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Altersvorsorgedepot: Häufige Fragen

Was ändert sich 2027, was wird aus Riester, wie hoch ist die Förderung: Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot. Kurz, verständlich und mit Quelle bei jeder Zahl. Die Antworten geben einen Überblick; sie sind keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Allgemeines zur Reform

Was ändert sich mit der Reform der privaten Altersvorsorge?
Neben Verträgen mit Garantie gibt es ab 2027 erstmals ein gefördertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das am Kapitalmarkt anlegt. Die Förderung wächst mit dem eigenen Beitrag, und der Kreis der Geförderten wird größer, zum Beispiel um Selbstständige. Beim Standardprodukt begrenzt das Gesetz die Effektivkosten auf 1,0 Prozent.

Quellen: BMF-FAQ, Frage 1.1; Reformgesetz, Artikel 2 und 6

Ab wann gilt das neue Recht?
Das Altersvorsorgereformgesetz ist am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Altersvorsorgedepot und die neue Förderung gelten ab dem 1. Januar 2027; ab dann können Anbieter die neuen Verträge anbieten. Bis dahin gilt das bisherige Recht.

Quellen: Reformgesetz, Artikel 14; BMF-FAQ, Frage 1.2

Warum wurde die geförderte Altersvorsorge reformiert?
Die Reform öffnet die geförderte Vorsorge für renditeorientierte Anlagen ohne Garantie, begrenzt beim Standardprodukt die Kosten und weitet den Kreis der Geförderten aus. Das Gesetz greift dabei unter anderem Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge auf. Die Grundidee bleibt: Beiträge werden in der Ansparphase gefördert, die Auszahlungen im Alter besteuert.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 1.1 und 1.4

Ersetzt das Depot die gesetzliche Rente?
Nein. Die gesetzliche Rente bleibt die erste Schicht Ihrer Vorsorge; das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein der privaten, staatlich geförderten Vorsorge und kommt ergänzend hinzu. Wie die drei Schichten zusammenspielen, zeigt unsere Seite Altersvorsorge und Rente.

Das Depot

Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag mit einem Anbieter, bei dem auf Garantien verzichtet wird, damit chancenreicher angelegt werden kann. Ihr Geld fließt in Fonds wie ETFs, und der Staat fördert die Einzahlungen mit Zulagen und Steuervorteilen. Erträge werden in der Ansparphase nicht besteuert.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.3 und 2.2; Reformgesetz, § 1 Absatz 1b AltZertG

Was unterscheidet das Depot von der Riester-Rente?
Die Riester-Rente sichert die eingezahlten Beiträge ab und legt deshalb vorsichtig an. Das Depot verzichtet auf diese Garantie und investiert direkt am Kapitalmarkt, mit höheren Renditechancen und mit Wertschwankungen. Dazu kommen beim Standardprodukt eine gesetzliche Kostengrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten und mehr Wahlfreiheit bei der Auszahlung.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 1.1, 3.4, 3.8 und 4.1

Gibt es beim Depot eine Garantie?
Nein, beim Altersvorsorgedepot bewusst nicht; dafür kann Ihr Geld chancenreicher angelegt werden. Wer eine Garantie möchte, wählt statt des Depots ein gefördertes Garantieprodukt: Dort stehen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 100 Prozent oder, je nach Vereinbarung, mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Bei 80 Prozent darf der Anbieter chancenreicher anlegen; zertifiziert heißt dabei nur, dass der Vertrag die Fördervorgaben erfüllt, nicht, dass jemand die Zusage des Anbieters geprüft hat.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.7, 1.1 und 3.2; Reformgesetz, § 1 Absatz 1 Nummer 3 AltZertG

Kann ich mit dem Depot in ETFs anlegen?
Ja. Sie können über das Depot in Fonds wie ETFs einzahlen. Was genau erlaubt ist, zählt das Gesetz abschließend auf: Anteile an Investmentfonds, darunter ETFs, bestimmte offene Fonds nach europäischem Recht und Anleihen der öffentlichen Hand, jeweils höchstens bis Risikoklasse 5 des Basisinformationsblatts.

