Winterquartier mit abgedeckten Fahrgeschäftteilen

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Lagerhalle, Winterlager und gewerbliche Gebäude

Im Winterquartier steht alles auf einem Fleck: Geschäfte, Wagen, Technik. Diese Versicherung schützt Ihre Halle und auf Wunsch die Werte, die darin stehen.

Lagerhalle, Winterlager und gewerbliche Gebäude kurz erklärt

In der ruhigen Zeit stehen Fahrgeschäfte, Wagen und Technik in der Lagerhalle oder im Winterquartier; nirgends sonst im Jahr liegen so viele Werte des Betriebs auf einem Fleck. Diese Versicherung schützt die Gebäude und auf Wunsch die eingelagerten Werte vor Feuer, Leitungswasser, Sturm und weiteren Gefahren. Gebäude und Inhalt sind dabei getrennte Versicherungsgegenstände. Ob eigenes Quartier oder gemietete Halle: Ohne diesen Vertrag tragen Sie den Schaden selbst.

Welcher Vertrag trägt was im Winterquartier

Ihre Werte stehen im Winterquartier

Das Gebäude
Gebäude und Inhalt sind getrennte Versicherungsgegenstände; die Gebäudeversicherung deckt die Immobilie selbst.
Die eingelagerten Geschäfte
Fahrgeschäfte und Technik im Quartier sind nur versichert, wenn sie ausdrücklich und mit Summe vereinbart sind.
Die Halle ist gemietet
Auch als Mieter gibt es passende Lösungen für Ihre Werte.
Entschädigt wird marktüblich zum gleitenden Neuwert; bei gestiegenen Baukosten droht sonst eine Kürzung wegen Unterversicherung.

Das ist abgesichert

  • Entschädigung zum gleitenden Neuwert, wie bei Lagerhallen üblich
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasser inklusive Rohrbruch und Frost
  • Sturm und Hagel
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Mehrkosten durch Behördenauflagen beim Wiederaufbau
  • Miet- und Nutzungsausfall nach Vereinbarung
  • Erweiterte Elementargefahren als Baustein
  • Auf Wunsch eingelagerte Fahrgeschäfte und Technik

Häufig übersehen

  • Naturgefahren wie Überschwemmung nur mit dem Baustein Elementar
  • Eingelagerte Werte nur, wenn ausdrücklich vereinbart
  • Bei saisonaler Nichtnutzung gelten Obliegenheiten wie Frostschutz und Kontrollgänge
  • Leerstand und längere Betriebsruhe sind anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen. Wer sie nicht meldet, riskiert im Schadenfall eine Quote statt der vollen Leistung
  • Der Aufschlag vom Zeitwert auf den Neuwert, die sogenannte Neuwertspitze, hängt an einer Frist: Die Musterbedingungen der gewerblichen Feuerversicherung verlangen, dass Sie die Wiederherstellung binnen drei Jahren sicherstellen. In Ihrem Vertrag kann eine kürzere Frist stehen
  • Der Wert 1914 samt Unterversicherungsverzicht gilt in den Musterbedingungen nur für die Feuerfassung, nicht für Leitungswasser, Sturm und Einbruch
  • Lagerung von Gasflaschen, Kraftstoffen und Pyrotechnik kann anzeigepflichtig sein
  • Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen setzen organisatorische Vorkehrungen voraus
  • Unterversicherung bei gestiegenen Baukosten führt zur Kürzung
Schadenbeispiel

Ein Feuer aus der Elektroinstallation, unter den zehn größten des Jahres

Am 19. Juni 2023 brannte es in einem Freizeitpark mit stationären Fahrgeschäften. Ursache war die ortsfeste Elektroinstallation. Der Schaden gehörte zu den zehn größten versicherten Schäden Deutschlands in jenem Jahr; zum Maßstab derselben Liste: Der teuerste Einzelschaden lag bei 175 Millionen Euro. Für einen reisenden Betrieb ist das kein Eins-zu-eins-Vergleich, und wir tun auch nicht so. Übertragbar ist die Ursache: Elektroinstallation, Verteilungen und Aggregate in einer Halle voller eingelagerter Technik. Genau diese Halle ist im Winter der Ort, an dem der ganze Betrieb steht.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Schadenverhütung in der Sachversicherung 2023/2024, Großschadenliste, Stand 2024. Der Fall betraf einen stationären Freizeitpark; ein vergleichbar dokumentierter Fall eines reisenden Schaustellerbetriebs liegt nicht vor. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Schaustellerbetriebe mit eigenem Winterquartier oder Betriebshof.
  • Familienbetriebe mit Lager-, Hallen- oder Werkstattgebäude.
  • Wer Fahrgeschäfte über den Winter einlagert, auch als Mieter einer fremden Halle.
  • Betriebe mit Werkstatt im Quartier, in der über den Winter repariert und geschweißt wird.

