
Immobilienverwalter › D&O für Verantwortliche
D&O für Verantwortliche
Wer als Organ oder Verwaltungsbeirat entscheidet, haftet dafür persönlich. Diese Versicherung schützt Ihr Privatvermögen. Gemeint sind Geschäftsführung, Organe und Verwaltungsbeiräte.
D&O für Verantwortliche kurz erklärt
Wer Verantwortung als Organ oder Beirat trägt, kann persönlich haftbar gemacht werden, unentgeltliche Beiräte in engeren Grenzen, entgeltlich tätige weiter. Die D&O-Versicherung prüft solche Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und schützt das Privatvermögen der Verantwortlichen. Wer in Geschäftsführung, Organ oder Verwaltungsbeirat sitzt, sollte vorher wissen, wer im Ernstfall zahlt.
Das ist abgesichert
- Persönliche Haftung von Organen und Verantwortlichen für Vermögensschäden aus der Funktion
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft oder Gemeinschaft und Außenhaftung gegenüber Dritten
- Rechts- und Abwehrkosten
- Je nach Vertrag auch ehemalige und künftige Funktionsträger
- Verwaltungsbeiräte und Organe größerer Gemeinschaften, tarifabhängig
- Nachmeldefrist nach Ausscheiden aus der Funktion, tarifabhängig
- Erweiterung auf ehrenamtliche Beiräte für den Fall grober Fahrlässigkeit (§ 29 Abs. 3 WEG)
Häufig übersehen
- Vorsätzliche Pflichtverletzungen und Straftaten (§ 103 VVG)
- Bereits bekannte Ansprüche vor Vertragsbeginn
- Schäden aus rein privatem Handeln außerhalb der Funktion
- Personen- und Sachschäden sind kein D&O-Fall
Für wen ist das sinnvoll?
- Geschäftsführung von Verwaltungsgesellschaften.
- Verwaltungsbeiräte.
- Verantwortliche in größeren Gemeinschaften.
Gut zu wissen
- Klären Sie, ob ehemalige und künftige Funktionsträger mitversichert sind und wie lang die Nachmeldefrist ist.
- Prüfen Sie, ob der Vertrag entgeltliche und unentgeltliche Beiräte unter Berücksichtigung des Haftungsprivilegs nach § 29 Abs. 3 WEG deckt.
- Stimmen Sie die Deckungssumme auf das Mandats- und Verantwortungsvolumen ab.
- Klären Sie, ob Innen- und Außenhaftung eingeschlossen sind.
- Klären Sie, wer Versicherungsnehmer ist und wer den Vertrag zahlt.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Melden Sie einen Anspruch sofort nach Erhebung und geben Sie ohne Abstimmung kein Anerkenntnis ab. Halten Sie Unterlagen zur Organ- oder Beiratsentscheidung bereit, etwa Protokolle, Beschlüsse und Prüfvermerke nach § 29 Abs. 2 WEG. Beachten Sie Nachmeldefristen nach Ausscheiden aus der Funktion. Wir begleiten die Prüfung.
Häufige Fragen
Wer ist versichert?
Brauchen das auch Beiräte?
Zahlt die Gesellschaft den Vertrag?
Was deckt die D&O genau?
Ist Vorsatz versichert?
Was unterscheidet D&O von der Verwalterhaftpflicht?
Wer haftet, wenn ein Beirat aufhört?
Sagen Sie uns, wer bei Ihnen Organ oder Verwaltungsbeirat ist. Unser Team klärt, ob ehemalige und künftige Funktionsträger mitversichert sind, wie lang die Nachmeldefrist läuft und wer den Vertrag zahlt. Am besten vor der nächsten Bestellung. Kostenlos und unverbindlich.