Quellen: Reformgesetz, § 1 Absatz 1b AltZertG; BMF-FAQ, Fragen 3.3 und 1.1

Wie sicher ist mein Geld im Depot?
Das Kursrisiko tragen Sie selbst: Für die Wertentwicklung haftet niemand, dafür stehen die Erträge allein Ihnen zu. Verlässlich ist der Rahmen: Gefördert werden nur zertifizierte Verträge, und ins Depot darf nur, was auf der gesetzlichen Positivliste steht. Gefördertes Vermögen bleibt bei Leistungen der Grundsicherung geschützt; ein ungeförderter Teil, also Einzahlungen über der Fördergrenze, ist es nicht.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.8, 3.1, 1.1 und 2.10

Bestehende Riester-Verträge

Läuft mein Riester-Vertrag nach 2027 weiter?
Ja. Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz. Sie führen Ihren Vertrag wie gewohnt und mit der bisherigen Förderung weiter, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Quellen: BMF-FAQ, Frage 3.9

Kann ich meinen alten Vertrag weiter besparen?
Ja, mit der bisherigen Förderung. Beachten Sie nur, dass alte und neue Förderung unterschiedliche Anreize setzen, den Eigenbeitrag zu erhöhen: Die neue Zulage wächst mit jedem eingezahlten Euro. Was für Ihren Vertrag passt, hängt von Vertrag, Kosten und Ihrer Situation ab.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.9 und 3.11

Wie komme ich von Riester in die neue Förderung?
Durch eine Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter; seine Zustimmung brauchen Sie dafür nicht, und bereits erhaltene Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Auch der Abschluss eines neuen Vertrags zieht den alten in die neue Förderung: Neben Ihrem Altvertrag sind grundsätzlich bis zu zwei weitere Verträge möglich, der Bestandsschutz endet dann. Ein Weg zurück in die alte Förderung ist danach nicht mehr möglich.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.10, 3.13, 2.15 und 3.12

Soll ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Kündigen Sie nicht vorschnell. Ihr Vertrag läuft mit Bestandsschutz weiter, und in die neue Förderung kommen Sie auch ohne Kündigung per Erklärung. Prüfen Sie in Ruhe, was Ihr Vertrag kostet, welche Garantie er hat und was Sie bei einem Wechsel aufgeben würden, bevor Sie etwas ändern. Ein Rürup-Vertrag steht außen vor: Eine Übertragung in einen Altersvorsorgevertrag ist nicht vorgesehen.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.9, 3.10 und 2.11

Kann ich meinen Riester-Vertrag beitragsfrei stellen oder ruhen lassen?
Ja. Jeder zertifizierte Vertrag muss Ihnen das Recht geben, ihn ruhen zu lassen; das gilt für alte wie für neue Verträge. Sie können den Altvertrag also beitragsfrei stellen und daneben einen neuen Vertrag abschließen. Mit dem Neuvertrag wechseln Sie in die neue Fördersystematik, und der Bestandsschutz des Altvertrags endet.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 2.14 und 2.15

Förderung und Zulagen

Wie hoch ist die staatliche Förderung insgesamt?
Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro im Jahr, die Kinderzulage bis zu 300 Euro je Kind und Jahr, dazu gibt es einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus. Zusätzlich können Sie bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag plus Zulagen als Sonderausgaben absetzen, ohne Kinder und Ehepartner zum Beispiel 2.340 Euro. Gefördert wird ein Eigenbeitrag von bis zu 1.800 Euro im Jahr; einzahlen dürfen Sie bis zu 6.840 Euro.

Quellen: Reformgesetz, §§ 84, 85 und 10a EStG, § 1 Absatz 1 AltZertG; BMF-FAQ, Fragen 2.1, 2.3, 2.4 und 2.5

Wie funktioniert die Grundzulage?
Für jeden Euro, den Sie im Jahr bis 360 Euro selbst einzahlen, legt der Staat 50 Cent dazu. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro sind es 25 Cent. So kommen Sie auf bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr; Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro.

