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Betriebsunterbrechung
Die Maschine ist verbrannt, die Halle gesperrt, und die Löhne laufen weiter. Ein Stillstand kostet zweimal: den Umsatz, den Sie nicht machen, und die Kosten, die trotzdem anfallen.
Betriebsunterbrechung kurz erklärt
Steht der Betrieb nach einem Brand oder Rohrbruch still, laufen Miete, Löhne und Leasingraten weiter, während die Einnahmen fehlen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift, wenn ein versicherter Sachschaden den Betrieb unterbricht: Sie ersetzt für die vereinbarte Zeit den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Kosten. Wer hohe Fixkosten trägt oder von einer Maschine und einem Standort abhängt, gerade in Produktion und Handwerk, zahlt ohne sie jeden Stillstandstag aus eigener Tasche.
So bricht der Ertrag ein, und so weit trägt die Versicherung
- Vor dem Schaden
Der Betrieb läuft, der Ertrag verläuft wie erwartet.
- Der Sachschaden
Ein versicherter Sachschaden trifft eine betrieblich genutzte Sache und unterbricht den Betrieb.
- Stillstand
Kosten wie Miete und Personal laufen weiter, während die Einnahmen fehlen.
- Wieder im Betrieb
Der Ertrag erreicht wieder das erwartete Niveau.
Das ist abgesichert
- Entgangener Gewinn nach einem versicherten Schaden
- Fortlaufende Kosten wie Miete und Personal, einschließlich Löhnen und Gehältern
- Vereinbarte Haftzeit bis zur Wiederaufnahme
- Monatliche Abschlagszahlungen während der Unterbrechung, auf Verlangen (nach den Musterbedingungen)
- Mehrkosten wie eine Ausweichanmietung, je nach Vereinbarung
- Auf Wunsch Kopplung an IT-Schäden
Häufig übersehen
- Ohne versicherten Sachschaden meist keine Leistung
- Behördliche Schließungen gehören in die Betriebsschließungsversicherung
- Allgemeine Marktrückgänge sind nicht versichert
- Der Ausfall eines Zulieferers oder Abnehmers ist nur über eigene Rückwirkungsklauseln gedeckt, und dann nach den Musterbedingungen standardmäßig nur bei Sachschäden innerhalb Deutschlands
- Verzögert sich die Wiederherstellung, weil nicht genug Kapital bereitsteht, ist der dadurch vergrößerte Ausfall nach den Musterbedingungen nicht ersetzt
- Verlängern behördliche Auflagen die Wiederherstellung, geht auch das nach den Musterbedingungen nicht voll zulasten der Versicherung
Ein Großbrand, eine Warnung, zwölf Monate Haftzeit
Ein Produktionsbetrieb brennt 2018. Der Versicherungsmakler hatte vorher schriftlich gewarnt, die Betriebsunterbrechungs-Summe von 917.000 Euro sei deutlich zu knapp bemessen, und eine Anpassung empfohlen; der Betrieb blieb bei seiner Summe und bei zwölf Monaten Haftzeit. Der Wiederaufbau dauerte länger, die Deckung reichte nicht, und am Ende stritt die Firma vor Gericht mit dem eigenen früheren Geschäftsführer darüber, wer diese Entscheidung zu verantworten hatte. Die Lehre steht im Urteil: Wer die empfohlene Anpassung ausschlägt, trägt das Risiko selbst. Summe und Haftzeit sind die beiden Stellschrauben, mit denen dieser Vertrag steht und fällt.
Echter Fall: OLG Köln, Urteil vom 21.11.2023, 9 U 206/22. Haftzeiten und Summen sind wählbar; welche zu Ihrem Betrieb passen, klären wir im Gespräch.
Zwölf Monate Haftzeit, einundzwanzig Monate Stillstand
Zeit bis zum Wiederanlauf
- Standard-Haftzeitso sehen es die Musterbedingungen vorZeit bis zum Wiederanlauf12 Monate
- Belegter GroßschadenGeflügelschlachtbetrieb in Niedersachsen, bis zum regulären BetriebZeit bis zum Wiederanlauf21 Monate
Für wen ist das sinnvoll?
- Produktions- und Handwerksbetriebe, besonders Metall-, Holz- und Lebensmittelverarbeitung: Allein 2023 zählte der GDV 21 Feuer-Großschäden über 20 Millionen Euro, zusammen knapp 1,1 Milliarden Euro, fast durchweg in solchen Betrieben (Schadenverhütungsbericht des GDV, Stand 2023).
- Betriebe mit hohen Fixkosten wie Mieten, Leasingraten und Löhnen.
- Unternehmen, die auf bestimmte Maschinen oder einen einzigen Standort angewiesen sind.
- Betriebe mit wenigen großen Zulieferern oder Abnehmern, für die eine Rückwirkungsdeckung wichtig ist.
- Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe: Auch ein Freizeitpark stand mit einem Feuer-Großschaden in der GDV-Liste der zehn größten versicherten Schäden des Jahres 2023.
Gut zu wissen
- Wählen Sie die Haftzeit nach der realistischen Wiederaufbauzeit, nicht nach dem Beitrag. Standard sind zwölf Monate, marktüblich sind bis zu 36 wählbar (Stand 2026); dokumentierte Totalschäden brauchten deutlich länger als ein Jahr.
- Denken Sie bei Haftzeiten über zwölf Monaten daran, dass die Versicherungssumme dann zwei Jahresroherträge abbilden muss; die Musterbedingungen rechnen in diesem Fall mit einem Bewertungszeitraum von 24 Monaten.
- Verlangen Sie im Schadenfall monatliche Abschlagszahlungen, die Musterbedingungen sehen sie ausdrücklich vor. Das sichert die Liquidität, während die Regulierung läuft.
- Prüfen Sie die Rückwirkungsdeckung, wenn Sie von wenigen Zulieferern oder Abnehmern abhängen.
- Koppeln Sie bei IT-Abhängigkeit den Schutz an die Cyber-Versicherung.
- Aktualisieren Sie die Werte bei Wachstum regelmäßig.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Sobald der Betrieb stillsteht, melden Sie sich bei uns, wir helfen, den Ausfall sauber zu dokumentieren.
Häufige Fragen
Wann zahlt die Versicherung?
Was ist die Haftzeit?
Wie lange steht ein Betrieb nach einem Großschaden wirklich still?
Zahlt die Versicherung auch ohne Sachschaden, etwa bei Stromausfall oder Pandemie?
Was ist ein Rückwirkungsschaden?
Sind Löhne und Gehälter mitversichert, wenn der Betrieb stillsteht?
Bekomme ich erst am Ende der Unterbrechung Geld?
Reicht die kleine Betriebsunterbrechung in meiner Inhaltsversicherung?
Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Wie lange trägt Ihr Betrieb einen Stillstand?
Schicken Sie uns Ihre Police. Unser Team sieht nach, für welche Zeit sie den Ausfall ersetzt und ob die vereinbarte Summe zu Ihren heutigen Fixkosten passt. Am besten, bevor sich diese Kosten das nächste Mal ändern. Kostenlos und unverbindlich.


