Techniker am Serverschrank eines Betriebs

Firmenkunden › Cyber-Versicherung

Firmenkunden

Cyber-Versicherung

Morgens sind alle Rechner verschlüsselt, die Arbeit steht, und am Telefon meldet sich jemand mit einer Forderung. Ein einziger Angriff genügt dafür.

Cyber-Versicherung kurz erklärt

Ein einziger Angriff auf die IT kann einen Betrieb lahmlegen: verschlüsselte Rechner, stillstehende Produktion, gestohlene Kundendaten. Die Cyber-Versicherung übernimmt die Kosten für Wiederherstellung, Krisenmanagement und Ertragsausfall, trägt die Haftung gegenüber Dritten und stellt im Ernstfall rund um die Uhr Fachleute bereit. Wer mit Kundendaten arbeitet oder ohne seine IT stillsteht, und das sind heute die meisten, zahlt Wiederherstellung, Ausfall und Anwälte sonst selbst.

Was Sie selbst vorbereiten und wo die Cyber-Versicherung ansetzt

  1. Grundlagen im Betrieb

    Regelmäßige Backups, Updates und Schulungen. Viele Verträge setzen solche Maßnahmen voraus.

  2. Notfallplan

    Ein einfacher Plan mit Rufnummern und Zuständigkeiten, bereit vor dem Ernstfall.

  3. Cyber-Versicherung

    Sie trägt die Wiederherstellung von Daten und Systemen, die Kosten der Betriebsunterbrechung durch IT-Ausfall und die Haftung bei Datenschutzverletzungen; dazu kommt Krisen- und Expertenhilfe rund um die Uhr.

Sind personenbezogene Daten betroffen, ist die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu unterrichten. Ohne die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen kann die Leistung gekürzt werden; welche Maßnahmen der Tarif verlangt, klären wir vor Abschluss.

Das ist abgesichert

  • Wiederherstellung von Daten und Systemen
  • Kosten bei Betriebsunterbrechung durch IT-Ausfall
  • Haftung bei Datenschutzverletzungen
  • Krisen- und Expertenhilfe rund um die Uhr
  • Je nach Tarif Vorbeugung: Schulungen, Test-Phishing und Prüfung der eigenen Schwachstellen

Häufig übersehen

  • Ohne vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen wie Backups und Updates kann die Leistung gekürzt werden
  • Bereits bekannte Sicherheitsvorfälle vor Vertragsbeginn
  • Schäden durch fehlende Grundabsicherung der IT
  • Der Ausfall eines Cloud-Anbieters, etwa der Buchhaltungs- oder Kassensoftware, ist nach den Musterbedingungen des Versicherer-Gesamtverbands (Stand 2024) ausgenommen und braucht eine eigene Vereinbarung
  • Überweisungsbetrug und ähnliche Täuschungen sind häufig nur mit eigener Summengrenze gedeckt; die Vertrauensschadenversicherung ergänzt hier
Schadenbeispiel

Vom Angriff zur Insolvenz in dreizehn Tagen

Am 19. Mai 2025 traf ein Verschlüsselungsangriff einen Serviettenhersteller mit 240 Beschäftigten: Rechner und Laptops unbrauchbar, die Drucker lieferten nur noch das Erpresserschreiben, Produktion, Rechnungen und Auftragsbearbeitung standen still. Knapp zwei Wochen später, am 1. Juni, stellte das Traditionsunternehmen Insolvenzantrag; für die Investorensuche blieb danach weniger Zeit als üblich. Der Angriff war nicht die einzige Ursache der Schieflage, aber ihr Kipppunkt. Genau dagegen ist die Cyber-Versicherung gebaut: schnelle Forensik und Wiederherstellung, damit aus Tagen keine Wochen werden, und der Ersatz des Ertragsausfalls, damit der Stillstand nicht die Liquidität reißt.

Echter Fall: Serviettenhersteller Fasana, Euskirchen (Fachpresse, Stand 2025). Ob und in welchem Umfang eine Versicherung leistet, richtet sich nach dem Vertrag.

Wie oft es trifft, und was es kostet

  1. 87Prozent

    der deutschen Unternehmen waren zuletzt von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen

    Bitkom-Studie Wirtschaftsschutz, Stand 2025

  2. gut 45.000Euro

    kostete ein versicherter Cyberschaden im Durchschnitt je Fall

    nach Zahlen des GDV, Stand 2023

  3. 80Prozent

    der angezeigten Angriffe mit Erpressungssoftware trafen kleine und mittlere Betriebe

    Lagebericht des BSI, Stand 2025

Die drei Zahlen stammen aus drei getrennten Erhebungen. Sie stehen nebeneinander und lassen sich nicht miteinander verrechnen. Stand 2025, die Herkunft steht an jeder einzelnen Zahl.

