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Hausrat­versicherung

Feuer, Wasser, Einbruch, Unwetter: Was danach fehlt, muss neu gekauft werden. Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert Ihres beweglichen Eigentums, ob beschädigt oder gestohlen.

Hausratversicherung kurz erklärt

Die Gebäudeversicherung sichert das Haus, die Hausratversicherung alles darin: Möbel, Kleidung, Technik und Wertsachen, auch Werkzeug und Rasenmäher in Keller oder Garage. Ersetzt wird nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch zum Neuwert, also zu dem Betrag, den eine gleichwertige Neuanschaffung heute kostet. Wer die Einrichtung nach einem Brand oder Einbruch ohne diesen Vertrag ersetzt, kauft eine ganze Wohnung ein zweites Mal.

Was die Hausratversicherung schützt

Im Grundschutz

  1. FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion
  2. Leitungswasseretwa nach einem Rohrbruch
  3. Sturm und HagelSchäden am Hausrat in der Wohnung
  4. Einbruchdiebstahleinschließlich Vandalismus nach Einbruch

Sinnvolle Ergänzungen

  1. Erweiterte NaturgefahrenÜberschwemmung, Starkregen, Rückstau
  2. Fahrraddiebstahlauch außerhalb der Wohnung
  3. GlasbruchScheiben, Ceranfeld, Aquarium
  4. ÜberspannungSchäden an Elektrogeräten

im Grundschutz enthaltengegen Beitragszuschlag

Versichert ist der Hausrat zum Neuwert; den genauen Umfang bestimmt der Tarif.

Das ist abgesichert

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion und Implosion
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm ab Windstärke acht und Hagel
  • Überspannung, etwa nach einem Blitzeinschlag in der Nachbarschaft
  • Wiederbeschaffung zum heutigen Preis, Reparaturkosten und Wertminderung bei noch nutzbaren Sachen
  • Hotel-, Aufräum-, Transport- und Lagerkosten, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist

Häufig übersehen

  • Überschwemmung, Starkregen und Rückstau nur mit dem Baustein Elementar
  • Fahrräder nur mit der Fahrradklausel und nur, wenn das Rad verkehrsüblich abgeschlossen war
  • Wertsachen nur bis zu festen Grenzen, darüber hinaus mit Zusatzvereinbarung
  • Dinge außerhalb der Wohnung nur über die Außenversicherung
  • Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen aus dem Bedingungswerk gelten immer

Für wen ist das sinnvoll?

  • Mieter und Eigentümer mit nennenswertem Hausratwert.
  • Haushalte mit hochwertiger Technik oder Sammlungen.
  • Lagen mit erhöhtem Unwetter- oder Einbruchrisiko.

Gut zu wissen

  • Richten Sie die Versicherungssumme am echten Wert aus, sonst droht Unterversicherung.
  • Elementarschutz wird mit häufigeren Unwettern immer wichtiger. Manche Tarife enthalten ihn bereits, dann müsste er ausdrücklich abgewählt werden.
  • Bewahren Sie Kaufbelege und Fotos der Einrichtung getrennt von der Wohnung auf. Nach einem Schaden müssen Sie die einzelnen Gegenstände und ihren Wert belegen.
  • Klären Sie vor Reparaturen oder Neuanschaffungen mit der Versicherung, ob die Kosten übernommen werden.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Die Tarife am Markt unterscheiden sich deutlich. Diese Punkte sehen wir uns vor einer Empfehlung besonders an.

Versicherungssumme je Quadratmeter
Ist sie zu niedrig angesetzt, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig. Wir rechnen den Wert Ihres Hausrats durch, statt eine Pauschale zu übernehmen.
Elementarschutz
Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind nur mit diesem Baustein gedeckt. Manche Tarife enthalten ihn bereits, andere nicht. Wir sehen nach, was in Ihrem Fall gilt.
Fahrradklausel
Ob Fahrräder mitversichert sind, bis zu welchem Betrag und unter welchen Bedingungen, unterscheidet sich deutlich. Auch Nachtzeitklauseln kommen vor.
Grenzen für Wertsachen
Für Schmuck, Bargeld und Sammlungen gelten eigene Höchstbeträge, oft gekoppelt an ein Wertschutzbehältnis.
Grobe Fahrlässigkeit
Manche Tarife kürzen die Leistung, wenn ein Schaden grob fahrlässig entstanden ist, etwa bei einer brennenden Kerze. Andere verzichten darauf.
Im Schadenfall

Wenn es passiert ist

Erstellen Sie eine Liste der betroffenen Dinge mit Belegen und Fotos. Bei Diebstahl schalten Sie die Polizei ein. Wir übernehmen die Meldung.

  • Sorgen Sie dafür, dass nicht mehr kaputtgeht, als ohnehin schon.
  • Schreiben Sie auf, was beschädigt ist, und legen Sie Kaufbelege oder einen Kostenvoranschlag dazu.
  • Beauftragen Sie keine Reparatur, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Notmaßnahmen gegen weiteren Schaden sind davon ausgenommen und dürfen sofort sein.

Alles Weitere, nach Ursache sortiert: Wasser aus einer Leitung, Einbruch, Diebstahl und Raub und Feuer und Brandschaden.

Alle Formulare zum Ausfüllen: Formularcenter.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Wie wird die Versicherungssumme bestimmt?
Üblich ist ein Betrag je Quadratmeter Wohnfläche, damit der ganze Hausrat erfasst ist. Wir helfen bei der Einschätzung.
Sind Fahrrad und Wertsachen dabei?
Wertsachen häufig bis zu bestimmten Grenzen, beides lässt sich gezielt erhöhen. Für Fahrräder braucht es die Fahrradklausel; sie greift, wenn das Rad verkehrsüblich abgeschlossen war, und ersetzt dann den Neuwert.
Ist mein E-Bike mitversichert?
In der Hausrat lassen sich E-Bikes mitversichern, solange sie nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren. Schnellere Räder gelten versicherungsrechtlich anders und brauchen eine eigene Lösung.
Gilt der Schutz auch unterwegs?
Über die Außenversicherung sind Dinge oft auch außerhalb der Wohnung eine Zeit lang geschützt, etwa Gepäck auf Reisen.
Was muss ich nach einem Schaden tun?
Sie erhalten ein Schadenprotokoll und müssen darin die betroffenen Gegenstände einzeln mit ihrem Wert aufführen. Fotos und Kaufbelege helfen dabei. Warten Sie mit Reparaturen, bis die Kostenübernahme geklärt ist. Wir übernehmen die Meldung und begleiten Sie durch den Vorgang.

Ist Ihre Versicherungssumme noch die von damals?

Nicht sicher, ob Ihre Summe noch stimmt? Schicken Sie uns die Police, wir rechnen nach und sagen Ihnen, ob im Schadenfall genug da wäre. Am besten nach einem Umzug oder einer größeren Anschaffung. Kostenlos und unverbindlich.