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Firmen-Rechtsschutz

Ein gekündigter Mitarbeiter, ein Lieferant, der nicht liefert: Streit gehört zum Geschäft. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt.

Firmen-Rechtsschutz kurz erklärt

Im Geschäftsalltag entstehen schnell Streitigkeiten, mit Mitarbeitenden, Lieferanten oder Behörden. Vor dem Arbeitsgericht kommt eine Besonderheit dazu, die viele Betriebe überrascht: In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt. Der Firmen-Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten im vereinbarten Umfang; was er trägt, entscheiden die gewählten Bausteine. Ohne ihn zahlt ein Betrieb ohne eigene Rechtsabteilung jeden Streit um Personal, Verträge oder Fahrzeuge aus der Kasse.

Die Bausteine des Firmen-Rechtsschutzes

Streit im Betrieb
  • Arbeits-Rechtsschutz

    Für Streitfälle mit Mitarbeitenden, von der Abmahnung bis zur Kündigung.

  • Vertrags- und Forderungs-Rechtsschutz

    Rund um Verträge, Lieferungen und offene Forderungen.

  • Verkehrs-Rechtsschutz

    Für die Firmenfahrzeuge und ihre Fahrerinnen und Fahrer.

  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten

    Schutz bei Vorwürfen aus der betrieblichen Tätigkeit.

Vor dem Arbeitsgericht trägt im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Für bereits laufende oder absehbare Streitfälle besteht kein Schutz. Wartezeiten und der Umfang der einzelnen Bausteine richten sich nach dem Vertrag.

Das ist abgesichert

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, einschließlich der eigenen Anwaltskosten der ersten Instanz (§ 12a Abs. 1 ArbGG)
  • Vertrags- und Forderungsstreitigkeiten, je nach Baustein
  • Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge und die Menschen, die sie fahren
  • Vorwürfe von Ordnungswidrigkeiten und fahrlässigen Straftaten aus der betrieblichen Tätigkeit
  • Die freie Wahl Ihres Anwalts, gesetzlich garantiert (§ 127 Abs. 1 VVG)
  • Ein geregeltes Verfahren, wenn der Versicherer die Erfolgsaussicht verneint (§ 128 VVG)
  • Telefonische Erstberatung, bei einzelnen Anbietern auch Wirtschaftsmediation ohne Wartezeit (Stand 2026)

Häufig übersehen

  • Bereits laufende oder absehbare Streitfälle
  • Fälle ohne hinreichende Erfolgsaussicht; verneint der Versicherer sie, muss der Vertrag ein Gutachterverfahren vorsehen (§ 128 VVG)
  • Bausteine, die nicht vereinbart wurden. Der Versicherer schuldet die erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (§ 125 VVG), nicht mehr
  • Alles, was in eine noch laufende Wartezeit fällt; die Fristen gelten je Baustein verschieden
  • Vorsätzlich begangene Straftaten; bei einer Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Schutz rückwirkend
Schadenbeispiel

Gewonnen, und trotzdem rund 4.100 Euro ärmer

Ein Betrieb kündigt einer Mitarbeiterin, die dagegen vor dem Arbeitsgericht klagt. Der Betrieb gewinnt im Urteilsverfahren der ersten Instanz. Seine Anwaltskosten bekommt er trotzdem nicht erstattet, denn § 12a Abs. 1 ArbGG schließt genau diesen Anspruch aus, ebenso eine Entschädigung für die aufgewendete Zeit. Was das kostet, lässt sich beziffern: Für eine Kündigungsschutzklage mit 21.048 Euro Streitwert rechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit rund 4.126 Euro Prozesskosten, fünf Jahre zuvor waren es bei niedrigerem Streitwert noch etwa 3.295 Euro. Hinzu kommt: Rund vier von fünf erledigten Kündigungsverfahren enden im Vergleich, und auch der Weg dorthin kostet Honorar. Ein vereinbarter Arbeits-Rechtsschutz trägt das im vertraglichen Rahmen.

Kostenbeispiel nach einer Modellrechnung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stand 2025; Vergleichsquote nach dem Statistischen Bericht Arbeitsgerichte 2024. Umfang und Grenzen richten sich nach dem Vertrag.