Gut zu wissen

  • Vereinbaren Sie die eingelagerten Werte ausdrücklich und mit Summe.
  • Bemessen Sie die Versicherungssumme zum gleitenden Neuwert und vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht. Er gilt in den Musterbedingungen, wenn die Summe auf einer anerkannten Schätzung beruht oder Sie die Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung zutreffend beantwortet haben; nach wertsteigernden Umbauten gilt er nicht mehr.
  • Melden Sie die Winterruhe, bevor sie beginnt. Leerstand und Betriebsruhe sind Gefahrerhöhungen, und über sie entscheidet sich im Schadenfall die Quote, nicht das Ob.
  • Halten Sie die Frostvorsorge nachweisbar: Heizung und Kontrollgänge im Winter sind der praktisch häufigste Streitpunkt. Der Versicherer-Gesamtverband zählt bundesweit rund 25.000 Frostschäden im Jahr mit etwa 140 Millionen Euro Schadenaufwand.
  • Prüfen Sie für die Lage den Elementarschutz.
  • Denken Sie an die Garagenverordnung Ihres Bundeslandes: Sie regelt, was in einer Garage oder Halle abgestellt und gelagert werden darf, und Verstöße können im Schadenfall zum Thema werden.
  • Klären Sie, wie Werkstattnutzung und feuergefährliche Arbeiten berücksichtigt sind.
  • Achten Sie auf Brandschutz und sichere Lagerung im Quartier.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Bei einem Schaden am Quartier oder an gelagerten Werten melden Sie sich unverzüglich, bei Brand nach dem Notruf, und lassen Sie die Schadenstelle möglichst unverändert. Bei Leitungswasser sperren Sie die Zufuhr ab und mindern den Schaden. Wir übernehmen die Abstimmung und begleiten die Regulierung.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Warum reicht die Inhaltsversicherung nicht?
Gebäude und Inhalt sind getrennte Versicherungsgegenstände, die Gebäudeversicherung deckt die Immobilie selbst.
Sind eingelagerte Geschäfte mitversichert?
Das lässt sich gezielt vereinbaren. Wir klären Werte und Umfang.
Ist Hochwasser mitversichert?
Nur mit dem Elementarbaustein, Sturm und Hagel sind dagegen regelmäßig Grunddeckung.
Was gilt beim leeren Winterquartier im Sommer?
Die saisonale Nichtnutzung kann Obliegenheiten auslösen, etwa Kontrollen und das Absperren von Leitungen. Wichtiger noch: Längerer Leerstand und Betriebsruhe sind anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen. Melden Sie beides, bevor es eintritt.
Was ist der Wert 1914, und warum rechnet mein Vertrag damit?
Er ist eine Rechengröße, kein Preis: der ortsübliche Neubauwert Ihres Gebäudes ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914. Die heutige Summe entsteht durch Multiplikation mit dem Anpassungsfaktor, der sich jeweils zum 1. Januar ändert und für 2026 bei 27,63 liegt. So wächst die Summe mit den Baupreisen, und darauf gründet der Unterversicherungsverzicht. In den Musterbedingungen gibt es dieses Verfahren allerdings nur für die Feuerfassung.
Bekomme ich den Neubau bezahlt oder den Zeitwert?
Zunächst den Zeitwert. Den Aufschlag darüber, die Neuwertspitze, gibt es nur, soweit und sobald Sie sichergestellt haben, dass Sie das Gebäude wiederherstellen. Die Musterbedingungen der gewerblichen Feuerversicherung geben dafür drei Jahre ab dem Schadenfall; fällig wird der Anteil erst nach Nachweis. Welche Frist konkret gilt, steht in Ihrem Vertrag, und sie kann kürzer sein.
Sind Reparaturen am eigenen Fahrgeschäft in der Halle ein Problem?
Reparieren dürfen Sie. Bei feuergefährlichen Arbeiten wie Schweißen erwarten die Versicherer aber organisatorische Vorkehrungen, und die sollten vorher vereinbart sein. Wir klären mit Ihnen, was Ihr Vertrag dazu verlangt.
Zahlt die Versicherung den Neubau?
Marktüblich zum gleitenden Neuwert, wenn die Summe richtig bemessen ist, sonst droht Unterversicherung.
Was, wenn ich die Halle miete?
Auch als Mieter gibt es passende Lösungen für Ihre Werte.

Weiß Ihr Versicherer, dass die Halle im Winter stillsteht?

Melden Sie uns die Winterruhe, bevor sie beginnt, und schicken Sie uns den Vertrag dazu. Kostenlos und unverbindlich. Unser Team prüft Summe, Unterversicherungsverzicht und Frostvorsorge und sagt Ihnen, was die Gesellschaft dafür sehen will. Wo Ihr Quartier steht, ist dabei gleich; wir arbeiten bundesweit.