrieb blieb bei seiner Summe und bei zwölf Monaten Haftzeit. Der Wiederaufbau dauerte länger, die Deckung reichte nicht, und am Ende stritt die Firma vor Gericht mit dem eigenen früheren Geschäftsführer darüber, wer diese Entscheidung zu verantworten hatte. Die Lehre steht im Urteil: Wer die empfohlene Anpassung ausschlägt, trägt das Risiko selbst. Summe und Haftzeit sind die beiden Stellschrauben, mit denen dieser Vertrag steht und fällt.

Echter Fall: OLG Köln, Urteil vom 21.11.2023, 9 U 206/22. Haftzeiten und Summen sind wählbar; welche zu Ihrem Betrieb passen, klären wir im Gespräch.

Zwölf Monate Haftzeit, einundzwanzig Monate Stillstand

Zeit bis zum Wiederanlauf

  1. Standard-Haftzeitso sehen es die Musterbedingungen vorZeit bis zum Wiederanlauf12 Monate
  2. Belegter GroßschadenGeflügelschlachtbetrieb in Niedersachsen, bis zum regulären BetriebZeit bis zum Wiederanlauf21 Monate
Die Haftzeit beginnt mit dem Sachschaden. Ist sie kürzer als der Wiederaufbau, endet die Leistung, bevor der Betrieb wieder läuft. Marktüblich lässt sie sich verlängern. Stand 2026, Musterbedingungen des Verbandes; der belegte Fall nach Presseberichten von 2016 bis 2017.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Produktions- und Handwerksbetriebe, besonders Metall-, Holz- und Lebensmittelverarbeitung: Allein 2023 zählte der GDV 21 Feuer-Großschäden über 20 Millionen Euro, zusammen knapp 1,1 Milliarden Euro, fast durchweg in solchen Betrieben (Schadenverhütungsbericht des GDV, Stand 2023).
  • Betriebe mit hohen Fixkosten wie Mieten, Leasingraten und Löhnen.
  • Unternehmen, die auf bestimmte Maschinen oder einen einzigen Standort angewiesen sind.
  • Betriebe mit wenigen großen Zulieferern oder Abnehmern, für die eine Rückwirkungsdeckung wichtig ist.
  • Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe: Auch ein Freizeitpark stand mit einem Feuer-Großschaden in der GDV-Liste der zehn größten versicherten Schäden des Jahres 2023.

