Regen an einer Fensterscheibe mit Haus im Hintergrund

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Elementar­schutz

Nach dem Starkregen steht das Wasser in der Tiefgarage, im Keller, im Hof. Die Wohngebäudeversicherung allein zahlt dafür nicht. Dieser Baustein sichert die verwalteten Objekte gegen Überschwemmung, Starkregen und Rückstau ab.

Elementarschutz kurz erklärt

Die Wohngebäudeversicherung allein deckt keine Naturereignisse wie Hochwasser oder Starkregen. Der Elementarschutz schließt diese Lücke und wird mit häufigeren Unwettern für verwaltete Objekte immer wichtiger. Ob und zu welchem Beitrag sich ein Objekt versichern lässt, hängt von seiner Lage ab. Gerade bei Objekten mit Tiefgarage oder Keller entscheidet dieser Baustein darüber, was die Eigentümer nach dem nächsten Unwetter selbst zahlen.

Das ist abgesichert

  • Überschwemmung durch Ausuferung von Gewässern
  • Überschwemmung durch Starkregen
  • Rückstau bei funktionsfähiger Rückstausicherung
  • Erdsenkung und Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen, je nach Region
  • Erdbeben und Vulkanausbruch
  • Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten, marktüblich
  • Auf Wunsch Tiefgaragen, Keller und Nebengebäude, tarifabhängig

Häufig übersehen

  • Sturmschäden gehören in den Grundschutz
  • Grundwasser ohne Überschwemmungsbezug ist marktüblich ausgeschlossen
  • In stark gefährdeten Lagen kann der Schutz eingeschränkt oder nur mit Selbstbeteiligung zeichenbar sein
  • Rückstauschäden ohne funktionsfähige Rückstausicherung können gekürzt werden
  • Wartezeiten zwischen Vertragsbeginn und Leistungsbeginn sind marktüblich

Für wen ist das sinnvoll?

  • Verwalter von Objekten in Gewässernähe oder Hanglage.
  • WEG mit gefährdeten Tiefgaragen oder Kellern.
  • Alle, die Eigentümer vor Unwetterfolgen schützen wollen.

Gut zu wissen

  • Klären Sie, in welche ZÜRS-Gefährdungsklasse das Objekt fällt und wie sich das auf Selbstbeteiligung und Sublimit auswirkt.
  • Prüfen Sie, ob Starkregen ohne Ausuferung eines Gewässers ausdrücklich mitversichert ist.
  • Fragen Sie, ob Rückstau eingeschlossen ist und welche Rückstausicherung als Obliegenheit verlangt wird.
  • Klären Sie, ob Tiefgarage, Keller und Nebengebäude mitgedeckt sind.
  • Erfragen Sie die Wartezeit bis zum Leistungsbeginn und die Selbstbeteiligung je Ereignis.
  • Bereiten Sie den Beschluss für die Eigentümerversammlung mit klaren Argumenten vor.
Im Schadenfall

Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite

Nach einem Unwetter melden Sie den Schaden unverzüglich und dokumentieren Wasserstand, betroffene Bauteile und Rückstausituation mit Fotos. Es gilt die Schadenminderungspflicht nach § 82 VVG, stimmen Sie Trocknung und Notmaßnahmen mit dem Versicherer ab. Wir unterstützen Sie schnell bei Meldung und Erfassung der Schäden.

Zum Schaden-Bereich

Häufige Fragen

Sollte die WEG das beschließen?
Häufig ja. Angesichts steigender Starkregenrisiken bereiten wir die nötigen Informationen und eine Beschlussvorlage für die Eigentümer auf.
Lässt sich jedes Objekt absichern?
In den meisten Lagen ja. Versicherer richten die Zeichnung nach der Gefährdungslage des Objekts über das Zonierungssystem ZÜRS Geo mit vier Gefährdungsklassen; in den hohen Klassen kann der Schutz mit Selbstbeteiligung oder Annahmebeschränkung verbunden sein. Stark gefährdete Lagen klären wir individuell.
Gilt es für Gebäude und Tiefgarage?
Beides lässt sich berücksichtigen. Tiefgaragen und Keller sollten ausdrücklich benannt werden. Wir prüfen das Objekt.
Wie verbreitet ist Elementarschutz?
Ende 2024 hatten rund 57 Prozent der Wohngebäude einen Elementareinschluss, 2017 waren es noch 41 Prozent.
Ist Starkregen ohne Hochwasser versichert?
Marktüblich ja, wenn Überschwemmung durch Witterungsniederschläge eingeschlossen ist. Das ist ein zentraler Prüfpunkt.
Ist Grundwasser mitversichert?
Grundwasser ohne Überschwemmungsbezug ist marktüblich ausgeschlossen.

Was legen Sie der Eigentümerversammlung vor?

Nennen Sie uns die Adresse des Objekts. Kostenlos und unverbindlich. Unser Team klärt, in welche ZÜRS-Gefährdungsklasse es fällt und was das für Selbstbeteiligung und Zeichnung bedeutet, und bereitet die Argumente für den Beschluss auf. Am besten vor der nächsten Versammlung.