Was ein Prozess kostet, hängt am Streitwert

StreitwertProzesskosten

  1. Kündigungsschutzklageder Streitwert ist auf höchstens ein Vierteljahresentgelt gedeckeltStreitwert21.048 EuroProzesskosten4.126 Euro
  2. Rückabwicklung eines AutokaufsStreitwert45.896 EuroProzesskosten11.109 Euro
Vor dem Arbeitsgericht trägt im ersten Rechtszug jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Stand 2025, Modellrechnung des GDV nach dem neuen Kostenrecht.

Bausteine im Überblick

Arbeits-Rechtsschutz

Für Streitfälle mit Mitarbeitenden, von Abmahnung bis Kündigung.

Vertrags- & Forderungs-Rechtsschutz

Rund um Verträge, Lieferungen und offene Forderungen.

Verkehrs-Rechtsschutz

Für die Firmenfahrzeuge und ihre Fahrerinnen und Fahrer.

Straf- & Ordnungswidrigkeiten

Schutz bei Vorwürfen aus der betrieblichen Tätigkeit.

Für wen ist das sinnvoll?

  • Betriebe mit Mitarbeitenden: Arbeitsrechtliche Fälle machen rund 13 Prozent der Rechtsschutzfälle aus, und in Baden-Württemberg stiegen die Kündigungsverfahren von 14.914 (2023) auf 18.228 (2024) (Bestandsauswertung eines großen Versicherers, Stand 2023; Justizministerium Baden-Württemberg, Stand 2024).
  • Handwerk, Handel und Dienstleistung mit vielen Verträgen: Vertragsstreit ist mit rund 26 Prozent die häufigste Schadenart. Zur Größenordnung: Die Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs mit 45.896 Euro Streitwert kostet rund 11.109 Euro (GDV-Modellrechnung, Stand 2025).
  • Firmen mit eigenem Fuhrpark: Schadenersatz nach Unfällen und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr machen zusammen gut 30 Prozent der Fälle aus (Bestandsauswertung, Stand 2023).
  • Kleine Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung.
  • Betriebe, die bauen wollen: Der Bauherren-Rechtsschutz hat eine lange Wartezeit.

