
Firmenkunden › Firmen-Rechtsschutz
Firmen-Rechtsschutz
Ein gekündigter Mitarbeiter, ein Lieferant, der nicht liefert: Streit gehört zum Geschäft. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt.
Firmen-Rechtsschutz kurz erklärt
Im Geschäftsalltag entstehen schnell Streitigkeiten, mit Mitarbeitenden, Lieferanten oder Behörden. Vor dem Arbeitsgericht kommt eine Besonderheit dazu, die viele Betriebe überrascht: In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt. Der Firmen-Rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten im vereinbarten Umfang; was er trägt, entscheiden die gewählten Bausteine. Ohne ihn zahlt ein Betrieb ohne eigene Rechtsabteilung jeden Streit um Personal, Verträge oder Fahrzeuge aus der Kasse.
Die Bausteine des Firmen-Rechtsschutzes
Arbeits-Rechtsschutz
Für Streitfälle mit Mitarbeitenden, von der Abmahnung bis zur Kündigung.
Vertrags- und Forderungs-Rechtsschutz
Rund um Verträge, Lieferungen und offene Forderungen.
Verkehrs-Rechtsschutz
Für die Firmenfahrzeuge und ihre Fahrerinnen und Fahrer.
Straf- und Ordnungswidrigkeiten
Schutz bei Vorwürfen aus der betrieblichen Tätigkeit.
Das ist abgesichert
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, einschließlich der eigenen Anwaltskosten der ersten Instanz (§ 12a Abs. 1 ArbGG)
- Vertrags- und Forderungsstreitigkeiten, je nach Baustein
- Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge und die Menschen, die sie fahren
- Vorwürfe von Ordnungswidrigkeiten und fahrlässigen Straftaten aus der betrieblichen Tätigkeit
- Die freie Wahl Ihres Anwalts, gesetzlich garantiert (§ 127 Abs. 1 VVG)
- Ein geregeltes Verfahren, wenn der Versicherer die Erfolgsaussicht verneint (§ 128 VVG)
- Telefonische Erstberatung, bei einzelnen Anbietern auch Wirtschaftsmediation ohne Wartezeit (Stand 2026)
Häufig übersehen
- Bereits laufende oder absehbare Streitfälle
- Fälle ohne hinreichende Erfolgsaussicht; verneint der Versicherer sie, muss der Vertrag ein Gutachterverfahren vorsehen (§ 128 VVG)
- Bausteine, die nicht vereinbart wurden. Der Versicherer schuldet die erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (§ 125 VVG), nicht mehr
- Alles, was in eine noch laufende Wartezeit fällt; die Fristen gelten je Baustein verschieden
- Vorsätzlich begangene Straftaten; bei einer Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Schutz rückwirkend
Gewonnen, und trotzdem rund 4.100 Euro ärmer
Ein Betrieb kündigt einer Mitarbeiterin, die dagegen vor dem Arbeitsgericht klagt. Der Betrieb gewinnt im Urteilsverfahren der ersten Instanz. Seine Anwaltskosten bekommt er trotzdem nicht erstattet, denn § 12a Abs. 1 ArbGG schließt genau diesen Anspruch aus, ebenso eine Entschädigung für die aufgewendete Zeit. Was das kostet, lässt sich beziffern: Für eine Kündigungsschutzklage mit 21.048 Euro Streitwert rechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit rund 4.126 Euro Prozesskosten, fünf Jahre zuvor waren es bei niedrigerem Streitwert noch etwa 3.295 Euro. Hinzu kommt: Rund vier von fünf erledigten Kündigungsverfahren enden im Vergleich, und auch der Weg dorthin kostet Honorar. Ein vereinbarter Arbeits-Rechtsschutz trägt das im vertraglichen Rahmen.
Kostenbeispiel nach einer Modellrechnung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Stand 2025; Vergleichsquote nach dem Statistischen Bericht Arbeitsgerichte 2024. Umfang und Grenzen richten sich nach dem Vertrag.