Quellen: Reformgesetz, §§ 84 und 86 EStG; BMF-FAQ, Fragen 2.1 und 2.3

Wie hoch ist die Kinderzulage?
Für jedes Kind gibt es 1 Euro Kinderzulage je selbst eingezahltem Euro, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro. Die volle Kinderzulage von 300 Euro je Kind erreichen Sie also schon mit 300 Euro im Jahr, gleich, in welchem Jahr das Kind geboren ist. Sie wird einem Elternteil gutgeschrieben, der selbst zulageberechtigt ist.

Quellen: Reformgesetz, § 85 EStG; BMF-FAQ, Frage 2.4

Wie lange gibt es die Kinderzulage?
So lange, wie für das Kind Kindergeld festgesetzt wird; genau daran knüpft das Gesetz die Kinderzulage. Kindergeld gibt es bis zum 18. Geburtstag und darüber hinaus, solange das Kind für einen Beruf ausgebildet wird, längstens bis zum 25. Geburtstag. Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, die Zeit ohne Ausbildungsplatz und bestimmte Freiwilligendienste zählen dabei mit.

Quellen: Reformgesetz, § 85 Absatz 1 Satz 1 EStG (Artikel 2 Nummer 8); EStG, § 63 Absatz 1 Satz 2, § 32 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nummer 2

Was ist der Berufseinsteiger-Bonus?
Wer unmittelbar zulageberechtigt ist und zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage. Der Bonus setzt also die Grundzulage voraus, damit den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr, und er fließt genau einmal. Maßgeblich ist das Alter am Anfang des Beitragsjahres, nicht der Tag des Vertragsabschlusses. Wer früh anfängt, nimmt den Bonus mit und hat die längste Zeit für den Zinseszinseffekt.

Quellen: Reformgesetz, § 84 Satz 2 und § 86 EStG (Artikel 2 Nummer 7 und 9); BMF-FAQ, Fragen 2.1, 2.3 und 2.6

Lohnt sich das Depot auch mit kleinem Einkommen?
Die Förderung ist gerade auf kleine Beiträge zugeschnitten: Schon 10 Euro im Monat, also 120 Euro im Jahr, genügen als Mindestbeitrag für die Zulagen. Auf die ersten 360 Euro legt der Staat die Hälfte dazu, und die Kinderzulage ist bereits bei 300 Euro Eigenbeitrag voll ausgeschöpft. Ob und wie sich ein Vertrag für Sie lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 2.7, 2.3, 2.1 und 2.4; Reformgesetz, §§ 84 bis 86 EStG

Können Selbstständige und Freiberufler die Förderung bekommen?
Ja, ab 2027 erstmals. Gewerbetreibende und Freiberufler sind unmittelbar förderberechtigt, wenn sie für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für angestellte Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks gilt das ebenfalls; sie müssen zusätzlich einwilligen, dass ihr Versorgungswerk die Zugehörigkeit an die Zentrale Zulagenstelle meldet.

Quellen: Reformgesetz, § 10a Absatz 1 Satz 5 EStG; BMF-FAQ, Fragen 1.1 und 2.8

Wer bekommt die Förderung nicht?
Nicht unmittelbar förderberechtigt sind zum Beispiel Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, freiwillig Versicherte ohne eines der Förderkriterien und alle, die schon eine volle Altersrente beziehen. Wer nicht selbst dazugehört, kann oft über den Ehepartner mittelbar gefördert werden. Fällt Ihre Versicherungspflicht weg, etwa weil Sie aufhören zu arbeiten, endet die unmittelbare Förderberechtigung spätestens mit Beginn des Folgejahres.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 2.8, 2.9 und 2.17

Was gilt für meinen Ehepartner?
Ist nur einer von Ihnen unmittelbar förderberechtigt, kann die andere Person über einen eigenen Vertrag mittelbar gefördert werden. Dafür sind mindestens 120 Euro im Jahr auf diesen Vertrag nötig; die Grundzulage dort richtet sich nach den Beiträgen der unmittelbar berechtigten Person und beträgt höchstens 175 Euro. Einen eigenen Sonderausgabenabzug gibt es für mittelbar Berechtigte nicht.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 2.3 und 2.9; Reformgesetz, § 84 EStG