Gut zu wissen

  • Wählen Sie die Bausteine passend zur Betriebsstruktur. Wer Personal beschäftigt, braucht den Arbeits-Rechtsschutz zuerst.
  • Der Vertrag muss stehen, bevor der Konflikt entsteht. Für eine bereits ausgesprochene Kündigung oder eine offene Forderung gibt es keinen Schutz mehr.
  • Für kleinere Fragen aus dem Betriebsalltag lohnt sich die telefonische Erstberatung, bevor daraus ein Verfahren wird.
  • Rechnen Sie die Wartezeiten ein. Ausgerechnet der Arbeits-Rechtsschutz gehört zu denen mit der längsten.
  • Eine Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht ist nicht das letzte Wort: Ihr eigener Anwalt kann einen Stichentscheid abgeben, der den Versicherer grundsätzlich bindet.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Bevor Sie handeln, sprechen Sie mit uns, wir klären die Deckung und den weiteren Weg. Das gilt besonders vor einer Kündigung oder einer Klage: Für einen Streit, der bereits in der Welt ist, gibt es keinen Schutz mehr.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Sind Arbeitsgerichtsverfahren abgedeckt?
Arbeitsrechtsschutz ist ein typischer Baustein, und gerade dort besonders wichtig: Im ersten Rechtszug trägt auch die gewinnende Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Wer eine Kündigung ausspricht und den Prozess gewinnt, bleibt also trotzdem auf seinen Anwaltskosten sitzen. Wir stimmen den Umfang auf Ihren Betrieb ab.
Was kostet uns ein Kündigungsschutzprozess?
Das hängt am Streitwert, und der ist hier gedeckelt: Maßgeblich ist höchstens das Arbeitsentgelt eines Vierteljahres, eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet (§ 42 Abs. 2 GKG). Zwei belegte Größenordnungen: Bei 3.000 Euro Bruttomonatsgehalt, also 9.000 Euro Streitwert, liegen die eigenen Anwaltskosten bis zum Vergleich bei rund 2.150 Euro (Stand 2024/2025); bei 21.048 Euro Streitwert rechnet der GDV mit rund 4.126 Euro Prozesskosten (Stand 2025). Erstattet bekommen Sie davon in der ersten Instanz nichts, auch wenn Sie gewinnen.
Können wir unseren Anwalt frei wählen?
Ja. Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren garantiert § 127 Abs. 1 VVG die freie Anwaltswahl, aus dem Kreis der Anwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Vertrag trägt. Ein Vorschlag des Versicherers bleibt ein Vorschlag.
Was passiert, wenn der Versicherer die Deckung ablehnt?
Stützt er die Ablehnung auf fehlende Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit, muss der Vertrag ein Gutachterverfahren oder ein gleichwertiges Verfahren vorsehen; fehlt der Hinweis darauf, gilt Ihr Rechtsschutzbedürfnis als anerkannt (§ 128 VVG). In der Praxis läuft das über den Stichentscheid Ihres eigenen Anwalts, und der bindet den Versicherer grundsätzlich: Auch eine Auffassung, die nicht der herrschenden Meinung folgt, beseitigt die Bindung nicht (OLG Köln, Urteil vom 20.12.2011, 9 U 122/11), und in einem anderen Fall genügte ein anwaltliches Schreiben, ohne das Wort Stichentscheid zu verwenden (OLG Naumburg, Urteil vom 07.07.2016, 41 U 7/16). Zur Einordnung: Solche Ablehnungen betrafen 2025 weniger als 0,3 Prozent der Deckungsanfragen.
Gibt es Wartezeiten?
Ja, und sie gelten je Baustein verschieden. Bei einem großen Anbieter greifen Wirtschaftsmediation, telefonische Rechtsberatung sowie Ordnungswidrigkeiten- und Schadenersatz-Rechtsschutz sofort; der Arbeits-Rechtsschutz je nach Tarif nach drei oder sechs Monaten, der Bauherren-Rechtsschutz nach sechs (Stand 2026). Für bereits eingetretene oder absehbare Streitfälle besteht ohnehin kein Schutz. Die Fristen Ihres Vertrags sehen wir vorab nach.
Ist ein Streit versichert, der schon vor Vertragsbeginn angelegt war?
Der Rechtsschutzfall entsteht mit dem Pflichtverstoß, den Sie der Gegenseite vorwerfen, und nicht früher. Der Bundesgerichtshof hat das zweimal klargestellt: Maßgeblich sind allein die Tatsachen, mit denen Sie Ihr Begehren begründen (Urteile vom 25.02.2015, IV ZR 214/14, und vom 03.07.2019, IV ZR 195/18). Echte vorvertragliche Verstöße bleiben ausgeschlossen.
Zahlt der Straf-Rechtsschutz auch bei einem Vorsatzvorwurf?
Im Standard nicht: Gedeckt sind regelmäßig Ordnungswidrigkeiten und Fahrlässigkeitsvorwürfe, und bei einer Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Schutz rückwirkend. Es gibt erweiterte Bausteine, die auch beim Vorsatzvorwurf leisten, solange es nicht zur Verurteilung kommt.
Was kostet ein Verfahren allgemein?
Das hängt am Streitwert, und die Anwaltsgebühren stehen dafür in einer gesetzlichen Tabelle: Eine 1,0-Gebühr beträgt 354,50 Euro bis 5.000 Euro Gegenstandswert und steigt über 652,00 und 927,00 Euro auf 1.357,00 Euro bis 50.000 Euro (Anlage 2 zu § 13 RVG). Je Verfahren fallen davon mehrere an, dazu Gerichtskosten und gegebenenfalls die der Gegenseite.
Wie oft werden solche Verträge gebraucht?
Regelmäßig: Für 2025 zählten die Rechtsschutzversicherer rund 5,1 Millionen Leistungsfälle und wendeten dafür etwa 4,1 Milliarden Euro auf, überwiegend für Anwaltskosten (nach Zahlen des GDV, Stand 2025). Zugleich wird Streiten teurer: Die Prozesskosten einer Kündigungsschutzklage legten zwischen 2020 und 2025 um rund ein Viertel zu. Was der Vertrag davon trägt, ergibt sich aus dem, was vereinbart ist; das Gesetz verpflichtet den Versicherer zu den erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (§ 125 VVG), nicht zu allem Denkbaren.

Wo streitet Ihr Betrieb am ehesten?

Sagen Sie uns, wie viele Menschen bei Ihnen arbeiten und womit Sie täglich zu tun haben. Unser Team stellt die Bausteine zusammen, die zu diesen Streitfeldern passen, und nennt die Wartezeiten offen. Am besten, solange kein Fall auf dem Tisch liegt. Kostenlos und unverbindlich.