Lagerhalle mit Regalen und Gabelstapler

Firmenkunden › Geschäftsinhalt und Inventar

Firmenkunden

Geschäfts­inhalt und Inventar

Ware im Lager, Einrichtung im Laden, Maschinen in der Werkstatt: Ohne das alles steht Ihr Betrieb still. Nach Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm muss es schnell wieder da sein.

Geschäftsinhalt und Inventar kurz erklärt

Der Geschäftsinhalt umfasst alles, was Ihren Betrieb am Laufen hält, von der Ware über die Einrichtung bis zur Maschine. Die Inhaltsversicherung ersetzt ihn nach Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm in der Regel zum Neuwert, also zu dem Betrag, der für eine gleichwertige Neuanschaffung heute nötig ist. So können Sie nach einem Schaden ohne Wertabzug weiterarbeiten. Ohne sie kauft ein Betrieb Lager, Werkstatt oder Praxis ein zweites Mal.

Der Grundschutz für Geschäftsinhalt und Inventar

Im Grundschutz enthalten

  • FeuerBrand, Blitzschlag und Explosion
  • Einbruchdiebstahleinschließlich Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Braucht einen eigenen Baustein oder Vertrag

  • Überschwemmung, Starkregen und Rückstaunur mit dem Baustein Elementar, gerade für ebenerdige Lager und Werkstätten
  • Technische Defekte und Bedienfehlergehören in die Elektronik- und Maschinenversicherung
Ersetzt wird in der Regel der Neuwert. Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Wert zur Zeit des Schadens, darf der Versicherer nur anteilig leisten.

Das ist abgesichert

  • Feuer, Blitzschlag und Explosion
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Überspannungsschäden nach Blitz, je nach Tarif

Häufig übersehen

  • Überschwemmung, Starkregen und Rückstau nur mit dem Baustein Elementar, gerade für ebenerdige Lager und Werkstätten wichtig
  • Technische Defekte und Bedienfehler gehören in die Elektronik- und Maschinenversicherung
  • Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren ist nicht versichert, etwa wenn Ware tagsüber aus dem Verkaufsraum verschwindet
  • Bargeld und Wertsachen nur bis zu tarifabhängigen Grenzen; höhere Kassenbestände brauchen einen eigenen Baustein
  • Saisonale Bestandsspitzen: Übersteigt der Warenwert am Schadentag die Versicherungssumme, etwa im Weihnachtsgeschäft, wird nur anteilig entschädigt
  • Werkzeug und Ware unterwegs, etwa im Firmenfahrzeug, sind über die Deckung am Versicherungsort meist nicht geschützt und brauchen eine eigene Lösung
Schadenbeispiel

Wenn die Summe nicht zum Warenlager passt

In einem Handelsbetrieb bricht nachts ein Feuer aus und zerstört einen Teil des Lagers. Bei der Regulierung zeigt sich, dass der Warenbestand seit Jahren gewachsen ist, die Versicherungssumme aber nie angepasst wurde. Ist sie erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Schadens, darf der Versicherer nach § 75 VVG nur anteilig leisten, im Verhältnis von Summe zu Wert. Der umgekehrte Fall ist etwas anderes: Übersteigt die Summe den Wert erheblich, wird nicht gekürzt, sondern nach § 74 VVG kann jede Vertragspartei verlangen, dass Summe und Beitrag herabgesetzt werden. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht schließt die Kürzung aus.

Ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, steht im Vertrag.

Die häufigste Brandursache ist der Strom

30 Prozent

der untersuchten Brände

Elektrizität liegt damit vor menschlichem Fehlverhalten und vor allen übrigen ermittelten Ursachen.

Ausgewertet sind Brände, deren Ursache sich ermitteln ließ. Für den Betrieb heißt das: Die Prüfung der ortsfesten Elektroinstallation ist keine Formsache. Stand 2024, Brandursachenstatistik des IFS für die Jahre 2015 bis 2024.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Handel mit Warenbestand, besonders bei saisonal stark gefülltem Lager.
  • Gastronomie und Lebensmittelhandwerk: In gewerblichen Küchen führen Elektrik, Bedienfehler und Überhitzung die Brandursachen an (IFS-Auswertung, Stand 2017).
  • Werkstätten und Produktionsbetriebe mit teurem Werkzeug und Maschinen.
  • Büros und Praxen mit wertvoller Einrichtung.
  • Lager- und Logistikbetriebe, bei denen sich die Werte in einer Halle konzentrieren.