Was ein Prozess kostet, hängt am Streitwert
StreitwertProzesskosten
- Kündigungsschutzklageder Streitwert ist auf höchstens ein Vierteljahresentgelt gedeckeltStreitwert21.048 EuroProzesskosten4.126 Euro
- Rückabwicklung eines AutokaufsStreitwert45.896 EuroProzesskosten11.109 Euro
Bausteine im Überblick
Arbeits-Rechtsschutz
Für Streitfälle mit Mitarbeitenden, von Abmahnung bis Kündigung.
Vertrags- & Forderungs-Rechtsschutz
Rund um Verträge, Lieferungen und offene Forderungen.
Verkehrs-Rechtsschutz
Für die Firmenfahrzeuge und ihre Fahrerinnen und Fahrer.
Straf- & Ordnungswidrigkeiten
Schutz bei Vorwürfen aus der betrieblichen Tätigkeit.
Für wen ist das sinnvoll?
- Betriebe mit Mitarbeitenden: Arbeitsrechtliche Fälle machen rund 13 Prozent der Rechtsschutzfälle aus, und in Baden-Württemberg stiegen die Kündigungsverfahren von 14.914 (2023) auf 18.228 (2024) (Bestandsauswertung eines großen Versicherers, Stand 2023; Justizministerium Baden-Württemberg, Stand 2024).
- Handwerk, Handel und Dienstleistung mit vielen Verträgen: Vertragsstreit ist mit rund 26 Prozent die häufigste Schadenart. Zur Größenordnung: Die Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs mit 45.896 Euro Streitwert kostet rund 11.109 Euro (GDV-Modellrechnung, Stand 2025).
- Firmen mit eigenem Fuhrpark: Schadenersatz nach Unfällen und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr machen zusammen gut 30 Prozent der Fälle aus (Bestandsauswertung, Stand 2023).
- Kleine Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung.
- Betriebe, die bauen wollen: Der Bauherren-Rechtsschutz hat eine lange Wartezeit.
Gut zu wissen
- Wählen Sie die Bausteine passend zur Betriebsstruktur. Wer Personal beschäftigt, braucht den Arbeits-Rechtsschutz zuerst.
- Der Vertrag muss stehen, bevor der Konflikt entsteht. Für eine bereits ausgesprochene Kündigung oder eine offene Forderung gibt es keinen Schutz mehr.
- Für kleinere Fragen aus dem Betriebsalltag lohnt sich die telefonische Erstberatung, bevor daraus ein Verfahren wird.
- Rechnen Sie die Wartezeiten ein. Ausgerechnet der Arbeits-Rechtsschutz gehört zu denen mit der längsten.
- Eine Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht ist nicht das letzte Wort: Ihr eigener Anwalt kann einen Stichentscheid abgeben, der den Versicherer grundsätzlich bindet.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Bevor Sie handeln, sprechen Sie mit uns, wir klären die Deckung und den weiteren Weg. Das gilt besonders vor einer Kündigung oder einer Klage: Für einen Streit, der bereits in der Welt ist, gibt es keinen Schutz mehr.
Häufige Fragen
Sind Arbeitsgerichtsverfahren abgedeckt?
Was kostet uns ein Kündigungsschutzprozess?
Können wir unseren Anwalt frei wählen?
Was passiert, wenn der Versicherer die Deckung ablehnt?
Gibt es Wartezeiten?
Ist ein Streit versichert, der schon vor Vertragsbeginn angelegt war?
Zahlt der Straf-Rechtsschutz auch bei einem Vorsatzvorwurf?
Was kostet ein Verfahren allgemein?
Wie oft werden solche Verträge gebraucht?
Wo streitet Ihr Betrieb am ehesten?
Sagen Sie uns, wie viele Menschen bei Ihnen arbeiten und womit Sie täglich zu tun haben. Unser Team stellt die Bausteine zusammen, die zu diesen Streitfeldern passen, und nennt die Wartezeiten offen. Am besten, solange kein Fall auf dem Tisch liegt. Kostenlos und unverbindlich.