Bausteine im Überblick

Eigenschäden

Datenwiederherstellung, Systemwiederaufbau, Ertragsausfall und Benachrichtigungskosten.

Drittschäden & Haftung

Ansprüche Dritter und Folgen von Datenschutzverletzungen.

Assistance

Soforthilfe rund um die Uhr, IT-Forensik, Rechts- und Krisenkommunikation.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Betriebe, die mit Kundendaten arbeiten.
  • Unternehmen mit Online-Shop oder digitalen Prozessen.
  • Firmen, für die ein IT-Ausfall den Betrieb stoppt.
  • Kleine und mittlere Betriebe: 80 Prozent der angezeigten Ransomware-Angriffe richteten sich zuletzt gegen sie (BSI-Lagebericht 2025).
  • Betriebe mit viel Zahlungsverkehr per E-Mail, denn rund die Hälfte der bearbeiteten Schäden eines großen Cyber-Versicherers waren zuletzt Betrugsfälle (Stoik, Stand 2025).

Gut zu wissen

  • Sichern Sie die Grundlagen: regelmäßige Backups, Updates und Schulungen.
  • Sichern Sie die Anmeldung Ihrer E-Mail-Konten mit einem zweiten Faktor: Nach dem Schadensbericht eines großen Cyber-Versicherers waren 95 Prozent der gekaperten Mailkonten Microsoft-365-Konten, oft ohne diese zweite Stufe (Stoik, Stand 2024).
  • Fragen Sie nach dem, was vor dem Schaden passiert: Manche Tarife bringen Schulungen, simulierte Phishing-Mails oder eine Prüfung der eigenen Systeme mit. Der beste Schaden ist der, der ausbleibt.
  • Viele Verträge setzen solche Maßnahmen voraus, etwa eine Anmeldung mit zwei Faktoren. Werden sie nicht eingehalten, kann die Leistung gekürzt werden.
  • Halten Sie einen einfachen Notfallplan bereit, mit Rufnummern und Zuständigkeiten.
  • Lassen Sie sich vor einem Vorfall beraten, nicht erst danach.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Bei einem Verdacht auf einen Angriff melden Sie sich sofort bei uns, schnelle Hilfe ist entscheidend. Denken Sie zugleich an die Meldefrist gegenüber der Aufsichtsbehörde, wenn personenbezogene Daten betroffen sein könnten.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Hilft der Schutz auch, bevor etwas passiert?
Je nach Tarif ja. Verbreitet sind Schulungen für das Team, simulierte Phishing-Mails, mit denen sich gefahrlos üben lässt, und eine Prüfung der eigenen Systeme auf bekannte Schwachstellen. Was Ihr Tarif davon mitbringt, sehen wir vor Abschluss gemeinsam nach; das unterscheidet sich stark.
Brauche ich das als kleiner Betrieb?
Gerade kleinere Betriebe sind oft schlechter geschützt und ein bevorzugtes Ziel: 80 Prozent der beim BKA angezeigten Ransomware-Angriffe trafen zuletzt kleine und mittlere Unternehmen (BSI-Lagebericht 2025). Im Bestand eines großen Cyber-Versicherers meldete zuletzt knapp jede elfte Firma unter 50 Millionen Euro Umsatz binnen eines Jahres einen Vorfall (Stoik, Stand 2025). Der Schutz ist daher gerade für kleinere Betriebe sehr sinnvoll.
Wie groß ist das Risiko insgesamt?
Die Lage verschärft sich: 87 Prozent der deutschen Unternehmen waren zuletzt von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen, der Schaden allein durch Cyberangriffe summiert sich auf gut 200 Milliarden Euro im Jahr (Bitkom-Studie Wirtschaftsschutz, Stand 2025). Der durchschnittliche versicherte Cyberschaden lag bei gut 45.000 Euro je Fall (nach Zahlen des GDV, Stand 2023). Der Markt selbst hat sich zuletzt beruhigt: 2024 nahmen die Cyberversicherer rund 330 Millionen Euro an Beiträgen ein und zahlten 150 Millionen Euro für Schäden aus, erstmals weniger als im Vorjahr (nach Zahlen des GDV, Stand 2024).
Wie lange dauert es, bis der Betrieb wieder läuft?