Chancen, Risiken, Kosten

Welche Chancen bietet das Altersvorsorgedepot?
Ihr Geld ist am Kapitalmarkt angelegt, und die Erträge stehen allein Ihnen zu. Wertsteigerungen und Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, auch beim Umschichten zwischen Fonds. Dazu kommen die Zulagen, die Ihrem Vertrag gutgeschrieben werden.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.8 und 2.2

Welche Risiken hat das Depot?
Der Wert Ihres Depots schwankt mit den Märkten, und Verluste sind möglich; für die Wertentwicklung haftet kein Dritter. Wählen Sie im Alter einen befristeten Auszahlplan, ist das Vermögen mit dessen Ende verbraucht, danach kommt nichts mehr. Und wer über die Fördergrenze hinaus einzahlt, baut einen ungeförderten Teil auf, der anders besteuert wird und bei Grundsicherung nicht geschützt ist.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.8, 4.1, 2.12 und 2.10

Was heißt „ohne Garantie“ für mich konkret?
Niemand sagt Ihnen zu, dass am Ende mindestens Ihre Einzahlungen da sind. Dafür darf der Anbieter chancenreicher anlegen, als es mit einer Garantie ginge, denn wer eine Garantie gibt, legt vorsichtiger an. Wenn Sie solche Schwankungen lieber vermeiden möchten, ist ein gefördertes Garantieprodukt die Alternative: Dort sind zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 100 oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zugesagt.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.7 und 3.8

Welche Kosten fallen an?
Das hängt vom Vertrag ab; beim Standardprodukt sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 Prozent begrenzt, also die jährliche Minderung der Wertentwicklung durch Kosten. Abschlusskosten müssen künftig über die gesamte Ansparphase verteilt werden. Ab fünf Jahren nach Abschluss ist der Wechsel beim abgebenden Anbieter kostenfrei, und der aufnehmende darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen. Beim Wechsel aus einem Riester-Vertrag können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 1.1, 3.4, 3.12 und 3.10

Was ist das Standardprodukt?
Ein Angebot, das fast jeder Anbieter führen muss und das den Einstieg einfach macht. Beim Standarddepot werden zwei Fonds bespart, ein vorsichtiger und ein chancenreicherer, die der Anbieter vorab festlegt. In den Jahren vor der Auszahlung schichtet er schrittweise in den vorsichtigen Fonds um, wenn Sie nichts anderes wünschen. Die Effektivkosten sind auf 1,0 Prozent begrenzt.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.4, 3.6 und 1.1

Auszahlung und Steuern

Wie wird das Depot im Alter ausgezahlt?
Die Auszahlung beginnt in der Regel frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren; früher geht es nur, wenn Sie schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Versorgung beziehen. Zu Beginn wählen Sie zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Bietet Ihr Vertrag die Rente nicht selbst an, können Sie zu diesem Zeitpunkt zu einem Anbieter wechseln, der sie anbietet.

Quellen: Reformgesetz, § 1 Absatz 1 AltZertG; BMF-FAQ, Fragen 4.7, 4.1 und 4.2

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung?
In der Ansparphase zahlen Sie auf Wertsteigerungen und Erträge im Vertrag keine Steuern. Besteuert werden erst die Auszahlungen im Alter, und zwar mit Ihrem persönlichen Steuersatz; Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zulagen sind dabei voll steuerpflichtig. Für einen ungeförderten Teil gilt grundsätzlich die Ertragsanteilsbesteuerung. Was das bei Ihnen ausmacht, beziffert Ihre Steuerberatung.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 2.2, 2.1 und 2.12

Kann ich das Depot vererben?
Grundsätzlich ja: Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar, dann ist allerdings die erhaltene Förderung zurückzuzahlen. Ohne Abzüge geht es nur auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners. Eine laufende lebenslange Rente endet mit dem Tod, außer Sie haben eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 4.3 und 5.4

