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Elementarschutz
Nach dem Starkregen steht das Wasser in der Tiefgarage, im Keller, im Hof. Die Wohngebäudeversicherung allein zahlt dafür nicht. Dieser Baustein sichert die verwalteten Objekte gegen Überschwemmung, Starkregen und Rückstau ab.
Elementarschutz kurz erklärt
Die Wohngebäudeversicherung allein deckt keine Naturereignisse wie Hochwasser oder Starkregen. Der Elementarschutz schließt diese Lücke und wird mit häufigeren Unwettern für verwaltete Objekte immer wichtiger. Ob und zu welchem Beitrag sich ein Objekt versichern lässt, hängt von seiner Lage ab. Gerade bei Objekten mit Tiefgarage oder Keller entscheidet dieser Baustein darüber, was die Eigentümer nach dem nächsten Unwetter selbst zahlen.
Das ist abgesichert
- Überschwemmung durch Ausuferung von Gewässern
- Überschwemmung durch Starkregen
- Rückstau bei funktionsfähiger Rückstausicherung
- Erdsenkung und Erdrutsch
- Schneedruck und Lawinen, je nach Region
- Erdbeben und Vulkanausbruch
- Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten, marktüblich
- Auf Wunsch Tiefgaragen, Keller und Nebengebäude, tarifabhängig
Häufig übersehen
- Sturmschäden gehören in den Grundschutz
- Grundwasser ohne Überschwemmungsbezug ist marktüblich ausgeschlossen
- In stark gefährdeten Lagen kann der Schutz eingeschränkt oder nur mit Selbstbeteiligung zeichenbar sein
- Rückstauschäden ohne funktionsfähige Rückstausicherung können gekürzt werden
- Wartezeiten zwischen Vertragsbeginn und Leistungsbeginn sind marktüblich
Für wen ist das sinnvoll?
- Verwalter von Objekten in Gewässernähe oder Hanglage.
- WEG mit gefährdeten Tiefgaragen oder Kellern.
- Alle, die Eigentümer vor Unwetterfolgen schützen wollen.
Gut zu wissen
- Klären Sie, in welche ZÜRS-Gefährdungsklasse das Objekt fällt und wie sich das auf Selbstbeteiligung und Sublimit auswirkt.
- Prüfen Sie, ob Starkregen ohne Ausuferung eines Gewässers ausdrücklich mitversichert ist.
- Fragen Sie, ob Rückstau eingeschlossen ist und welche Rückstausicherung als Obliegenheit verlangt wird.
- Klären Sie, ob Tiefgarage, Keller und Nebengebäude mitgedeckt sind.
- Erfragen Sie die Wartezeit bis zum Leistungsbeginn und die Selbstbeteiligung je Ereignis.
- Bereiten Sie den Beschluss für die Eigentümerversammlung mit klaren Argumenten vor.
Wenn etwas passiert, sind wir an Ihrer Seite
Nach einem Unwetter melden Sie den Schaden unverzüglich und dokumentieren Wasserstand, betroffene Bauteile und Rückstausituation mit Fotos. Es gilt die Schadenminderungspflicht nach § 82 VVG, stimmen Sie Trocknung und Notmaßnahmen mit dem Versicherer ab. Wir unterstützen Sie schnell bei Meldung und Erfassung der Schäden.
Häufige Fragen
Sollte die WEG das beschließen?
Lässt sich jedes Objekt absichern?
Gilt es für Gebäude und Tiefgarage?
Wie verbreitet ist Elementarschutz?
Ist Starkregen ohne Hochwasser versichert?
Ist Grundwasser mitversichert?
Was legen Sie der Eigentümerversammlung vor?
Nennen Sie uns die Adresse des Objekts. Kostenlos und unverbindlich. Unser Team klärt, in welche ZÜRS-Gefährdungsklasse es fällt und was das für Selbstbeteiligung und Zeichnung bedeutet, und bereitet die Argumente für den Beschluss auf. Am besten vor der nächsten Versammlung.