Bei einem Verschlüsselungsangriff meldete ein großer Cyber-Versicherer zuletzt im Schnitt 18 Tage bis zur Wiederherstellung, bei einem Bearbeitungsaufwand von 48 Personentagen je Fall (Stoik, Stand 2025). Es kann deutlich länger dauern: Ein Fahrradhersteller stand nach einem Angriff drei bis vier Wochen komplett still und meldete danach Insolvenz an (Presseberichte, Stand 2023), ein kommunaler IT-Dienstleister brauchte elf Monate, bis nahezu alle Anwendungen wieder voll liefen (Fachpresse, Stand 2024).
Muss ich einen Datenvorfall melden?
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten verlangt Art. 33 Abs. 1 DSGVO die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde, unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden. Sie entfällt, wenn der Vorfall voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Eine Cyber-Versicherung übernimmt häufig die damit verbundenen Kosten; den Umfang regelt der Vertrag.
Lohnt sich schnelles, offenes Melden überhaupt?
Ja, messbar. Beim ersten DSGVO-Bußgeld Deutschlands blieb die Strafe nach einem Hackerangriff mit rund 330.000 betroffenen Nutzerkonten bei 20.000 Euro, ausdrücklich wegen der schnellen Meldung, der transparenten Aufarbeitung und der zügigen Sicherheitsmaßnahmen des Unternehmens (Datenschutzbehörde Baden-Württemberg, Bescheid 2018). Genau diese Begleitung, von der Forensik bis zur Kommunikation mit der Behörde, ist Teil der Assistance-Leistungen.
Betrifft mich die neue NIS-2-Regulierung?
Seit dem 06.12.2025 gilt die deutsche NIS-2-Umsetzung. Rund 29.500 Unternehmen in 18 Sektoren, in der Regel ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz, müssen sich beim BSI registrieren, erhebliche Sicherheitsvorfälle in Stufen von 24 Stunden, 72 Stunden und 30 Tagen melden und feste Risikomaßnahmen umsetzen, von der Anmeldung mit zwei Faktoren bis zum Notfallplan. Wichtig: Die Registrierungsfrist ist abgelaufen. Das Gesetz gibt dafür drei Monate (§ 33 Abs. 1 BSIG), für bereits bestehende Einrichtungen lief sie am 06.03.2026 ab; die Kulanzfrist, die das BSI im Vollzug eingeräumt hatte, endete am 31.07.2026. Wer bis heute nicht registriert ist, ist im Verzug, und das Versäumnis bleibt eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt werden kann. Nachholen geht weiterhin und ist geboten. Ob Ihr Betrieb dazugehört, zeigt die Betroffenheitsprüfung des BSI; was das Ergebnis für Ihren Cyberschutz bedeutet, sehen wir mit Ihnen durch (Stand August 2026).
Was muss ich technisch vorweisen?
Viele Tarife setzen Grundmaßnahmen wie Backups und Updates voraus. Wir klären die Anforderungen.
Sind Lösegeldforderungen abgedeckt?
Das ist je nach Tarif unterschiedlich, wir prüfen die Bedingungen genau. Zur Einordnung: Nur 15 Prozent der von Ransomware betroffenen Unternehmen zahlten zuletzt überhaupt Lösegeld (Bitkom, Stand 2025); mit guten Sicherungen und schneller Forensik lässt sich die Erpressung oft ins Leere laufen lassen.
Was kostet eine Cyber-Versicherung für einen kleinen Betrieb?
Als Größenordnung: Eine Marktübersicht nannte zuletzt Beispielbeiträge um 30 bis 38 Euro im Monat für Kleinbetriebe mit 250.000 Euro Deckungssumme (Vergleichsportal, Abruf 2026, Momentaufnahme). Ihr Beitrag hängt an Umsatz, Branche und dem Stand Ihrer IT-Sicherheit; wir rechnen das konkret.

Wie lange kämen Sie ohne Ihre IT aus?

Sagen Sie uns, womit Sie arbeiten und wo Ihre Kundendaten liegen. Unser Team prüft, welche Vorkehrungen die Gesellschaften verlangen, und sagt Ihnen vorher, was Ihr Betrieb dafür erfüllen muss. Am besten, bevor die Frage praktisch wird. Kostenlos und unverbindlich.