Kann ich mir das Geld auf einmal auszahlen lassen?
Nicht alles. Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich einmalig bis zu 30 Prozent des dann verfügbaren Kapitals auszahlen lassen, ohne Förderung zurückzuzahlen; wofür Sie das Geld verwenden, entscheiden Sie frei. Der Rest fließt als lebenslange Rente oder über einen Auszahlplan. Wer gefördertes Vermögen anders verwendet, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Quellen: Reformgesetz, § 1 Absatz 1 Nummer 4 AltZertG; BMF-FAQ, Fragen 4.7 und 5.9

Was passiert, wenn ich im Ruhestand ins Ausland ziehe?
Entscheidend ist, wohin. Nehmen Sie ab Beginn der Auszahlungsphase Ihren Wohnsitz außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, gilt das als schädliche Verwendung, und die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Innerhalb dieses Raums löst ein Umzug diese Folge nicht aus.

Quellen: BMF-FAQ, Frage 4.6

Fuhrmann und das Depot

Was macht ein Versicherungsmakler beim Altersvorsorgedepot?
Ein Versicherungsmakler arbeitet in Ihrem Auftrag und nicht für eine einzelne Gesellschaft. Zum Altersvorsorgedepot informieren wir Sie heute auf dieser Seite und auf unserer Seite zum Depot. Sobald ein passendes Angebot eines Produktgebers verfügbar ist, melden wir uns bei allen, die auf der Warteliste stehen.
Wie geht es jetzt weiter?
Verträge zum Altersvorsorgedepot gibt es ab dem 1. Januar 2027. Tragen Sie sich jetzt in unsere Warteliste ein, dann melden wir uns, sobald es losgeht. Kostenlos und unverbindlich, und Sie können sich jederzeit wieder austragen lassen.

Quellen: Reformgesetz, Artikel 14; BMF-FAQ, Frage 1.2

Kostet mich das etwas?
Nein. Die Warteliste ist kostenlos und unverbindlich, und Sie können sich jederzeit wieder austragen lassen. Was ein Vertrag später kostet, steht in den Unterlagen des jeweiligen Produktgebers; beim Standardprodukt sind die Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 Prozent begrenzt.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 1.1 und 3.4

Kann ich später den Anbieter wechseln?
Ja. Ab fünf Jahren nach Abschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei gewähren; der neue darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen. Auch zu Beginn der Auszahlungsphase ist ein Wechsel möglich, etwa zu einem Anbieter mit lebenslanger Rente. Nur zurück in die alte Riester-Förderung führt kein Weg.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.12 und 4.2

Kann ich das Depot über meinen Arbeitgeber nutzen?
Das Altersvorsorgedepot ist ein privater Vertrag; die Reform schafft keinen neuen Weg in der betrieblichen Altersversorgung. Wer über den Betrieb vorsorgen möchte, findet die Wege dafür auf unserer Seite zur betrieblichen Altersvorsorge. Vermögenswirksame Leistungen lassen sich mit dem Depot nicht koppeln.

Quellen: BMF-FAQ, Fragen 3.14 und 2.16

Quellen

Jede Zahl auf dieser Seite hat eine Fundstelle in einer dieser Quellen; sie steht unter der jeweiligen Antwort.

Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick auf Grundlage des verkündeten Altersvorsorgereformgesetzes und der Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums. Einzelheiten können sich bis zum Start am 1. Januar 2027 noch ändern. Die Angaben sind sorgfältig zusammengestellt, jedoch ohne Gewähr, und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ob und wie sich ein Vertrag für Sie lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab; Renditen sind nicht garantiert, Wertschwankungen und Verluste sind möglich.

Noch eine Frage zum Depot?

Dann finden Sie die Antwort vielleicht auf unserer Seite zum Depot. Und wenn Sie beim Start dabei sein wollen: Tragen Sie sich in unsere Warteliste ein, dann melden wir uns, sobald es losgeht. Kostenlos und unverbindlich.