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Lagerhalle, Winterlager und gewerbliche Gebäude
Im Winterquartier steht alles auf einem Fleck: Geschäfte, Wagen, Technik. Diese Versicherung schützt Ihre Halle und auf Wunsch die Werte, die darin stehen.
Lagerhalle, Winterlager und gewerbliche Gebäude kurz erklärt
In der ruhigen Zeit stehen Fahrgeschäfte, Wagen und Technik in der Lagerhalle oder im Winterquartier; nirgends sonst im Jahr liegen so viele Werte des Betriebs auf einem Fleck. Diese Versicherung schützt die Gebäude und auf Wunsch die eingelagerten Werte vor Feuer, Leitungswasser, Sturm und weiteren Gefahren. Gebäude und Inhalt sind dabei getrennte Versicherungsgegenstände. Ob eigenes Quartier oder gemietete Halle: Ohne diesen Vertrag tragen Sie den Schaden selbst.
Welcher Vertrag trägt was im Winterquartier
Ihre Werte stehen im Winterquartier
- Das Gebäude
- Gebäude und Inhalt sind getrennte Versicherungsgegenstände; die Gebäudeversicherung deckt die Immobilie selbst.
- Die eingelagerten Geschäfte
- Fahrgeschäfte und Technik im Quartier sind nur versichert, wenn sie ausdrücklich und mit Summe vereinbart sind.
- Die Halle ist gemietet
- Auch als Mieter gibt es passende Lösungen für Ihre Werte.
Das ist abgesichert
- Entschädigung zum gleitenden Neuwert, wie bei Lagerhallen üblich
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasser inklusive Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Mehrkosten durch Behördenauflagen beim Wiederaufbau
- Miet- und Nutzungsausfall nach Vereinbarung
- Erweiterte Elementargefahren als Baustein
- Auf Wunsch eingelagerte Fahrgeschäfte und Technik
Häufig übersehen
- Naturgefahren wie Überschwemmung nur mit dem Baustein Elementar
- Eingelagerte Werte nur, wenn ausdrücklich vereinbart
- Bei saisonaler Nichtnutzung gelten Obliegenheiten wie Frostschutz und Kontrollgänge
- Leerstand und längere Betriebsruhe sind anzeigepflichtige Gefahrerhöhungen. Wer sie nicht meldet, riskiert im Schadenfall eine Quote statt der vollen Leistung
- Der Aufschlag vom Zeitwert auf den Neuwert, die sogenannte Neuwertspitze, hängt an einer Frist: Die Musterbedingungen der gewerblichen Feuerversicherung verlangen, dass Sie die Wiederherstellung binnen drei Jahren sicherstellen. In Ihrem Vertrag kann eine kürzere Frist stehen
- Der Wert 1914 samt Unterversicherungsverzicht gilt in den Musterbedingungen nur für die Feuerfassung, nicht für Leitungswasser, Sturm und Einbruch
- Lagerung von Gasflaschen, Kraftstoffen und Pyrotechnik kann anzeigepflichtig sein
- Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen setzen organisatorische Vorkehrungen voraus
- Unterversicherung bei gestiegenen Baukosten führt zur Kürzung
Ein Feuer aus der Elektroinstallation, unter den zehn größten des Jahres
Am 19. Juni 2023 brannte es in einem Freizeitpark mit stationären Fahrgeschäften. Ursache war die ortsfeste Elektroinstallation. Der Schaden gehörte zu den zehn größten versicherten Schäden Deutschlands in jenem Jahr; zum Maßstab derselben Liste: Der teuerste Einzelschaden lag bei 175 Millionen Euro. Für einen reisenden Betrieb ist das kein Eins-zu-eins-Vergleich, und wir tun auch nicht so. Übertragbar ist die Ursache: Elektroinstallation, Verteilungen und Aggregate in einer Halle voller eingelagerter Technik. Genau diese Halle ist im Winter der Ort, an dem der ganze Betrieb steht.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Schadenverhütung in der Sachversicherung 2023/2024, Großschadenliste, Stand 2024. Der Fall betraf einen stationären Freizeitpark; ein vergleichbar dokumentierter Fall eines reisenden Schaustellerbetriebs liegt nicht vor. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung im Einzelfall leistet, richtet sich nach dem Vertrag.
Für wen ist das sinnvoll?
- Schaustellerbetriebe mit eigenem Winterquartier oder Betriebshof.
- Familienbetriebe mit Lager-, Hallen- oder Werkstattgebäude.
- Wer Fahrgeschäfte über den Winter einlagert, auch als Mieter einer fremden Halle.
- Betriebe mit Werkstatt im Quartier, in der über den Winter repariert und geschweißt wird.
Gut zu wissen
- Vereinbaren Sie die eingelagerten Werte ausdrücklich und mit Summe.
- Bemessen Sie die Versicherungssumme zum gleitenden Neuwert und vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht. Er gilt in den Musterbedingungen, wenn die Summe auf einer anerkannten Schätzung beruht oder Sie die Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung zutreffend beantwortet haben; nach wertsteigernden Umbauten gilt er nicht mehr.
- Melden Sie die Winterruhe, bevor sie beginnt. Leerstand und Betriebsruhe sind Gefahrerhöhungen, und über sie entscheidet sich im Schadenfall die Quote, nicht das Ob.
- Halten Sie die Frostvorsorge nachweisbar: Heizung und Kontrollgänge im Winter sind der praktisch häufigste Streitpunkt. Der Versicherer-Gesamtverband zählt bundesweit rund 25.000 Frostschäden im Jahr mit etwa 140 Millionen Euro Schadenaufwand.
- Prüfen Sie für die Lage den Elementarschutz.
- Denken Sie an die Garagenverordnung Ihres Bundeslandes: Sie regelt, was in einer Garage oder Halle abgestellt und gelagert werden darf, und Verstöße können im Schadenfall zum Thema werden.
- Klären Sie, wie Werkstattnutzung und feuergefährliche Arbeiten berücksichtigt sind.
- Achten Sie auf Brandschutz und sichere Lagerung im Quartier.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Bei einem Schaden am Quartier oder an gelagerten Werten melden Sie sich unverzüglich, bei Brand nach dem Notruf, und lassen Sie die Schadenstelle möglichst unverändert. Bei Leitungswasser sperren Sie die Zufuhr ab und mindern den Schaden. Wir übernehmen die Abstimmung und begleiten die Regulierung.
Häufige Fragen
Warum reicht die Inhaltsversicherung nicht?
Sind eingelagerte Geschäfte mitversichert?
Ist Hochwasser mitversichert?
Was gilt beim leeren Winterquartier im Sommer?
Was ist der Wert 1914, und warum rechnet mein Vertrag damit?
Bekomme ich den Neubau bezahlt oder den Zeitwert?
Sind Reparaturen am eigenen Fahrgeschäft in der Halle ein Problem?
Zahlt die Versicherung den Neubau?
Was, wenn ich die Halle miete?
Weiß Ihr Versicherer, dass die Halle im Winter stillsteht?
Melden Sie uns die Winterruhe, bevor sie beginnt, und schicken Sie uns den Vertrag dazu. Kostenlos und unverbindlich. Unser Team prüft Summe, Unterversicherungsverzicht und Frostvorsorge und sagt Ihnen, was die Gesellschaft dafür sehen will. Wo Ihr Quartier steht, ist dabei gleich; wir arbeiten bundesweit.


