
Firmenkunden › Geschäftsinhalt und Inventar
Geschäftsinhalt und Inventar
Ware im Lager, Einrichtung im Laden, Maschinen in der Werkstatt: Ohne das alles steht Ihr Betrieb still. Nach Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm muss es schnell wieder da sein.
Geschäftsinhalt und Inventar kurz erklärt
Der Geschäftsinhalt umfasst alles, was Ihren Betrieb am Laufen hält, von der Ware über die Einrichtung bis zur Maschine. Die Inhaltsversicherung ersetzt ihn nach Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm in der Regel zum Neuwert, also zu dem Betrag, der für eine gleichwertige Neuanschaffung heute nötig ist. So können Sie nach einem Schaden ohne Wertabzug weiterarbeiten. Ohne sie kauft ein Betrieb Lager, Werkstatt oder Praxis ein zweites Mal.
Der Grundschutz für Geschäftsinhalt und Inventar
Das ist abgesichert
- Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Überspannungsschäden nach Blitz, je nach Tarif
Häufig übersehen
- Überschwemmung, Starkregen und Rückstau nur mit dem Baustein Elementar, gerade für ebenerdige Lager und Werkstätten wichtig
- Technische Defekte und Bedienfehler gehören in die Elektronik- und Maschinenversicherung
- Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren ist nicht versichert, etwa wenn Ware tagsüber aus dem Verkaufsraum verschwindet
- Bargeld und Wertsachen nur bis zu tarifabhängigen Grenzen; höhere Kassenbestände brauchen einen eigenen Baustein
- Saisonale Bestandsspitzen: Übersteigt der Warenwert am Schadentag die Versicherungssumme, etwa im Weihnachtsgeschäft, wird nur anteilig entschädigt
- Werkzeug und Ware unterwegs, etwa im Firmenfahrzeug, sind über die Deckung am Versicherungsort meist nicht geschützt und brauchen eine eigene Lösung
Wenn die Summe nicht zum Warenlager passt
In einem Handelsbetrieb bricht nachts ein Feuer aus und zerstört einen Teil des Lagers. Bei der Regulierung zeigt sich, dass der Warenbestand seit Jahren gewachsen ist, die Versicherungssumme aber nie angepasst wurde. Ist sie erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Schadens, darf der Versicherer nach § 75 VVG nur anteilig leisten, im Verhältnis von Summe zu Wert. Der umgekehrte Fall ist etwas anderes: Übersteigt die Summe den Wert erheblich, wird nicht gekürzt, sondern nach § 74 VVG kann jede Vertragspartei verlangen, dass Summe und Beitrag herabgesetzt werden. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht schließt die Kürzung aus.
Ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, steht im Vertrag.
Die häufigste Brandursache ist der Strom
30 Prozent
der untersuchten Brände
Elektrizität liegt damit vor menschlichem Fehlverhalten und vor allen übrigen ermittelten Ursachen.
Für wen ist das sinnvoll?
- Handel mit Warenbestand, besonders bei saisonal stark gefülltem Lager.
- Gastronomie und Lebensmittelhandwerk: In gewerblichen Küchen führen Elektrik, Bedienfehler und Überhitzung die Brandursachen an (IFS-Auswertung, Stand 2017).
- Werkstätten und Produktionsbetriebe mit teurem Werkzeug und Maschinen.
- Büros und Praxen mit wertvoller Einrichtung.
- Lager- und Logistikbetriebe, bei denen sich die Werte in einer Halle konzentrieren.
Gut zu wissen
- Ermitteln Sie die Summe zum Neuwert und schreiben Sie sie fort, wenn der Bestand wächst.
- Fragen Sie gezielt nach dem Unterversicherungsverzicht. Er ist der wirksamste Schutz gegen eine anteilige Kürzung.
- Melden Sie saisonale Bestandsspitzen vorab. Für stark schwankende Läger gibt es die Stichtagsversicherung: Vereinbart wird eine Höchstsumme, der Beitrag richtet sich nach den monatlich gemeldeten Beständen.
- Lassen Sie die elektrischen Anlagen regelmäßig prüfen. Elektrizität ist mit rund 30 Prozent die häufigste Ursache der untersuchten Gebäudebrände (IFS-Statistik für 2015 bis 2024).
- Nehmen Sie Wartungs- und Reinigungspflichten ernst: In einem dokumentierten Fall entzündeten sich die Fettablagerungen einer neun Monate nicht gereinigten Abluftanlage über dem Grill (IFS-Fallbericht). Solche Pflichten können zugleich vertragliche Obliegenheiten sein, deren Verletzung die Leistung gefährdet (§ 28 VVG).
- Sichern Sie teure Technik zusätzlich über die Maschinenversicherung.
- Dokumentieren Sie Inventar und Warenbestand mit Fotos und Listen.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Erfassen Sie nach Möglichkeit die Schäden mit Fotos und Liste, wir übernehmen die Meldung.
Häufige Fragen
Wie wird der Wert ermittelt?
Was bedeutet Unterversicherung?
Sind Maschinen extra zu versichern?
Ist Diebstahl ohne Einbruch gedeckt?
Hilft mir ein Unterversicherungsverzicht wirklich?
Kürzt der Versicherer, wenn ich grob fahrlässig war?
Was gilt, wenn meine Alarmanlage beim Einbruch defekt war?
Wie teuer wird so ein Schaden wirklich?
Sind Blitz- und Überspannungsschäden an der Technik gedeckt?
Was steht bei Ihnen an Werten herum?
Nennen Sie uns Ihre Flächen und eine Hausnummer für Ware, Einrichtung und Maschinen. Unser Team rechnet die Summe nach und sagt Ihnen, ob sie im Schadenfall für den Neuwert reicht. Am besten nach einer größeren Anschaffung oder einem Umbau. Kostenlos und unverbindlich.


