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Wohngebäudeversicherung
Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser: Die großen Schäden treffen das Haus, nicht den Hausrat. Diese Versicherung schützt die von Ihnen verwalteten Gebäude. Leitungswasser verursacht knapp die Hälfte des Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung.
Wohngebäudeversicherung kurz erklärt
Die Wohngebäudeversicherung deckt die großen Schäden am Gebäude selbst ab, vom Brand über Sturm bis zum Rohrbruch, und entschädigt marktüblich zum gleitenden Neuwert, der jährlich an die Baukosten angepasst wird. Für eine WEG gehört die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Als Verwalter sorgen Sie damit dafür, dass Eigentümer und Gemeinschaft im Schadenfall finanziell abgesichert sind.
Was der Gebäudeschutz trägt und was zusätzlich zu vereinbaren ist
Im Grundschutz
- FeuerBrand, Blitzschlag und Explosion
- Sturm und Hagel
- LeitungswasserRohrbruch und Nässeschäden
- Fest verbaute Gebäudetechnik
Zusätzlich zu vereinbaren
- Erweiterte ElementargefahrenÜberschwemmung, Starkregen und Rückstau
- Mietausfall bei Wohnraumfür eine begrenzte Haftzeit
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsauflagen
im Grundschutz enthaltenje nach Vertrag zusätzlich
Das ist abgesichert
- Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
- Leitungswasser, Rohrbruch und Nässeschäden
- Fest verbaute Gebäudetechnik
- Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten, marktüblich
- Mietausfall bei Wohnraum für eine begrenzte Haftzeit, marktüblich
- Erweiterte Elementargefahren als Zusatzbaustein
- Überspannungs- und Sengschäden, je nach Tarif
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsauflagen, tarifabhängig
Häufig übersehen
- Naturgefahren wie Überschwemmung nur mit dem Baustein Elementar
- Schäden aus aufgeschobener oder unterlassener Instandhaltung
- Allmählich eindringende Feuchtigkeit
- Der Hausrat der Mieter wird nicht über das Gebäude gedeckt
- Bei Leerstand drohen Leistungskürzungen, wenn Frostschutz und Kontrolle wasserführender Anlagen unterbleiben
- Unterversicherung bei zu niedrigem Wert 1914 führt ohne Unterversicherungsverzicht zu anteiliger Kürzung
Für wen ist das sinnvoll?
- Verwalter von Miet- und Eigentumsobjekten.
- WEG-Verwaltungen, die das gemeinschaftliche Eigentum absichern.
- Verwalter mit Verantwortung für mehrere Häuser.
Gut zu wissen
- Prüfen Sie, ob die Entschädigung zum gleitenden Neuwert vereinbart und der Wert 1914 aktuell ermittelt ist.
- Fragen Sie, ob ein Unterversicherungsverzicht besteht und an welche Voraussetzungen er geknüpft ist.
- Klären Sie, ob erweiterte Elementargefahren für den Standort eingeschlossen oder wenigstens angeboten sind.
- Prüfen Sie, ob Mietausfall für Wohnraum enthalten ist und mit welcher Haftzeit.
- Klären Sie, wie Selbstbeteiligungen je Gefahr geregelt und bei WEG-Objekten intern verteilt werden.
- Dokumentieren Sie Instandhaltung, das stützt die Regulierung.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Melden Sie den Schaden unverzüglich (§ 30 VVG), stoppen Sie bei Leitungswasser sofort den Wasseraustritt am Haupthahn und sichern Sie den Schaden fotografisch. Es gilt die Schadenminderungspflicht nach § 82 VVG, halten Sie zudem Wartungs- und Instandhaltungsnachweise bereit. Melden Sie den Schaden dann bei uns: Wir prüfen die Deckung, melden ihn der Gesellschaft und bleiben dran, bis die Sache geklärt ist, auch wenn es mit dem Versicherer hakt.
Häufige Fragen
Ist Elementarschutz enthalten?
Wer ist Vertragspartner?
Wie wird der Wert bestimmt?
Wie groß ist das Leitungswasserrisiko?
Was passiert bei Unterversicherung?
Ist die Gebäudeversicherung für eine WEG vorgeschrieben?
Ist der Wert 1914 noch aktuell?
Schicken Sie uns den Gebäudevertrag mit dem letzten Wertnachweis. Unser Team prüft gleitenden Neuwert, Unterversicherungsverzicht und die Haftzeit für den Mietausfall und sagt Ihnen, was der Eigentümerversammlung vorzulegen ist. Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.