Gut zu wissen

  • Wählen Sie die Haftzeit nach der realistischen Wiederaufbauzeit, nicht nach dem Beitrag. Standard sind zwölf Monate, marktüblich sind bis zu 36 wählbar (Stand 2026); dokumentierte Totalschäden brauchten deutlich länger als ein Jahr.
  • Denken Sie bei Haftzeiten über zwölf Monaten daran, dass die Versicherungssumme dann zwei Jahresroherträge abbilden muss; die Musterbedingungen rechnen in diesem Fall mit einem Bewertungszeitraum von 24 Monaten.
  • Verlangen Sie im Schadenfall monatliche Abschlagszahlungen, die Musterbedingungen sehen sie ausdrücklich vor. Das sichert die Liquidität, während die Regulierung läuft.
  • Prüfen Sie die Rückwirkungsdeckung, wenn Sie von wenigen Zulieferern oder Abnehmern abhängen.
  • Koppeln Sie bei IT-Abhängigkeit den Schutz an die Cyber-Versicherung.
  • Aktualisieren Sie die Werte bei Wachstum regelmäßig.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Sobald der Betrieb stillsteht, melden Sie sich bei uns, wir helfen, den Ausfall sauber zu dokumentieren.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Wann zahlt die Versicherung?
In der Regel nach einem versicherten Sachschaden, etwa durch Feuer, der eine betrieblich genutzte Sache trifft und den Betrieb unterbricht.
Was ist die Haftzeit?
Sie bestimmt, wie lange nach einem Schaden geleistet wird, und beginnt mit dem Sachschaden, nicht mit der ersten Zahlung. Nach den Musterbedingungen sind zwölf Monate der Standard, marktüblich lässt sich die Haftzeit auf bis zu 36 Monate verlängern (Stand 2026). Sie sollte zur realistischen Wiederaufbauzeit Ihres Betriebs passen.
Wie lange steht ein Betrieb nach einem Großschaden wirklich still?
Länger, als viele planen, denn Genehmigungen, Maschinenlieferzeiten und behördliche Auflagen kommen zum Wiederaufbau der Mauern hinzu. Ein niedergebrannter Geflügelschlachtbetrieb in Niedersachsen brauchte rund 21 Monate bis zum regulären Betrieb, bei einem Schaden von etwa 300 Millionen Euro (Presseberichte 2016 bis 2017). Zur Standard-Haftzeit von zwölf Monaten passt das nicht, und genau diese Lücke zu übersehen ist der häufigste Beratungsfehler bei diesem Vertrag.
Zahlt die Versicherung auch ohne Sachschaden, etwa bei Stromausfall oder Pandemie?
Nein, die Betriebsunterbrechungsversicherung setzt einen versicherten Sachschaden voraus. Behördliche Schließungen aus Infektionsschutzgründen sind Sache der Betriebsschließungsversicherung, ein IT-bedingter Stillstand gehört zur Cyber-Versicherung. Wir stimmen die drei Verträge aufeinander ab.
Was ist ein Rückwirkungsschaden?
Ein Ausfall, dessen Ursache nicht bei Ihnen liegt: Der Sachschaden trifft einen Zulieferer oder Abnehmer, und Ihr Betrieb steht trotzdem still. Wie weit das reicht, zeigte der Brand in einer Chemieanlage in Marl 2012: Rund 40 Prozent der Weltproduktion eines Kunststoff-Vorprodukts fielen aus, und die Automobilindustrie berief ein Krisentreffen ein, obwohl bei den betroffenen Herstellern selbst nichts gebrannt hatte (Fachpresse, Stand 2012). Gedeckt sind solche Fälle nur über eigene Rückwirkungsklauseln.
Sind Löhne und Gehälter mitversichert, wenn der Betrieb stillsteht?
Ja, als fortlaufende Kosten, zusammen mit dem entgangenen Betriebsgewinn. Was ohne diese Deckung passiert, zeigt der niedersächsische Großbrandfall: Dort wurden nach dem Feuer über 500 Beschäftigte entlassen (Presseberichte, Stand 2016).
Bekomme ich erst am Ende der Unterbrechung Geld?
Nein. Nach den Musterbedingungen können Sie nach jedem Unterbrechungsmonat den bereits feststellbaren Mindestbetrag als Abschlag verlangen. Wir achten darauf, dass das im Schadenfall auch geschieht.
Reicht die kleine Betriebsunterbrechung in meiner Inhaltsversicherung?
Nur, wenn Ihr Jahresrohertrag ungefähr dem Wert Ihres Inventars entspricht. Nach den Musterbedingungen gilt bei der kleinen Betriebsunterbrechung nämlich die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung zugleich als Grenze für den Ertragsausfall. Wer mit wenig Einrichtung viel Umsatz macht, etwa als Dienstleister oder Händler mit schnellem Warenumschlag, ist damit strukturell unterversichert und braucht eine eigenständige Deckung.
Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Als Baustein der Inhaltsversicherung ist die kleine Betriebsunterbrechung schon für kleine Beiträge zu haben; eine Marktübersicht nannte für ein kleines Restaurant mit 100.000 Euro Versicherungssumme rund 109 Euro im Jahr (Vergleichsportal, Abruf 2026, Momentaufnahme). Eine Besonderheit beim Feuer-Baustein: Für Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungsverträge gilt ein Versicherungsteuersatz von 22 statt 19 Prozent. Für größere Betriebe hängt der Beitrag von Branche, Rohertrag, Haftzeit und Selbstbeteiligung ab; das rechnen wir konkret.

Wie lange trägt Ihr Betrieb einen Stillstand?

Schicken Sie uns Ihre Police. Unser Team sieht nach, für welche Zeit sie den Ausfall ersetzt und ob die vereinbarte Summe zu Ihren heutigen Fixkosten passt. Am besten, bevor sich diese Kosten das nächste Mal ändern. Kostenlos und unverbindlich.