Gut zu wissen

  • Ermitteln Sie die Summe zum Neuwert und schreiben Sie sie fort, wenn der Bestand wächst.
  • Fragen Sie gezielt nach dem Unterversicherungsverzicht. Er ist der wirksamste Schutz gegen eine anteilige Kürzung.
  • Melden Sie saisonale Bestandsspitzen vorab. Für stark schwankende Läger gibt es die Stichtagsversicherung: Vereinbart wird eine Höchstsumme, der Beitrag richtet sich nach den monatlich gemeldeten Beständen.
  • Lassen Sie die elektrischen Anlagen regelmäßig prüfen. Elektrizität ist mit rund 30 Prozent die häufigste Ursache der untersuchten Gebäudebrände (IFS-Statistik für 2015 bis 2024).
  • Nehmen Sie Wartungs- und Reinigungspflichten ernst: In einem dokumentierten Fall entzündeten sich die Fettablagerungen einer neun Monate nicht gereinigten Abluftanlage über dem Grill (IFS-Fallbericht). Solche Pflichten können zugleich vertragliche Obliegenheiten sein, deren Verletzung die Leistung gefährdet (§ 28 VVG).
  • Sichern Sie teure Technik zusätzlich über die Maschinenversicherung.
  • Dokumentieren Sie Inventar und Warenbestand mit Fotos und Listen.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Erfassen Sie nach Möglichkeit die Schäden mit Fotos und Liste, wir übernehmen die Meldung.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Wie wird der Wert ermittelt?
Üblich ist die Versicherung zum Neuwert des Inventars. Wir helfen bei der Bestandsaufnahme.
Was bedeutet Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Versicherungsfalls, besteht eine Unterversicherung. Der Versicherer leistet dann nur nach dem Verhältnis von Summe zu Wert, und diese Kürzung trifft auch kleinere Schäden. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht schließt sie aus. Eine zu hoch angesetzte Summe ist nicht dasselbe: Übersteigt sie den Wert erheblich, wird nicht gekürzt, sondern jede Vertragspartei kann die Herabsetzung von Summe und Beitrag verlangen.
Sind Maschinen extra zu versichern?
Teure Technik lässt sich gezielt über die Elektronik- und Maschinenversicherung erweitern.
Ist Diebstahl ohne Einbruch gedeckt?
In der Regel ist Einbruchdiebstahl versichert, also mit nachweisbaren Einbruchspuren, dazu Raub. Einfacher Diebstahl ohne solche Spuren ist es standardmäßig nicht. Den genauen Umfang klären wir vorab.
Hilft mir ein Unterversicherungsverzicht wirklich?
Ja, und verlassen sollten Sie sich dabei nur auf das, was im Vertrag steht. In einem Fall vor dem OLG Hamm hatte eine Praxisinhaberin nach einem Leitungswasserschaden von umgerechnet rund 79.000 DM zunächst nur gut 45.000 DM erhalten, weil die Summe zu niedrig war. Sie bekam den Rest erst, weil ihr der Vermittler einen Unterversicherungsverzicht zugesichert hatte und das Gericht den Versicherer an dieser Zusage festhielt (OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2000, 20 U 132/00). Die Lehre: Der Verzicht gehört schriftlich in den Vertrag, nicht ins Beratungsgespräch.
Kürzt der Versicherer, wenn ich grob fahrlässig war?
Er darf es: Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens kann die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt werden (§ 81 Absatz 2 VVG). Viele Gewerbetarife bieten die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit als Vereinbarung an; ob und bis zu welcher Grenze, steht im Tarif und ist ein Punkt, den wir beim Vergleich gezielt prüfen.
Was gilt, wenn meine Alarmanlage beim Einbruch defekt war?
Das macht die Versicherung nicht automatisch leistungsfrei. Schon nach älterer Rechtsprechung durfte ein Versicherer die Leistung nicht allein deshalb verweigern, weil die Einbruchmeldeanlage seit Tagen gestört war (OLG Köln, Urteil vom 21.01.1997, 9 U 76/95). Heute kommt es auf die vereinbarten Obliegenheiten an: Bei deren Verletzung entscheiden Verschulden und Ursächlichkeit über eine Kürzung (§ 28 VVG). Vereinbarte Sicherungen sollten Sie trotzdem in Betrieb halten und Störungen melden.
Wie teuer wird so ein Schaden wirklich?
Ein Lagerhallenbrand einer Kfz-Werkstatt in Hessen wurde Anfang 2026 auf rund 1,5 Millionen Euro geschätzt, mit Spezialwerkzeug und Kundenfahrzeugen in der Halle; der teuerste einzelne Feuer-Großschaden des Jahres 2023 lag nach dem Schadenverhütungsbericht des GDV bei 175 Millionen Euro. Auch ohne Feuer geht es schnell um viel: Beim Einbruch in ein sächsisches Firmengebäude im Sommer 2026 lag allein der Werkzeugschaden bei rund 100.000 Euro (Presseberichte, Stand 2026).
Sind Blitz- und Überspannungsschäden an der Technik gedeckt?
Der direkte Blitzschlag gehört zur Feuer-Gefahr. Überspannungsschäden an Elektronik sind je nach Tarif eine Zusatzvereinbarung, und die lohnt sich: 2024 zählten die Versicherer rund 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden mit im Schnitt etwa 1.600 Euro je Schaden (GDV-Blitzbilanz 2024; die Zahlen stammen aus den privaten Sparten und dienen als Größenordnung).

Was steht bei Ihnen an Werten herum?

Nennen Sie uns Ihre Flächen und eine Hausnummer für Ware, Einrichtung und Maschinen. Unser Team rechnet die Summe nach und sagt Ihnen, ob sie im Schadenfall für den Neuwert reicht. Am besten nach einer größeren Anschaffung oder einem Umbau. Kostenlos und unverbindlich.